Änderung der Verordnung des EDI über die Länderlisten nach der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung

Die SVP unterstützt die Ergänzung der Länderlisten nach der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung. Sie erleichtert die Umsetzung der bestehenden Deklarationspflicht und reduziert den Aufwand für die betroffenen Betriebe. Die Abklärungen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV bei den acht ausstehenden Ländern sind allerdings noch vor Ablauf der Übergangsfrist zu ergänzen.

Entscheidend ist, dass die Listen in der Praxis tatsächlich entlasten. Landwirtschaft, Gastronomie, Detailhandel und Importeure sollen sich bei rechtmässig hergestellten Produkten auf den Listeneintrag zur jeweiligen Herstellungsmethode stützen können. Bei Produkten aus nicht aufgeführten Ländern müssen Betriebe mit minimalem Aufwand nachweisen können, dass die betreffenden Eingriffe nicht oder nur mit Schmerzausschaltung beziehungsweise Betäubung erfolgt sind. Das BLV soll dafür mit den Kantonen klare und verhältnismässige Anforderungen festlegen. Doppelte Nachweise entlang der Lieferkette sind zu vermeiden.

Zu bereinigen ist zudem Anhang 2 Ziffer 3. Im erläuternden Bericht wird Österreich zu den Ländern gezählt, welche die Kastration von Schweinen ohne Schmerzausschaltung verbieten. Im Verordnungsentwurf fehlt Österreich in dieser Liste. Das EDI muss diesen Widerspruch anhand der geltenden Rechtslage klären und entweder die Liste ergänzen oder die Erläuterungen korrigieren.

 
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