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ENERGIE: Überarbeitung Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwere Gasmangellage

Die SVP unterstützt die Überarbeitung der Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwere Gasmangellage grundsätzlich, verlangt jedoch Korrekturen an den drei Verordnungsentwürfen. Sie fordert den Schutz der Kriseninfrastruktur und der lebenswichtigen Versorgung, eng begrenzte Ausnahmen zur Vermeidung schwerer Produktionsschäden sowie klare Kriterien für die Einführung und Aufhebung der Massnahmen. Unverhältnismässige Betriebsschliessungen, Verbrauchsvorgaben und Eingriffe in das private Leben sind inakzeptabel.

Verordnung über die Um- und Abschaltung gasbetriebener Zweistoffanlagen
Die Umschaltung von Zweistoffanlagen auf einen anderen Brennstoff ist grundsätzlich sinnvoll. Den vollständigen Verzicht auf Ausnahmen in Artikel 1 lehnt die SVP jedoch ab. Auch bei einem technischen Ausfall oder fehlendem Ersatzbrennstoff müsste die Anlage abgeschaltet werden. Erforderlich sind eng begrenzte, befristete Ausnahmen, wenn trotz angemessener Vorsorge eine Umschaltung unmöglich ist und eine Abschaltung lebenswichtige Leistungen oder die Anlagensicherheit gefährdet. Die Betreiber bleiben für die Betriebsbereitschaft und die rechtzeitige Beschaffung von Ersatzbrennstoffen verantwortlich. Insbesondere müssen Zivilschutz, Krisenstäbe sowie die für ihren Einsatz notwendigen Notruf-, Alarmierungs- und Kommunikationsanlagen einsatzfähig bleiben. Ihr Schutz ist in allen drei Vorlagen ausdrücklich sicherzustellen.

Verordnung über die Beschränkungen und Verbote der Verwendung von leitungsgebundenem Gas
Bei der Kontingentierung begrüsst die SVP die Möglichkeit, Kontingente innerhalb einer Region zu übertragen. Damit können Unternehmen ihre Produktion besser aufrechterhalten. Die starren Tageskontingente berücksichtigen schwankende Produktionsabläufe jedoch zu wenig. Wir beantragen einen Ausgleich über mehrere Tage, soweit dies die Versorgungslage und die Netzstabilität zulassen. Auch Betriebe ohne Lastgangmessung sollen Kontingente handeln können, wenn der Verbrauch und die Übertragung zuverlässig nachgewiesen werden können. Zusätzlich sollen eng begrenzte Ausnahmen für Produktionsprozesse gelten, deren kurzfristige Unterbrechung Sicherheitsrisiken, schwere Schäden an Anlagen oder Produkten oder unverhältnismässig lange Betriebsausfälle verursachen würde. Für Betriebe, die zur Herstellung, Lagerung und Verteilung lebenswichtiger Güter wie Lebensmittel und Medikamente unverzichtbar sind, müssen gezielte Ausnahmen von der Kontingentierung und den Verwendungsbeschränkungen möglich sein. Der Verwendungszweck des Gases muss mit vorhandenen Betriebs- und Verbrauchsdaten nachgewiesen werden können. Kleine Betriebe dürfen nicht wegen unverhältnismässiger Nachweispflichten in die Kontingentierung fallen. Die Meldepflichten sind auf das für den Vollzug Notwendige zu beschränken. Geschäfts- und Verbrauchsdaten müssen vor einer Verwendung für andere Zwecke geschützt bleiben.

Verordnung über die Kontingentierung von leitungsgebundenem Gas
Bei den Verwendungsbeschränkungen lehnt die SVP schematische Temperaturvorgaben ab, welche einen geordneten Betrieb verunmöglichen. Der erläuternde Bericht sieht für nicht geschützte, überwiegend wärmeabhängige Betriebe je nach Mangellage Höchsttemperaturen von 16, 12 oder nur noch 5 bis 6 Grad vor. Solche Vorgaben können faktisch Betriebsschliessungen erzwingen. Die SVP verlangt deshalb, Artikel 1a so auszugestalten, dass die konkrete Nutzung der Räume, der Gesundheitsschutz und die technischen Anforderungen berücksichtigt werden. Gleichwertige Einsparungen auf anderem Weg müssen möglich bleiben. Auch bei den allgemeinen Temperaturvorgaben ist ein verhältnismässiger Vollzug erforderlich. Kontrollen der Raumtemperatur in Privatwohnungen lehnt die SVP ab. Geringfügige Messabweichungen dürfen nicht zu einer Strafverfolgung führen. Die Bevölkerung braucht verständliche Vorgaben, die sie eigenverantwortlich umsetzen kann. Die Ausdehnung der Beschränkungen auf Fernwärme ist zu präzisieren. Ein geringer oder vorübergehender Gaseinsatz darf nicht automatisch pauschale Einschränkungen für sämtliche Bezüger auslösen. Massgebend muss sein, ob und in welchem Umfang die Einschränkungen tatsächlich Gas einsparen. Kriseninfrastruktur und lebenswichtige Versorgung müssen geschützt und schwere Produktionsschäden durch gezielte Ausnahmen vermieden werden. Für die Einführung und Aufhebung der Massnahmen braucht es klare Kriterien und eine frühzeitige Information. Alle Eingriffe müssen auf das notwendige Minimum beschränkt bleiben. Entscheidend bleibt eine Energiepolitik, welche die sichere und bezahlbare Versorgung der Schweiz gewährleistet.

 
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