Zeitungserhalt trotz Werbung

Warum erhalten Sie die Abstimmungszeitung trotz Aufdruck "Keine Werbung" am Briefkasten?

Die Zeitungen wurden durch die Post selber verteilt. Die Post ist verpflichtet, diese in ausnahmslos alle Briefkästen zu legen, auch in die mit dem Keine-Werbung-Kleber, da es sich um eine politische Information handelt, also für die Post eine „offizielle Sendung“ (Siehe Merkblatt als PDF-Download).

Auf der zweiten Seite der Zeitung ganz unten wird ebenfalls mit folgendem Satz darauf hingewiesen: „Achtung: Bei dieser Zeitung handelt es sich weder um Werbung noch um Reklame, sondern um eine politische Information. Darum darf sie auch in jene Briefkästen verteilt werden, auf denen sich ein Stopp-Kleber befindet. Wir danken für Ihr Verständnis.“

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie höflichst um Entschuldigung.

Überparteiliches Komitee "JA zum Gripen"

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden