Argumentarium

Probleme der masslosen Zuwanderung endlich lösen
Seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr 2007 gibt es eine unkontrollierte und masslose Zuwanderung in die Schweiz. Pro Jahr wandern 60‘000 bis 80‘000 Personen mehr in unser Land ein als es verlassen. Die negativen Folgen sind schmerzhaft: Einheimische Arbeitsplätze werden zusehends gefährdet, namentlich ältere Leute verlieren ihre Stelle und werden durch junge Ausländer ersetzt, der Wohnraum wird knapper, die Mieten und Hauspreise steigen und die Landschaft wird zubetoniert. Züge, Strassen und Schulen platzen aus allen Nähten. Migranten verändern unsere Kultur. Plätze, Züge und Strassen werden unsicherer. Hinzu kommt, dass praktisch die Hälfte aller Sozialhilfebezüger Ausländer sind. Entsprechend steigen die Sozialhilfeausgaben der Gemeinden ins Unerträgliche.

Zuwanderung eigenständig regeln
Ein freies und selbstbestimmtes Land wie die Schweiz hat die Einwanderung selber zu steuern, wie dies die meisten erfolgreichen Länder der Welt tun. Es käme ihnen nie in den Sinn, über 500 Millionen Bürgern anderer Staaten einen rechtlichen Anspruch auf Einwanderung zu gewähren. Vielmehr verschärfen viele Länder vor dem Hintergrund der weltpolitischen Entwicklungen ihre Einwanderungsgesetze mit dem Ziel, die Einwanderung strikte nach ihren wirtschaftlichen Bedürfnissen, im Interesse ihrer Sicherheit und nach den Möglichkeiten des Landes auszurichten.

Schluss mit Rechtsanspruch auf Zuwanderung
Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU bestimmen wir nicht mehr selber, wer in die Schweiz kommen darf und wer nicht. Damit muss Schluss sein. Die Begrenzungs-Initiative verlangt, dass die Zuwanderung eigenständig von der Schweiz geregelt und kontrolliert wird.

Personenfreizügigkeit ausser Kraft setzen, notfalls kündigen
Der Bundesrat wird beauftragt, auf dem Verhandlungsweg das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU spätestens zwölf Monate nach Annahme der Begrenzungs-Initiative ausser Kraft zu setzen. Ist eine Verständigung in dieser Zeit nicht möglich, ist das Personenfreizügigkeitsabkommen innert 30 Tagen zu kündigen.

> Webseite des Komitees für eine massvolle Zuwanderung: www.begrenzungsinitiative.ch

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