Parteizeitung SVP-Klartext März 2016

Terrorbekämpfung oder Entwaffnung der Schweiz?

Vor der „Schengen-Abstimmung“ hiess es, das Schützenwesen und die Schweizer Armee seien davon nicht betroffen. Wenige Jahre später musste die Schweiz den Waffenerwerbsschein einführen und die Armee-Taschenmunition einsammeln. Nun soll nicht einmal mehr das Sturmgewehr zu Hause aufbewahrt werden dürfen. Zwar haben sich die EU-Innenminister in einer ersten Verhandlungsrunde mehrheitlich gegen die Pläne der EU-Kommission ausgesprochen, doch entschieden wird erst im Juni.

 

 

Unter dem Titel „Terror-Bekämpfung“ schlägt die EU-Kommission vor, die Waffenrichtlinie 91/477/EWG zu verschärfen. Der Waffenbesitz soll massiv eingeschränkt werden. So sollen für den Waffenbesitz künftig ein Bedürfnisnachweis und ein medizinisches Gutachten nötig sein. Die Waffenlizenz müsste alle 5 Jahre erneuert werden und künftig wäre es kaum mehr möglich, die Ordonnanzwaffe mit nach Hause zu nehmen.

Der Schengen-Entwicklung ausgeliefert
Mit dem Ja des Stimmvolkes am 5. Juni 2005 zur Assoziierung an Schengen und Dublin erhoffte man sich eine bessere Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit und im Asylwesen. Gut 10 Jahre später fällt die Bilanz ernüchternd aus. Die Schengen-Aussengrenze ist löchrig und die Flut von Scheinflüchtlingen kaum mehr zu bewältigen.

Die Probleme an der Schengen-Aussengrenze haben die Terrorgefahr anwachsen lassen. Da die EU aber nicht weiss, wie sie das Problem an der Grenze lösen soll, versucht sie es mit Scheinmassnahmen wie der Waffenrechtsverschärfung und trifft damit die Schweiz, weil diese als assoziiertes Schengenmitglied die so genannten Weiterentwicklungen des Rechts zwingend übernehmen muss.

Werner Salzmann (links) ist Präsident des Berner Schiesssportverbands und Mitglied der technischen Kommission im Schweizer Schiesssportverband.

Wirkungslos gegen Terror
In der Arena-Sendung zum neuen EU-Waffenrecht erklärte Oberst Fabian Ochsner klar: Der Terrorismus findet immer einen Weg, und viel gefährlicher als Gewehre sind Massenvernichtungswaffen in den Händen von Terroristen. Die Vorschläge der EU-Kommission sind gegen den Terror also wirkungslos. Sie treffen aber unser Land mitten ins Herz.

Es geht heute nicht mehr darum, sich mit dem Sturmgewehr bis zum Waffenplatz durchzukämpfen. Es geht um das Milizprinzip und unser Staatsverständnis: In unserem Land gibt es keine Aufteilung zwischen Politik, Armee und Zivilgesellschaft. Jeder leistet nach seinen Fähigkeiten verantwortungsvoll seinen Beitrag für unser aller Freiheit. Deshalb setzt das Waffenrecht auf die Eigenverantwortung der Bürger. Verantwortung und Freiheit gehören zusammen. Das dürfen wir uns von der EU nicht nehmen lassen.

Gut haben die Vorschläge der EU-Kommission nicht nur in der Schweiz für Unmut gesorgt, sondern auch in der EU. So haben sich in einer ersten Verhandlungsrunde vor allem die baltischen und nordischen Staaten negativ geäussert, weil diese ihre Schützen- und Jägertradition gefährdet sahen. Das vorliegende Beispiel zeigt aber, dass Schweizerinnen und Schweizer niemals dem sog. EU-Rahmenabkommen zur zwingenden Übernahme von EU-Recht zustimmen dürfen. Unsere Traditionen inklusive die direkte Demokratie wären damit mehr als nur gefährdet.

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