Parteizeitung SVP-Klartext März 2016

NEIN zur Willkommenskultur à la Merkel

Wenn die SVP am 5. Juni 2016 gegen die Revision des Asylgesetzes antritt, wird man ihr vorwerfen, sie blockiere damit schnellere Asylverfahren. Doch was nützen schnellere Verfahren, wenn die abgewiesenen Gesuchsteller nicht konsequent in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden? So wird doch nur schneller Platz geschaffen für noch mehr unechte Asylbewerber. Die Asylgesetzrevision ist schlicht von der Realität überrollt worden.

 

 
Das Departement von Bundesrätin Sommaruga verspricht Volk und Ständen bei Asylgesetzrevisionen erfahrungsgemäss viel, setzt die Volksentscheide dann aber nicht konsequent um. Am 9. Juni 2013 stimmten sagenhafte 78% der Schweizerinnen und Schweizer JA zu „Verschärfungen“ im Asylbereich. Viele dieser „Verschärfungen“ wurden nie umgesetzt. Beispiele:

Wehrdienstverweigerung ist keine Flüchtlingseigenschaft mehr
Dazu hat das Volk 2013 Ja gesagt. Was ist seither passiert? Nichts. Die Schweiz wird immer attraktiver für Asylbewerber aus Eritrea. Die Zahl der Asylgesuche aus Eritrea ist seit 2013 von 2’563 auf aktuell 9‘966 gestiegen.

Renitente Asylbewerber werden in besonderen Zentren untergebracht
Auch dazu hat das Volk 2013 bereits Ja gesagt. Trotzdem gibt es noch kein einziges Zentrum für renitente Asylbewerber. Bundesrätin Sommaruga bringt die Idee in der neuen Asylgesetzrevision wieder.

Willkommenskultur, statt konsequenter Vollzug
Die Asylgesetzrevision will die bisherige Willkommenskultur noch ausbauen statt begrenzen. Sie hat letztendlich zum Ziel, möglichst viele illegale Einwanderer, Wirtschafts- und Sozialmigranten in unserem Land aufzunehmen, egal ob sie an Leib und Leben bedroht sind oder nicht. Damit gefährdet sie die humanitäre Tradition der Schweiz. Um das Ziel zu erreichen, schrecken die Verantwortlichen mit dem neuen Konzept auch vor Halbwahrheiten nicht zurück.

Führung beim Vollzug fehlt. Der Asylbereich läuft erneut aus dem Ruder. Die Asylgesuche und damit die entsprechenden Kosten sind wieder dramatisch angestiegen.

Die Unterbringungslüge
Die 5‘000 Betten in den geplanten, neuen Bundeszentren reichen bei 3‘600 Asylgesuchen monatlich gerade mal fünf bis sechs Wochen. Danach wird man die Asylbewerber für den Rest des Verfahrens aus den chronisch überfüllten Bundeszentren an die Kantone weiterreichen. Den Kantonen und Gemeinden wird von Seiten des Staatssekretariats für Migration glaubhaft gemacht, sie könnten ihre „Unterbringungskapazitäten massiv reduzieren“. Sie müssten in Zukunft noch rund 10‘000 Plätze bereitstellen. Dieses Versprechen ist angesichts der Realität Augenwischerei. Die Rechnung ist bei 39‘523 Asylgesuchen (Jahr 2015) schnell gemacht: Müssten die Kantone und Gemeinden künftig wie vorgesehen nur noch 10‘000 davon übernehmen, hätte sich der Bund um 29‘523 zu kümmern (inkl. Abgänge und Rückführungen). Wie soll das mit 5‘000 Betten gehen?

Die „Dublin-Lüge“
Bereits viele europäische Staaten haben die Anwendung des Dublin-Abkommens suspendiert. Demgegenüber glaubt die Schweiz nach wie vor an dieses wirkungslose Verteilkonzept. 40 Prozent aller Asylbewerber will das Staatssekretariat für Migration mit dem revidierten Asylgesetz im Rahmen des „Dublin-Abkommens“ in den ersten Wochen nach Ankunft bereits an das zuständige EU-Land der ersten Registrierung überstellen.

Das „Dublin-Abkommen“ ist toter Buchstabe, wie die Zahlen deutlich zeigen. Im Jahr 2015 konnte die Schweiz von 17‘377 mutmasslichen „Dublin-Fällen“ nur 2‘461 Personen effektiv an die Länder ihrer ersten Registrierung überstellen. Als Folge des Dublin-Abkommens musste die Schweiz 2015 noch 558 Personen von anderen Dublin-Staaten übernehmen. Anstatt 40 Prozent aller Asylbewerber können heute in Wahrheit nur gerade knapp 6 Prozent an «Dublin-Staaten» überstellt werden, Tendenz rückläufig. Die Asylgesetzrevision wird alleine schon wegen diesen falschen Annahmen nicht funktionieren.

Anstatt 40 Prozent aller Asylbewerber können heute in Wahrheit nur gerade knapp 6 Prozent an «Dublin-Staaten» überstellt werden, Tendenz rückläufig.

Falsches Signal zum falschen Zeitpunkt
Möglichst viele Migranten sollen mit dieser Asylgesetzrevision in gut ausgerüsteten Bundeszentren empfangen, rundum betreut, umfassend medizinisch versorgt und mit einer kostenlosen Rechtsvertretung und Beratung (Gratisanwalt) ausgestattet werden. Ein Grossteil dieser Menschen wird in der Schweiz bleiben, obwohl sie in ihrer Heimat nicht an Leib und Leben bedroht sind. Nicht einmal 9‘000 Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, haben die Schweiz vergangenes Jahr kontrolliert verlassen. Im Verhältnis zur Zahl der neuen Asylgesuche sind dies gerade einmal 23 Prozent. Eine allfällige Beschleunigung der Verfahren bringt also dem Grossteil der Asylbewerber Gewissheit, hier bleiben zu können – und zwar noch schneller als bisher. Das Ziel der Gesetzesrevision verkehrt damit ins Gegenteil. Die Attraktivität der Schweiz für Schlepper und illegale Migranten steigt durch die Revision des Asylgesetzes weiter an, während andere Staaten ihre Attraktivität konsequent senken. Die Revision setzt ein völlig falsches Signal zum falschen Zeitpunkt.

Wenn wir die Revision des Asylgesetzes ablehnen, sagen wir gleichzeitig Ja zum geltenden Asylgesetz. Denn dieses wäre gar nicht schlecht. Doch es mangelt schlicht und einfach am Vollzug. Es fehlt an Organisation und Führung im schweizerischen Flüchtlingswesen. Dort muss der Hebel angesetzt werden. Ein neues Gesetz braucht es dazu nicht.

 

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