Radikaler Islam: Jetzt sind die notwendigen roten Linien zu ziehen

Heute leben in unserem Land rund 430’000 Menschen, welche als Muslime registriert sind. Eine Mehrheit von ihnen besucht kaum je Moscheen, noch sind sie Mitglied eines dieser muslimischen Vereine, welche sie auch nicht repräsentieren. Diese schweigende Mehrheit der Muslime in unserem Land respektiert in der Regel auch unsere Rechtsordnung und hat nichts mit dem radikalen islamischen Gedankengut einer kleinen Minderheit unter ihnen am Hut.

Gleichzeitig stehen aber zurzeit rund hundert radikale, gewaltbereite Muslime unter Beobachtung des Nachrichtendienstes und in Schweizer Moscheen verbreiten radikale Imame ungehindert ihre Hassbotschaften. Das Beispiel des libyschen Imams, Sozialhilfe- und Asylbetrügers in Nidau dürfte nur die Spitze des Eisberges sein. Jetzt ist höchste Zeit zu handeln und es sind rote Linien zu ziehen. Radikale Muslime und Imame haben nichts zu suchen in unserem Land, jegliche Verbreitung von radikalem Gedankengut ist konsequent zu stoppen. Eine öffentliche Anerkennung des Islams oder eine staatliche Ausbildung von Imamen wäre definitiv der falsche Weg. Der Unterschied zwischen dem Islam und anderen Weltreligionen ist gerade die Tatsache, dass es im Islam keine wirkliche Trennung zwischen Religion und Staat gibt. Als Konsequenz davon herrscht in jedem islamischen Land für viele Lebensbereiche nebst der staatlichen Rechtsordnung auch eine veraltete und nicht reformierbare Rechtsordnung, die Scharia, welche aus dem Koran abgeleitet wird und vor allem Frauen diskriminiert. Würden wir hingegen den Islam staatlich anerkennen und als Konsequenz davon auch Imame staatlich ausbilden und eidgenössisch legitimieren, dann würde sofort Druck entstehen, für Muslime eben auch die Scharia anstelle unserer Rechtsordnung anzuwenden. Das ist eine rote Linie und kommt auf keinen Fall in Frage. Die SVP hat in der letzten Session mit einer Fraktionsmotion hingegen aufgezeigt, was zur Bekämpfung des radikalen Islams unter anderem vordringlich zu tun ist:

– Islamische Gebetshäuser, Organisationen und Institutionen, welche in irgendeiner Art und Weise die Verbreitung oder Vertretung des Islams oder von Muslimen fördern oder wahrnehmen, dürfen weder direkt noch indirekt aus dem Ausland finanziert werden;

– Alle Moscheen in unserem Land müssen bekannt sein sowie überwacht werden und die Behörden haben bei jeglicher Verletzung der schweizerischen Rechtsordnung einzuschreiten und diese zu schliessen;

– Sämtliche betroffenen und für die Sicherheit unserer Bevölkerung verantwortlichen Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesstufe müssen einen raschen und uneingeschränkten Informationsaustausch im Zusammenhang mit der Erkennung, Identifizierung, Überwachung und Verfolgung von radikalen Islamisten aufbauen;

– Den Behörden auf Kantons- und Bundesstufe müssen genügend ausgebildete Spezialisten mit den notwendigen Kenntnissen von Sprachen und des Islams zur Verfügung stehen, welche Moscheen und Imame überwachen können;

– Schweizer Botschaften und das Staatssekretariat für Migration dürfen keine Visa mehr an ausländische Imame, welche zum Zwecke des Predigens in Schweizer Moscheen einreisen wollen, ausstellen.

Unsere gewählten Exekutiven und zuständigen Behörden auf allen Stufen sind direkt verantwortlich für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Dabei steht die entschlossene Bekämpfung des radikalen Islams, die Ausschaffung radikalisierter Muslime und die rasche Anpassung sowie knallharte Durchsetzung unserer Rechtsordnung im Zentrum. Dies ist gerade auch im Interesse der Mehrheit der Muslime in unserem Land. Die SVP widmet deshalb ihre Delegiertenversammlung vom 28. Oktober in Frauenfeld diesem wichtigen Thema.

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