Medienmitteilung

Auch bei den Richterwahlen wird die Konkordanz nicht eingehalten

Die SVP-Fraktion fordert die anderen Parteien auf, die Konkordanz endlich zu respektieren anstatt lediglich davon zu sprechen. Nicht nur im Bundesrat, sondern insbesondere auch bei den…

(SVP) Die SVP-Fraktion fordert die anderen Parteien auf, die Konkordanz endlich zu respektieren anstatt lediglich davon zu sprechen. Nicht nur im Bundesrat, sondern insbesondere auch bei den Gerichten, ist die SVP im Verhältnis zur ihrer Wählerstärke nach wie vor stark untervertreten. Deshalb hat die SVP beschlossen, dass sie anlässlich der Richterwahlen in der Wintersession eigene Kandidaten aufstellen wird.

Die SVP ist nach wie vor die am stärksten untervertretene Partei an allen Gerichten. Unter Einhaltung der Konkordanz, also der Berücksichtigung der Wählerstärke, ist die SVP wie folgt untervertreten:

Bundesgericht: 1 (SVP heute 9 / Anspruch Konkordanz 10.29)

Nebenamtliche Bundesrichter: 1 (SVP heute 4 / Anspruch Konkordanz 5.14)

Bundesstrafgericht: 1 (SVP heute 3.3 / Anspruch Konkordanz 4.06)

Bundesverwaltungsgericht: 6 (SVP heute 9.7 / Anspruch Konkordanz 15.71)

Seit Jahren wird die SVP bei den Gerichten systematisch übergangen, auch in den Kantonen. So wurden der SVP jüngst in der Herbstsession 2008 ein Sitz am Bundesgericht sowie ein Sitz am Bundesverwaltungsgericht verweigert. Diese orchestrierte Politik der Linken, der CVP und teilweise auch der FDP muss nun endlich aufhören. Die Regierungsparteien sprechen zwar über die Konkordanz, halten diese jedoch nur dann ein, wenn es um ihre eigenen Interessen geht und sie davon profitieren können.

Deshalb tritt die SVP am 3. Dezember 2008, insbesondere bei den nebenamtlichen Bundesrichterwahlen, mit einem zusätzlichen eigenen Kandidaten an. Da wird sich zeigen, wie wichtig den Regierungsparteien die Konkordanz wirklich ist. Nicht Lippenbekenntnisse zählen, sondern die entsprechenden Stimmen für die SVP-Kandidaten.

Bern, 21. November 2008

 
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