Die Bundeshausfraktion der SVP hat in einer zweitägigen ausserordentlichen Klausur in Emmetten (NW) die Botschaft des Bundesrates zum EU-Vertragspaket analysiert und externe Experten dazu angehört. Fazit: Die kritischen Rückmeldungen der Vernehmlassung wurden komplett übergangen. Es bleibt dabei: Dieser Vertrag ist ein Unterwerfungsvertrag – die EU bestimmt, EU-Richter haben das letzte Wort. Wir Schweizerinnen und Schweizer haben im eigenen Land nichts mehr zu sagen und müssen dafür noch Milliarden bezahlen.

Im Rahmen der Klausur in Emmetten (NW) hörte die SVP-Fraktion verschiedene namhafte Experten an:
Die Voten zahlreicher Experten zeigten klar auf, dass das EU-Vertragspaket unsere direkte Demokratie beenden, die Zuwanderung befeuern und das Gewerbe mit Bürokratie ersticken würde.
«Schiedsgericht tarnt Souveränitätsverlust»
Professor Carl Baudenbacher liess keinen Zweifel daran, dass die Schweiz mit dem EU-Vertragspaket ihre Souveränität verlieren würde. Volk, Stände und Parlament würden als Gesetzgeber entmachtet. Die Macht liege allein bei der EU-Kommission und dem EU-Gerichtshof, so Baudenbacher. «Das “Schiedsgericht” dient der Tarnung des Souveränitätsverlustes; es ist ein Trojanisches Pferd mit dem EuGH im Bauch.» Völlig klar ist für Baudenbacher, dass für den EU-Vertrag sowohl das Volksmehr wie auch das Mehr der Kantone (Ständemehr) nötig ist: «Das Ständemehr ist geboten. Der Souveränitätsverlust ist grösser als bei einem EU-Beitritt.»
Auch alt Bundesrichter und Staatsrechtler Hansjörg Seiler sprach sich klar für das Ständemehr aus. Denn die mit den Abkommen verbundene Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie stehe im Widerspruch zu Artikel 121a der Bundesverfassung, wonach die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuert und keine völkerrechtlichen Verträge abschliessen darf, die gegen diesen Artikel verstossen. «Die Unionsbürgerrichtlinie enthält gegenüber dem geltenden Freizügigkeitsabkommen mehrere neue Rechtsansprüche für EU-Angehörige, insbesondere ein Daueraufenthaltsrecht, das für zahlreiche in der Schweiz lebende EU-Angehörige gelten würde», so Seiler. «Entgegen der Auffassung des Bundesrates gilt Artikel 121a nicht nur für Personen, die neu in die Schweiz einwandern, sondern auch für die Verbesserung der Rechtsstellung von Personen, die sich bereits in der Schweiz befinden, was sich klar daraus ergibt, dass Absatz 2 ausdrücklich auch die Beschränkung des Anspruchs auf dauerhaften Aufenthalt als Mittel der Zuwanderungssteuerung nennt.» Die Abkommen mit der EU dürften daher nur abgeschlossen werden, wenn vorgängig oder spätestens gleichzeitig Artikel 121a geändert werde. «Was dem obligatorischen Verfassungsreferendum von Volk und Ständen unterliegt», so Seiler.
Automatische Rechtsübernahme: Mehr Bürokratie, weniger Sicherheit
Hansruedi Amrhein, Vorstandsmitglied Swiss Helicopter Association, kennt die Folgen der automatischen Übernahme von EU-Recht aus der Praxis: «Die Helikopterbranche zieht nach über einem Jahrzehnt Erfahrung mit der automatischen Rechtsübernahme – konkret der Regulierungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA)-Regulierung – eine alarmierende Bilanz. Die EU hat sich zu einer bürokratischen Lawine entwickelt, die nun die Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) massiv bedroht.» Die Helikopterindustrie sei mit weit über 10’000 Seiten komplizierter Regulierungen überzogen worden – worunter die Sicherheit gelitten habe. «Im Vergleich zur Zeit vor den europäischen Vorschriften befinden wir uns heute auf einem deutlich tieferen Sicherheitsniveau. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) ist derzeit nicht in der Lage zu beurteilen, ob dieses übermässige Regelwerk tatsächlich Wirkung zeigt. EASA ist im Blindflug, denn die Wirkung kann nicht gemessen werden.»
«Kapitulation vor EU-Recht auf Kosten unserer KMU»
Konkrete negative Auswirkungen der EU-Verträge benannte auch Andreas Ullius, Geschäftsführer des Schweizerischen Drogistenverbandes: «Schweizer Drogistinnen und Drogisten dürfen Arzneimittel für ihre Kunden in Eigenverantwortung herstellen.» Mit dem neuen EU-Vertrag wäre neu ein externer Spezialist mit Hochschulabschluss nötig, der eine Produktinformationsdatei unterzeichne. «Und die Drogisten müssten bis zu 1’200 Franken Bürokratiegebühren pro Produkt zahlen. Das ist keine risikobasierte Regulierung, das ist Kapitulation vor EU-Recht auf Kosten unserer KMU.»
Laut dem Zentralpräsidenten des Schweizerischen Drogistenverbandes, Jürg Stahl, gefährdet das neue EU-Lebensmittelabkommen einen ganzen Berufszweig. «Die Drogerie ist eine Schweizer Erfindung. Es gibt sie in dieser From nirgendwo sonst in Europa. Dass EU-Konzernregeln 1:1 auf unsere KMU angewendet werden, ist absurd.» Das Parlament müsse jetzt handeln: «Wer das Schweizer Gewerbe nicht aktiv schützt, gibt es stillschweigend auf», so Stahl.
Auch Martin Rufer, Direktor des Schweizer Bauernverbandes, ortet Mängel im EU-Lebensmittelabkommen: «Das Mitspracherecht der Schweiz ist bei technischen Aspekten und beim Einbezug der Branchen nicht ausreichend. Zudem schmälert ein übertriebener «Swiss Finish» in einigen Bereichen den Nutzen. Hier muss das Parlament zwingend nachbessern.»
Die EU-Turbos wollen den EU-Unterwerfungsvertrag am Volk vorbei schleusen
Die Bundeshausfraktion der SVP zog nach den Rückmeldungen der Experten und der Analyse der Botschaft des Bundesrates Fazit: Die Botschaft entspricht im Wesentlichen der Vernehmlassungsvorlage. Im Klartext: Die kritischen Vernehmlassungsantworten, insbesondere die über 1’000 privaten Stellungnahmen, hat der Bundesrat in der Botschaft übergangen und in keiner Weise berücksichtigt – ein klarer Verstoss gegen das Vernehmlassungsgesetz.
Das Vorgehen zeigt einmal mehr, wie die EU-Befürworter in Bundesbern unsere demokratischen Rechte mit Füssen treten. Der Bundesrat unterschrieb bereits am 2. März den EU-Unterwerfungsvertrag in Brüssel – noch bevor das Parlament, das Schweizer Stimmvolk und die Kantone darüber entschieden haben!
Die Bundesräte Cassis (FDP), Pfister (Mitte), Jans (SP) und Baume-Schneider (SP) wollen nicht einmal eine obligatorische Volksabstimmung über den EU-Unterwerfungsvertrag. Sie wollen auch die Zustimmung der Kantone (Ständemehr) übergehen.
Die EU-Turbos im Bundesrat und in der Verwaltung verhindern sogar eine seriöse Bearbeitung des EU-Vertragspakets im Parlament. Sie haben die 1’086 Seiten umfassende Botschaft mitten in der Frühlingssession veröffentlicht. Die Kommissionen hatten nur ein paar Tage Zeit für die Vorbereitung.
Die SVP ist die einzige Partei, die den EU-Unterwerfungsvertrag kritisch durcharbeitet. Das zeigt auch jetzt die Bundeshausfraktion mit ihrer zweitägigen ausserordentlichen Klausur. Sie kommt dabei zu einem klaren Fazit: Die Schweiz hat nur Nachteile, wenn sie sich an das EU-Recht und die ganze EU-Bürokratie kettet.