Medienmitteilung

Keine staatliche Parteienfinanzierung!

Die Staatengruppe GRECO (Groupe d’Etats contre la Corruption) empfiehlt der Schweiz, die Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen gesetzlich zu regeln. Die SVP lehnt dieses Ansinnen…

Die Staatengruppe GRECO (Groupe d’Etats contre la Corruption) empfiehlt der Schweiz, die Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen gesetzlich zu regeln. Die SVP lehnt dieses Ansinnen, das in einer staatlichen Parteienfinanzierung münden wird, als unschweizerisch ab. Die SVP ist stolz auf unsere direkte Demokratie und das Milizsystem. Dank dem Milizsystem, in welchem sich Personen mit verschiedenen Hintergründen und unterschiedlichen beruflichen Qualifikationen einbringen können, wird der Staat in Schranken gehalten. Jeder Bürger und jedes Unternehmen entscheidet frei, ob und wie viel Geld sie einer Partei oder einer anderen Organisation spenden wollen. Sie können dies gegen aussen auch bekannt machen, sofern sie dies wünschen. Die SVP setzt sich für den Schutz der Privatsphäre und der Freiheit des mündigen Schweizer Bürgers und der Unternehmen ein. Das bewährte System der direkten Demokratie der Schweiz – im Gegensatz zu den Demokratien im umliegenden Europa – verhindert eine Machtkonzentration. Wahlen haben deshalb in der Schweiz eine viel geringere Bedeutung, da der Bürger weiss, dass er bei wichtigen Sachvorlagen jederzeit anders als die von ihm gewählte Partei stimmen kann.

Die SVP verlangt vom Bundesrat eine klare Absage an eine erhöhte Einflussnahme des Staates auf die politischen Parteien in unserem Lande und deren Finanzierung. Die Schweiz ist zu Recht stolz auf die direkte Demokratie und das Milizsystem. Die Parteien sind Milizorganisationen, die unabhängig vom Staat eigenverantwortlich als Bürgerbewegungen das Volk vertreten. Diese privatrechtlichen Vereinigungen unterstehen, wie auch die vielen Nichtregierungsorganisationen in der Schweiz, keiner weiteren gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung ihrer Spender. Dieses Vorgehen schützt primär die Privatsphäre des Spenders. Die Schweiz hat eine lange eigenverantwortliche Tradition, die da lautet „tue Gutes und sprich nicht darüber“. Bezüglich Fraktionsbeiträge besteht eine beschränkte Rechenschaftspflicht betreffend die Verwendung der Bundesmittel.

Die SVP ist denn auch entschieden gegen eine staatliche Parteienfinanzierung, welche das Pendant zu mehr staatlicher Einflussnahme ist. Die Verfassungssysteme der anderen europäischen Staaten unterscheiden sich grundlegend von demjenigen der Schweiz und lassen sich, wenn überhaupt, nur schwer mit dem direkt-demokratischen System und der föderalistischen Struktur der Eidgenossenschaft vergleichen. Den Parteien und damit auch der Parteien- und Parlamentarierfinanzierung kommt im Ausland eine ganz andere Bedeutung zu, welche weder zum schweizerischen System passt, noch anzustreben ist. Entsprechend lehnt die SVP auch jegliche Einmischung internationaler Gremien in unser privatrechtlich organisiertes und unabhängiges Parteiensystem ab.

Ebenso lehnt die SVP die Unterstellung der Staatengruppe GRECO ab, dass Geldmittel der alleinige und entscheidende Faktor für den Abstimmungs- oder Wahlerfolg seien. Entscheidend sind viel mehr die politischen Anliegen an sich, eine klare Botschaft und die Glaubwürdigkeit des Abstimmungskomitees bzw. der Partei, welche das betreffende Anliegen vertritt.

Bern, 2. Dezember 2011

 
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