Medienmitteilung

Mit der Volkswahl des Bundesrates die direkte Demokratie stärken

Die SVP ist enttäuscht über die ablehnende Haltung des Bundesrates zu ihrer Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates". Die Volkswahl bedeutet einen Ausbau und eine Stärkung der direkten…

Die SVP ist enttäuscht über die ablehnende Haltung des Bundesrates zu ihrer Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates“. Die Volkswahl bedeutet einen Ausbau und eine Stärkung der direkten Demokratie. Die Initiative fordert, dass neu das Volk und nicht mehr das Parlament den Bundesrat wählen kann. Dieses System entspricht dem bewährten Wahlprozedere für die Regierungen in allen Kantonen. Die SVP hofft nun, dass jene Kreise, welche sich bereits früher für eine Volkswahl des Bundesrates eingesetzt haben, das Anliegen ebenfalls tatkräftig unterstützen.

Die Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates“ setzt auch einen Kontrapunkt gegen aktuell laufende Bestrebungen, die Volksrechte einzuschränken. Die Ausweitung der Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen, die materielle Vorprüfung mit Warnhinweisen auf den Unterschriftenbogen oder die Verfassungsgerichtsbarkeit sind Projekte von Bundesrat und Parlament, welche die direkte Demokratie einschränken wollen. Die SVP geht in die entgegengesetzte Richtung. Die Volksrechte sind zu stärken und die direkte Demokratie ist auszubauen. Diese Anliegen gewinnen vor dem Hintergrund grosser politischer und wirtschaftlicher Herausforderungen auch im internationalen Umfeld immer mehr an Bedeutung. Für die Schweiz waren die direkte Demokratie und die gut ausgebauten Volksrechte stets ein Garant für Wohlstand, Sicherheit und Stabilität. Die SVP will diese Trümpfe der Schweiz, um die uns immer mehr Menschen auf der ganzen Welt beneiden, deshalb weiter stärken und ausbauen.

Das will die Initiative:

  • Wahlgremium für den Bundesrat bildet neu das Schweizer Volk und nicht mehr das Parlament. Dies entspricht dem bewährten Modell der Regierungsratswahlen in den Kantonen. Die Volkswahl bringt eine Stärkung der direkten Demokratie und eine bessere Kontrolle der Macht.
  • Die Volkswahl des Bundesrates findet alle vier Jahre gleichzeitig mit den Nationalratswahlen statt. Wählbar als Bundesrat sind alle, die auch in den Nationalrat wählbar sind.
  • Der lateinischen Schweiz werden mindestens zwei Sitze garantiert. Dank dem geometrischen Mittel ist dafür gesorgt, dass sie ihre Kandidaten überdurchschnittlich gewichten kann und nicht einfach durch die Deutschschweiz überstimmt wird. Damit ist der Schutz der lateinischen Schweiz, im Bundesrat angemessen vertreten zu sein, explizit in der Verfassung garantiert. Dies ist im Gegensatz zu heute eine Verbesserung.
  • Das Wahlsystem richtet sich nach dem Majorz. Und zwar gemäss demjenigen System, bei dem zur Ermittlung des absoluten Mehrs alle gültigen Kandidatenstimmen (ohne leere Stimmen) durch die Anzahl der zu wählenden Bundesräte geteilt werden und das Resultat anschliessend geteilt wird durch zwei plus eine Stimme. Dieses Majorzverfahren – welches in den meisten Kantonen angewendet wird – kommt dem Proporzverfahren sehr nahe, weil das absolute Mehr nicht ungebührlich hoch angesetzt ist und es damit nicht zwingend zu einem zweiten Wahlgang kommt.

 

 
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