Medienmitteilung

Neue Dublin-Verordnung verhindert wirkungsvollen Vollzug des Asylrechts

Der heute vom Bundesrat verabschiedete Nachvollzug der neusten Dublin-Regelungen im Asylbereich macht verschiedene Verschärfungen des Asylrechts der vergangenen Jahre rückgängig und verunmöglicht einen wirkungsvollen Vollzug. Die höchstzulässige Administrativhaft als ausländerrechtliche Zwangsmassnahme wird massiv reduziert. Bisher betrug diese 18 Monate, neu noch maximal 71/2 Monate.

Der heute vom Bundesrat verabschiedete Nachvollzug der neusten Dublin-Regelungen im Asylbereich macht verschiedene Verschärfungen des Asylrechts der vergangenen Jahre rückgängig und verunmöglicht einen wirkungsvollen Vollzug. Die höchstzulässige Administrativhaft als ausländerrechtliche Zwangsmassnahme wird massiv reduziert. Bisher betrug diese 18 Monate, neu noch maximal 71/2 Monate.

Durch die massive Verschlechterung der heutigen rechtlichen Situation, die Abschaffung der für den Vollzug essentiellen Spezialausschaffungshaft und die Verkürzung der Haftfristen werden wohl deutlich weniger Dublin-Fälle überstellt werden können. Das Abkommen wird damit immer mehr zur Farce und die dem Volk vor der Abstimmung zu Schengen/Dublin gemachten Versprechen können noch weniger eingehalten werden als dies heute bereits der Fall ist. Durch die Umsetzung der ursprünglichen Dublin-Bestimmungen musste die Schweiz die höchstzulässige Dauer der ausländerrechtlichen Administrativhaft bereits von 24 auf 18 Monate reduzieren und dabei eine vom Volk bestätigte Errungenschaft einfach so aufgeben. Nun sollen als Folge der Dublin III-Verordnung erneut bewährte Instrumente der ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen aufgegeben oder bis zur Unanwendbarkeit verkompliziert werden. Die vorgesehene Rechtsweggarantie und die Begrenzung der höchstzulässigen Dauer der Ausschaffungshaft bei Dublin-Verfahren spielen in erster Linie den sich missbräuchlich und renitent verhaltenden Asylsuchenden in die Hände und erschweren den Vollzug massiv. Die Einführung einer Haft wegen unkooperativen Verhaltens von zusätzlichen sechs Wochen ist völlig unzureichend und hindert kaum jemanden daran zu versuchen, durch obstruktives Verhalten den Vollzug zu verhindern.

Die Übernahme der neuen Dublin-Bestimmungen zeigt die immense Problematik einer dynamischen Rechtsübernahme. Die Schweiz liefert sich auf diese Weise der EU-Gesetzgebung aus und kann keine für das Land optimale Lösung mehr eigenständig festlegen. Die SVP wird sich weiterhin gegen eine solche Rechtsübernahme wehren. Die Folgen der neusten Dublin-Anpassungen in der Praxis werden zudem zeigen, ob es überhaupt noch Sinn macht, dieses Abkommen aufrecht zu erhalten.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden