Medienmitteilung

Roger Golay vom MCG neues Mitglied der SVP-Fraktion

Die SVP-Fraktion hat an ihrer heutigen Sitzung Nationalrat Roger Golay in ihre Reihen aufgenommen. Mit dem Genfer Roger Golay vom Mouvement des Citoyens Genevois (MCG) zählt die SVP-Fraktion nun insgesamt 63 Mitglieder (59 SVP, 2 Lega, 1 Parteiloser, 1 MCG) in National- und Ständerat. Im Zusammenhang mit den Geschäften der laufenden Wintersession hat die SVP-Fraktion einstimmig beschlossen, nicht auf das Erbschaftssteuer-Abkommen mit Frankreich einzutreten. Abgelehnt wird eine Änderung des Steueramtshilfegesetzes. Die Volksinitiative „Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung des Gastgewerbes!" wird unterstützt.

Die Fraktion lehnt das vom Bundesrat ausgehandelte Erbschaftssteuer-Abkommen mit Frankreich einstimmig ab. Der entsprechende Nichteintretens-Entscheid der vorberatenden Kommission wird unterstützt. Mit dem Abkommen würde die Schweiz faktisch französisches Recht übernehmen und dem französischen Fiskus erlauben, auf Vermögenswerte in der Schweiz Rückgriff zu nehmen. Internationale Gepflogenheiten wie das Prinzip der Besteuerung am Wohnsitz des Erblassers werden damit missachtet. Auf diese Weise würde auch ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen, der dazu führen könnte, dass andere Länder gleiche Rechte einfordern und sich im Erbfall in der Schweiz bedienen. Das Abkommen ist deshalb klar abzulehnen und vom Parlament nicht zu ratifizieren.

Abgelehnt wird von der SVP-Fraktion auch die erneute Änderung des Steueramtshilfegesetzes. Die Einschränkung der Informationsrechte von Steuerpflichtigen ist rechtsstaatlich nicht haltbar. Ebenso kann es nicht sein, dass der Bundesrat in Zukunft die alleinige Kompetenz hat, den erforderlichen Inhalt von Gruppenanfragen festzulegen.

Die Volksinitiative „Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung des Gastgewerbes!" wird von der SVP-Fraktion unterstützt. Die Initiative beendet eine unsinnige Unterscheidung und verlangt die Gleichstellung der gastgewerblichen Leistungen mit den Take-away-Leistungen. Dazu sollen die gastgewerblichen Leistungen dem gleichen, reduzierten Steuersatz unterstellt werden wie die Lieferung von Nahrungsmitteln.

 
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