Medienmitteilung

Strafrecht: Sicherheit schaffen statt Täter verhätscheln

Der neue Sanktionenkatalog im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches ist zur Kriminalitätsbekämpfung völlig ungeeignet. Die Massnahmen verfehlen ihre Wirkung offensichtlich, die Kritik aus der…

(SVP) Der neue Sanktionenkatalog im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches ist zur Kriminalitätsbekämpfung völlig ungeeignet. Die Massnahmen verfehlen ihre Wirkung offensichtlich, die Kritik aus der Praxis ist unüberhörbar. Die SVP fordert deshalb eine Gesetzesrevision, damit den Sanktionen wieder ein strafender und somit präventiver Charakter zukommt. Die Sicherheit der Bürger ist höher zu werten als das Wohlergehen der Täter.

Im Vordergrund der letzten Revision des neuen Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (AT StGB) von 2006 stand die Anpassung des Sanktionenrechts. Die Abschaffung der Freiheitsstrafe unter sechs Monaten und die Einführung der Geldstrafe wirken sich in der Praxis folgenschwer aus: In gewissen Deliktsbereichen fehlt eine Sanktionsmöglichkeit, der auch wirklich strafender Charakter zukommt. Kriminalität kann jedoch nur mit griffigen Sanktionen eingedämmt werden, welche potentielle Straftäter wirksam abschrecken.

Das neue Strafrecht führt zudem auch zu einer verwirrenden Vielfalt an Sanktionsmöglichkeiten sowie einem teilweise krassen Missverhältnis der Strafen bei Übertretungen beziehungsweise Verbrechen. Während beispielsweise im Strassenverkehr leichte Geschwindigkeitsübertretungen zwingend mit unbedingten Bussen bestraft werden, stellt die massive Raserei ein Vergehen dar und ein Ersttäter hat dabei lediglich eine bedingte Geldstrafe zu erwarten. Diese Ungleichbehandlung, bei der eine weniger schlimme Tat härter bestraft wird, ist nicht nachvollziehbar.

Das Strafrecht ist in den letzten 40 Jahren immer täterfreundlicher gestaltet und gehandhabt worden. Die wichtigste Staatsaufgabe besteht darin, Sicherheit und Freiheit für alle Bürgerinnen und Bürger zu garantieren. Die vorangegangene Revision des AT StGB führte uns aber direkt in eine „Strafrechtspleite“. Das erst seit Anfang 2007 gültige neue Sanktionensystem ist bereits ein Sanierungsfall.

Die SVP fordert deshalb in einem Positionspapier, welches sie heute an einer Pressekonferenz den Medien vorgestellt hat, eine Überarbeitung des AT StGB und eine dringende Revision des Sanktionenkatalogs. Insbesondere folgende Massnahmen sind vorzusehen:

  1. Die Wiedereinführung von bedingten und unbedingten Freiheitsstrafen auch unter sechs Monaten;
  2. Die Abschaffung der Geldstrafen und die Wiedereinführung der altrechtlichen Bussen bei Verbrechen und Vergehen;
  3. Gemeinnützige Arbeit muss immer unbedingt ausgesprochen werden und auch ohne Einwilligung des Täters verhängt werden können;
  4. Die Wiedereinführung der Landesverweisung von Ausländern als strafrechtliche Sanktion.

Nur mit Sanktionen, die auch eine echte Bestrafung für die Täter darstellen, ist sichergestellt, dass sich unser Strafrecht wieder an seiner Hauptaufgabe orientiert: dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Die SVP wird diese Forderungen mit entsprechenden Vorstössen im Parlament einbringen.

Bern, 10. Juli 2008

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden