Medienmitteilung

Zuwanderung: Die Zeit der wirkungslosen Alibi-Übungen ist vorbei

Für die SVP ist es unverständlich, dass der Bundesrat weiterhin keine konkreten Anstalten macht, die Zuwanderung wirkungsvoll zu steuern und zu begrenzen. Der Bundesrat ist fast zwei Jahre nach dem Volksentscheid keinen Schritt weiter.

Für die SVP ist es unverständlich, dass der Bundesrat weiterhin keine konkreten Anstalten macht, die Zuwanderung wirkungsvoll zu steuern und zu begrenzen. Der Bundesrat ist fast zwei Jahre nach dem Volksentscheid keinen Schritt weiter. Der Auftrag des Volkes und die entsprechende Verfassungsbestimmung sind klar. Für die SVP ist es zwingend, dass eine Umsetzung des Volksentscheids vom 9. Februar 2014 zu einer markanten Senkung der Zuwanderung führen muss und dass die Vorgaben der Verfassung, wie etwa der Inländervorrang, einzuhalten sind. Auch eine allfällige Schutzklausel – welche der Bundesrat heute nicht zu konkretisieren in der Lage war – hat diesen Ansprüchen gerecht zu werden. Andernfalls handelt es sich um eine reine Alibi-Übung.

Es kann nicht sein, dass die jährliche Netto-Zuwanderung in die Schweiz auf einem Niveau von 80‘000 Personen verbleibt, selbst wenn sich die Konjunktur verschlechtert und in der Wirtschaft Arbeitsplätze abgebaut werden. Genau in dieser Situation befindet sich unser Land nun bereits seit Monaten. Dies steht im krassen Widerspruch zum Volksentscheid vom 9. Februar 2014.

Klare Vorgaben
Der Bundesrat hat es heute erneut verpasst, einen konkreten und glaubwürdigen Schritt in Richtung Umsetzung der Verfassungsbestimmung zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung zu machen. Im Gegenteil: Die Aussagen des Bundesrates sind alarmierend. Sie lassen befürchten, dass die Landesregierung sich über die Bundesverfassung hinwegsetzen will. Es ist kaum vorstellbar, wie die Schweiz durch eine mit der EU einvernehmlich vereinbarte Schutzklausel, ohne Anpassung des Freizügigkeitsabkommens, die Zuwanderung eigenständig steuern kann. Genau das verlangt aber die Bundesverfassung. Der Bundesrat darf auf keinen Fall der EU ein Mitsprache- oder gar Vetorecht bei der Zuwanderungsbegrenzung zugestehen.

Auch eine eigenständige Schutzklausel mit Schwellenwert bleibt toter Buchstabe, wenn sie nicht zu einer massiven Reduktion der Zuwanderung führt. Der Bundesrat bleibt hier vage und legte heute keine beurteilbare Lösung vor. Mehr als ein theoretisches Konzept existiert offenbar weiterhin nicht. Wirkungslose Alibi-Übungen sind für die SVP nicht akzeptabel.

Markante Senkung der Zuwanderung zwingend
Für die SVP ist es zwingend, dass eine Umsetzung der Verfassungsbestimmung – unter welchem Titel auch immer – zu einer markanten Senkung der Zuwanderung führen, den Familiennachzug und den Zugang zu den Sozialwerken beschränken und einen Inländervorrang installieren muss. Die Verfassung macht auch klare Vorgaben in Bezug auf die Anwendung von Kontingenten und Höchstzahlen. Dies gilt auch für die Zuwanderung aus der EU.

Für die SVP ist die weiterhin zögerliche Haltung des Bundesrates, endlich wirkungsvolle Schritte einzuleiten, unverständlich. Es ist staatspolitisch bedenklich, dass der Bundesrat offenbar mit dem Gedanken spielt, die Verfassung nicht wirklich umzusetzen und stattdessen ein Phantom als angebliche Lösung präsentieren will. Dies umso mehr, als dass mittlerweile klar ist, dass die EU die bilateralen Verträge nicht kündigen wird, wenn die Schweiz Massnahmen ergreift.

Beunruhigt ist die SVP auch, dass der Bundesrat weiterhin ein institutionelles Rahmenabkommen vorantreibt, mit dem das EU-Recht zwingend übernommen werden muss. Damit würde auch jede Steuerung im Bereich der Zuwanderung verunmöglicht und die Unabhängigkeit der Schweiz preisgegeben.
 

 
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