Referat

Mein Zuhause – Unsere Schweiz

Ich freue mich, dass die SVP mit der Verabschiedung einer umfassenden Wahlplattform ihre politischen Leitplanken für die nächsten vier Jahre festlegt. Die Vertreter unserer Partei in den…

Christoph Mörgeli
Christoph Mörgeli
Nationalrat Stäfa (ZH)

Ich freue mich, dass die SVP mit der Verabschiedung einer umfassenden Wahlplattform ihre politischen Leitplanken für die nächsten vier Jahre festlegt. Die Vertreter unserer Partei in den verschiedensten Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindestufen sollen sich damit gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern verpflichten. Denn der Souverän will mit seiner Stimme weder eine Katze im Sack kaufen noch eine Wundertüte geschenkt bekommen. Die Menschen in unserem Land wollen wissen, ob Inhalt und Verpackung übereinstimmen, ob sich die gewählten Volksvertreter an gewisse Grundsätze halten oder sich von ihrer momentanen Befindlichkeit oder dem gerade herrschenden Zeitgeist führen lassen. Parteien, deren Exponenten sich nach allen Seiten verrenken und nach Belieben abstimmen, gibt es genug. Unser neues Parteiprogramm mit dem Titel „Mein Zuhause – Unsere Schweiz“ zeigt die aktuellen Probleme unseres Landes auf und gibt Antworten zu deren Lösung. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass wir die Wirklichkeit überhaupt einmal erkennen. Die Wahlplattform der SVP geht nicht einfach davon aus, wie es sein sollte, sondern zeigt zuallererst auf, wie es ist. Und allein das Ansprechen der Realitäten ist für gewisse Kreise heutzutage bereits eine ungeheuerliche Provokation.

SVP: Eine Partei spricht Klartext

Wenn eine Partei wie die SVP deutlich Klartext spricht, sticht sie bereits aus dem zwar geräuschvollen, aber kaum mehr verständlichen allgemeinen Gemauschel heraus. Wenn sie sich so ausdrückt, dass die meisten Menschen sie verstehen, ist schon viel erreicht. Noch besser ist, wenn das, was gesagt wird, mit den Erfahrungen einer grossen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger übereinstimmt. Wenn sich eine Partei in der Vergangenheit getraute, Klartext zu sprechen, war es die SVP. Diese Wahlplattform zeigt, dass sie es auch in Zukunft so halten will. Wie immer man sich zu unserer Partei auch stellen mag: Ihre Botschaft wird verstanden. Ein gelegentlicher Fanfarenstoss kann aufwecken und ist oft viel ehrlicher und zielführender als das einschläfernde Panflötenblasen eines Moritz Leuenberger! Klartext beim Aufzeigen der Probleme ist nützlicher als das viel zu weit verbreitete Verwischen, Vertuschen und Verwedeln. Denn sind die Realitäten einmal beschrieben, ergeben sich die Lösungen fast schon von selber. Aber eben: Wir müssen den Mut finden, die Probleme ungeschminkt anzusprechen und dürfen uns nicht von jenen davon abbringen lassen, die alles Interesse daran haben, dass die Probleme schön unter dem Teppich bleiben. Die SVP ist und bleibt die Partei des Klartextes. Sie ragt mit ihrem Programm allein schon darum weit über das oberflächliche Politgeschwätz heraus.

Das „sozialdemokratische Jahrzehnt“ beenden

Die verheerendsten Jahre für die Schweiz der Nachkriegszeit waren die 1990er Jahre. Wer die damaligen politischen Entwicklungen verfolgt, kann nicht anders, als von einem „sozialdemokratischen Jahrzehnt“ zu sprechen. Dabei besass die SP weder im Bundesrat noch im Parlament eine Mehrheit – doch durfte sie praktisch jederzeit auf die kopfnickenden bürgerlichen Mitteparteien zählen. Zwar wurde nach dem EWR-Nein allenthalben behauptet, es gehe nun darum, in der Schweiz innere Reformen durchzusetzen. Doch was ist tatsächlich geschehen? Wo immer sich Probleme zeigten, hat man sie einfach mit Geld zugedeckt. Innert zehn Jahren wurden mehr Schulden angehäuft als zuvor in fast 150 Jahren des Bestehens des schweizerischen Bundesstaates. Betrugen die Schulden des Bundes 1990 noch 38,5 Milliarden, waren es im Jahr 2000 108,1 Milliarden. Betrugen die Staatsausgaben auf allen Ebenen 1990 noch 86,6 Milliarden, waren es zehn Jahre später fast 130 Milliarden. Im gleichen Zeitraum wurden trotz dauernder Steuererhöhungen und Einführung der LSVA allein die Gebühren um 80 Prozent auf etwa 20 Milliarden pro Jahr gesteigert. Die Sozialausgaben betrugen 1990 noch 63,2 Milliarden, 2002 haben sie sich mit 123 Milliarden nahezu verdoppelt. Lagen die Aufwendungen für die soziale Wohlfahrt 1990 noch bei 13,4 Milliarden, waren es zehn Jahre später fast doppelt so viel.

In den 1990er Jahren haben wir die Kontrolle über die Qualität der Zuwanderung weitgehend verloren. Der Anteil der Erwerbstätigen unter den Zuwanderern sank von 54 auf gut 30 Prozent. Der Anteil der Ausländer an der Arbeitslosigkeit, an den Fürsorge- und IV-Empfängern, am Strafvollzug, an den Ausgaben im Bildungs- und Gesundheitswesen steht weit über ihrem Bevölkerungsanteil. 1990 bezogen noch rund 160’000 Personen eine Invalidenrente, 2003 waren es über 280’000. Die Ausgaben der Invaldienversicherung betrugen 1990 noch 4 Milliarden; heute sind es 12 Milliarden. Manche Bundesbetriebe gingen keineswegs mit gutem Beispiel voran: Bei den SBB beispielsweise ist die Anzahl IV-Rentner erschreckend häufig. Wenn wir bedenken, dass beim Staat ja nicht der scharfe Wind der privaten Wirtschaft weht, sind wir geneigt, bei den SBB-Mitarbeitern von Standschäden zu sprechen! Man kann ohne Übertreibung sagen: In den neunziger Jahren sind alle Dämme gebrochen. Dazu kamen der Niedergang des Bildungswesens dank der 68er-Linken, die masochistische Aufarbeitung der Weltkriegsvergangenheit, das verhängnisvolle EU-Beitrittsgesuch des Bundesrates, das verfehlte Krankenversicherungsgesetz mit anschliessender Prämienexplosion, der ruinöse Beschluss zum Bau der heutigen 24-Milliarden-Neat. Und nicht zuletzt die Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit durch den Rassismus-Artikel im Strafgesetz und die Einführung einer staatlichen Rassismuskommission.

Klima der Einschüchterung

Die SVP hat heute den schwierigen Auftrag, die Fehlentwicklungen der „sozialdemokratischen“ Neunzigerjahre zu korrigieren. Dazu haben uns die Stimmbürger verpflichtet, welche die SVP bei den letzten Wahlen zur stärksten Partei des Landes gemacht haben. Dazu hat uns auch das Parlament verpflichtet, als es den neuen Kräfteverhältnisses Rechnung trug und neben Samuel Schmid mit Christoph Blocher einen zweiten SVP-Vertreter in die Landesregierung wählte.

Selbstverständlich geht eine solche Machtverschiebung nicht ohne vernehmbare Nebentöne ab: Wer vom hohen Ross der Macht heruntersteigen muss, tut dies in der Regel unter Ausstossung erheblicher Geräusche. Besonders befremdlich ist indessen, dass es der Linken mit gütiger bürgerlicher Beihilfe gelungen ist, politische Tabuzonen zu errichten, die nicht mehr straflos hinterfragt werden dürfen. Die mitten in den „sozialdemokratischen“ Neunzigerjahren vom Volk knapp angenommene Rassismusstrafnorm dient der Linken zunehmend als Vehikel, um eine Diskussion über die Ausländerpolitik möglichst schon im Keime zu ersticken. Noch schlimmer: Es herrscht seit 1995 im Land der direkten Demokratie und der Meinungsfreiheit ein Klima der Einschüchterung und der Bedrohung des freien Wortes. Viele wissen nicht mehr, was erlaubt und was verboten ist und halten im Zweifelsfall den Mund. Eine Mutter hat mir erzählt, sie habe es am Elternabend ihres primarschulpflichtigen Kindes wie alle andern Anwesenden vorgezogen, zu schweigen, statt sich über die ständige Gewaltbereitsschaft von ausländischen Mitschülern auszusprechen. Die Linke ist über diese Atmosphäre des Kuschens keineswegs unglücklich. Es sind wohlgemerkt dieselben fortschrittlichen Mitmenschen, die sich noch vor kurzer Zeit über jede Art Gesinnungsschnüffelei und staatliche Fichierung beliebig aufregen konnten.

Keine Demokratie ohne Meinungsfreiheit

Damit sich verschiedene Parteien dem Wettstreit der Ideen stellen, damit sie ihre Wahlplattformen erarbeiten und propagieren können, braucht es eine unabdingbare Voraussetzung: die Meinungsfreiheit. Es ist dies das Recht, sich ohne Zwang oder Druck eine eigene Meinung zu bilden und diese zu äussern und zu verbreiten. Eine Demokratie und erst recht eine direkte Demokratie ist ohne das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht möglich. In der Vergangenheit haben diktatorische Staaten durchgesetzt, dass nur noch die staatlich bewilligte Meinung gelten durfte – die Folgen waren fuchtbar, denn diese Staaten hatten Unrecht, Recht hingegen hatten die verfolgten oder gar umgebrachten Oppositionellen. Vor einigen Jahren wollte der SP-Nationalrat und Armeeabschaffer Andreas Gross eine politische „Wahrheitskommission“ einsetzen, um bei Abstimmungen über wahre und falsche Meinungsäusserungen zu urteilen. Warum stellen sich die Linken so ungern dem Wettstreit der Ideen? Haben sie Angst vor unseren Argumenten? Und warum verteidigen die die angeblich liberale FDP und die angeblich sozialliberale CVP so verzweifelt die schweizerischen Maulkorbgesetze? Hängt es damit zusammen, dass ihre dürftigen Ideen im freien Wettbewerb untergehen müssten?

Selbstverständlich beinhaltet die Meinungsfreiheit auch das Recht, etwas Dummes oder etwas Falsches zu sagen. FDP-Präsident Fulvio Pelli darf völlig ungestraft sagen, er werde möglicherweise auf der Zürcher FDP-Liste kandidieren – wie es einst Jean Ziegler auf der Zürcher Liste der Jungsozialisten tat. Pelli darf sich über Strassenzölle für die Zufahrt in unsere Städte begeistern und er darf problemlos den Rücktritt aller über 50 Jahre alten Bundesräte fordern – schliesslich sind die beiden FDP-Vertreter Couchepin und Merz noch ziemlich knackige Teenager. Pelli darf ohne weiteres zum Boykott der „Arena“-Sendung aufrufen (wo ihn niemand vermissen wird), er darf mit dem Austritt der FDP aus dem Bundesrat drohen und er darf sich aufregen, wenn Christoph Blocher die politischen Themen setzt.

Das ist seine Meinungsfreiheit. Und meine Meinungsfreiheit ist es, Sie zu fragen, ob Sie den kürzesten FDP-Witz kennen. Sie kennen ihn nicht? Nun, der kürzeste FDP-Witz lautet Fulvio Pelli!

Linke Missbrauchsleugner

In der Schweiz läuft ein Verfahren gegen einen türkischen Professor, weil er in einem Vortrag den Genozid an den Armeniern abstritt. Ich meine, die Meinungsfreiheit erträgt sogar das Abstreiten und Leugnen. Über viele Jahre lang leugnete die Linke den Missbrauch bei der Invalidenversicherung, bei der Fürsorge, im Asylwesen. Wider besseres Wissen, wider alle belegbaren Fakten. Soll man nun diesen Missbrauchsleugnern den Prozess machen? Nein. Beim Asylmissbrauch hat inzwischen der Souverän gerichtet und die Gegner des Asyl- und Ausländergesetzes eiskalt abgeduscht. Die Linke darf und soll weiterhin leugnen. Ex-Swisscom-Chef Markus Rauh durfte als Aushängeschild der Gegner des Asylgesetzes leugnen, dass gegen ihn ein Verfahren wegen verbotenem Insiderhandel im Zusammenhang mit dem Handel von Wertpapieren läuft. Und SP-Präsident Hans-Jürg Fehr durfte gegenüber dem Lügner sein Verständnis für Lügen bekunden, indem er dem „Tages-Anzeiger“ wörtlich diktierte, er könne „nachvollziehen, dass Rauh das Verfahren aus Rücksicht auf die Abstimmungskampagne verschwiegen hat“. Herr Rauh seinerseits durfte vor der Abstimmung gegenüber der „Schweizer Illustrierten“ sagen, er finde Christoph Mörgeli, Ulrich Schlüer und Hans Fehr die allerschlechtesten Politiker überhaupt. Das ist seine Meinungsfreiheit, und es ist schön, dass er das sagen darf. Und es ist meine Meinungsfreiheit zu sagen, dass ich froh bin über dieses Urteil – und dasselbe gilt wohl für die Kollegen Schlüer und Fehr. Denn wir drei hätten nur schlaflose Nächte, wenn eine Figur wie Markus Rauh gesagt hätte, er finde uns drei die allerbesten Politiker überhaupt.

Lasst sie leugnen!

Man mag jetzt einwenden: Wer den historisch gesicherten Massenmord leugnet, gehört vor Gericht gestellt. Doch was tun wir dann mit allen Mitbürgern, die heute unsere Gesinnungsgesetze mit hehren Worten verteidigen und gleichzeitig die Erlösung der Welt durch den Sozialismus predigen. Sie müssten doch ganz genau wissen: Der real existierende Sozialismus hat den Völkern Knechtschaft, Verarmung, Zwangslager, den Gulag, Folter, Vertreibung und Hungertod gebracht. Hat dies die einstigen Bewunderer von Massenmördern wie Lenin oder Mao je im geringsten gestört? Nein. Heute sitzen diese Ignoranten des roten Holocaust im Bundesrat, auf den Chefsesseln unseres Monopolfernsehens und anderer Medienhäuser, in den Kulturinstituten, auf den Lehrstühlen der Universitäten, ja sogar in staatlichen Historikerkommissionen. Dies ist zwar eigenartig, aber immer noch besser als Berufsverbote, Boykotte, Prozesse und Gefängnisstrafen. Denn die im sicheren kapitalistischen Wohlstand lebenden Bürgersöhnchen und Nachbeter von Marx bekamen die Chance, älter und damit klüger zu werden. Victor Giacobbo hat es immerhin zum Chefsatiriker unseres Fernsehens und zum ganz ordentlichen Zirkuskomiker gebracht.

Wir haben die besseren Argumente

Man wendet ein, die Leugner von Völkermorden müssten belangt werden, weil sie die Opfer und deren Nachkommen unsäglich beleidigten. Ich kenne Professorenkollegen an der Zürcher Universität, die ernsthaft leugnen, dass am 11. September 2001 eine Boeing ins Pentagon in Washington gestürzt sei. Es ist ihnen gleichgültig, dass alle Leichen der Flugzeuginsassen identifiziert wurden. Sind solche Behauptungen von Verschwörungstheoretikern nicht auch eine unsägliche Beleidigung der Opfer und ihrer Angehörigen? Sie sind es zweifellos. Und dennoch sollen und können wir die Verschwörtungstheoretiker nicht allesamt vor Gericht schleppen – genau so wenig wie die 100’000 Türken in der Schweiz, die grossmehrheitlich ablehnen, dass an den Armeniern ein Völkermord begangen wurde. Man kann und soll die Menschheit nicht vor Beleidigungen schützen. Das Recht, jemanden zu beleidigen, steht in unserer freiheitlichen Wertordnung höher als das Recht, sich vor Beleidigungen zu schützen. Wenn jede beleidigte Leberwurst vor Gericht zieht, kommt dies dem Ende der freien Meinungsäusserung gleich und bedeutet das Ende jeder demokratischen Streitkultur.

Gänzlich absurd werden solche Gesinnungsgesetze, wenn heute islamistische Gruppen ihre westlichen Kritiker wegen „Diskriminierung“ einklagen und sich so der Diskussion entziehen können. ¬- Wir müssen noch weiter gehen: Wurde je ein Leugner des braunen Holocaust durch den Rassismus-Artikel eines Besseren belehrt oder gar bekehrt? Das Gegenteil ist leider der Fall. Jeder Gerichtsauftritt macht aus Spinnern Märtyrer, die sich mit ihren absurden Behauptungen wichtig machen können. Dabei wäre es ein Leichtes, die der Vernunft zugängliche riesige Mehrheit mit den Erkenntnissen der wissenschaftlichen Forschung zu überzeugen. Die pathologischen Leugner wird man nicht überzeugen, auch und erst recht nicht, wenn man sie ins Gefängnis steckt. Noch niemals in der Geschichte ist eine Demokratie an zu viel Meinungsfreiheit gescheitert. Die Leugner sollen im Licht der besseren Argumente und der freien Forschung verdorren. Die Linke hat im Übrigen keinerlei Grund, uns in Sachen Holocaust im Geringsten zu belehren. Manche der Überlebenden des Massenmordes an den Juden und deren Nachkommen haben in Israel eine neue Heimstatt gefunden. Das Existenzrecht Israels gründet nicht zuletzt in der Schuld der Täter an diesem millionenfachen Massenmord. Sehen sie sich einmal die Flut israelfeindlicher Vorstösse und Proklamationen unserer Linken der letzten paar Jahre an – und vergleichen sie diese mit der Haltung der Exponenten der SVP!

Historiker als Weltenrichter?

Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie, keine Parteienvielfalt und keine unterschiedlichen Parteiprogramme. Darum müsste eigentlich jede Partei jedes Interesse an der Meinungsfreiheit haben. Und doch haben wir in den „sozialdemokratischen“ Neunzigerjahren zugelassen, dass diese Meinungsfreiheit durch eine staatliche Gesinnungsstrafnorm und eine Rassismuskommission eingeschränkt wurde. Die Folge waren bislang rund 250 Anzeigen, ein Klima der politischen Einschüchterung und 1999 – vier Tage vor den Nationalratswahlen – ein eindeutig ehrverletzender öffentlicher Aufruf der staatlichen Rassismuskommission gegen den heutigen Bundesrat Christoph Blocher und die SVP.

Was von staatlicher Gesinnungskontrolle, von Rassismuskommissionen und von Professoren wie Georg Kreis zu halten ist, hat Gottfried Keller in seiner Novelle „Das verlorene Lachen“ treffend gesagt: Wir müssten aufhören, stets von Neuem Lehrämter über das zu errichten, was keiner den andern lehren könne und diese Ämter denen zu übertragen, die ihre Hände danach ausstreckten. Die Geschichtswissenschaft ist wahrlich tief gefallen, wenn es ihre Vertreter befriedigt, dass ihre historischen Urteile juristische Konsequenzen haben und sie Vertreter anderer Meinungen hinter Schloss und Riegel bringen können. Auf solche Lehrstühle über die Gesinnung der Mitbürger drängen sich – wie Gottfried Keller richtig erkannt hat – niemals jene, die dazu geeignet wären, sondern immer bloss jene, die ihre Finger am gierigsten danach ausstrecken. Bei der Geschichtsschreibung geht es um die Annäherung an die historische Wahrheit; eine gesetzlich geschützte historische Wahrheit ist in einer freien Gesellschaft ein Unding. Sie führt lediglich dazu, dass jede Interessengruppe jene historische Ansicht, die ihr am nächsten steht, gesetzlich schützen will.

Genau so ein Unding ist eine amtlich privilegierte historische Wahrheit, wie etwa die Erkenntnisse der Bergier-Kommission. Elf Mitglieder umfasste diese sogenannt unabhängige Expertenkommission, 25 Bände sind im Lauf der Jahre erschienen. Ein einziges Mitglied der Kommission hat neben zwei andern Autoren an einem einzigen Band mitgeschrieben. Von allen andern zehn Kommissionsmitgliedern liegt keine publizierte Zeile vor. Im 619-seitigen Schlussbericht lobte sich die Bergier-Kommission gleich selber für ihren „unentwegten Einsatz“. Nur: 25 Autoren haben diesen Schlussbericht zuammengestellt, darunter finden wir leider wiederum kein einziges Mitglied der Expertenkommission. Deren „unentwegter Einsatz“ bestand vornehmlich im Kassieren von mehreren hunderttausend Steuerfranken pro Kopf. Nein, Historiker sind manchmal gute Abzocker, aber keine Weltenrichter, und ihre Forschungsergebnisse dürfen nicht Grundlage juristischer Urteile werden. Dies gilt sowohl für die tätigen Historiker wie für die untätigen Bergier-Historiker.

Habt keine Angst!

Wenn die SVP heute ihre neue Wahlplattform verabschiedet, sollte sie zugleich bekräftigen, dass sie die volle Meinungsfreiheit in diesem Land wieder herstellen will. Das „sozialdemokratische“ Jahrzehnt ist vorbei, und in der Demokratie sind schlechte, in der Praxis nicht bewährte Gesetze zum Glück jederzeit zu verbessern. Es ist zum Lachen, wenn die Linke behauptet, Volk und Stände hätten 1994 das Gesetz angenommen und daran gebe es jetzt nichts mehr zu verändern. Wieviele Anläufe wurden fürs Frauenstimmrecht unternommen, wie oft hat die SP die Mutterschaftsversicherung aufs Tapet gebracht, wieviele Revisionen der AHV und der IV wurden vorgenommen? Es ist zum Lachen, wenn die SP behauptet, Bundesrat Blocher habe in Ankara einen Kniefall veranstaltet. Von einem Kniefall kann man nur sprechen, wenn jemand gegenüber einem andern etwas sagt oder tut, das der eigenen Meinung zuwiderläuft. Und es ist zum Lachen, wenn die SP Bundesrat Blocher weder je gewählt hat noch je wiederwählen will und gleichzeitig von ihm einfordert, er müsse im In- und Ausland eine sozialdemokratische Politik vertreten.

Die SVP wird den Mitbürgerinnen und Mitbürgern als Partei der Meinungsfreiheit in den nächsten Monaten und Jahren zurufen: Habt keine Angst vor der Freiheit im Denken, Sprechen und Schreiben. Nur in einem freien Land freier Menschen lohnt es sich zu leben. Erst wenn jeder denken, sagen und schreiben darf, was er will, verwirklichen wir die frohe und befreiende Botschaft unseres Parteiprogramms: „Mein Zuhause – Unsere Schweiz!“

Christoph Mörgeli
Christoph Mörgeli
Nationalrat Stäfa (ZH)
 
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