Referat

Verständliche Gesetze – Härtere Strafen

Vor Jahren schon hat die SVP die zunehmenden Probleme punkto Kriminalität erkannt und benannt. Wenn wir heute eine Pressekonferenz zu den Defiziten des Strafgesetzbuches machen, ist dies also die…

Natalie Rickli
Natalie Rickli
Nationalrätin Winterthur (ZH)
Forderungen der SVP zur Revision des Strafrechts

Vor Jahren schon hat die SVP die zunehmenden Probleme punkto Kriminalität erkannt und benannt. Wenn wir heute eine Pressekonferenz zu den Defiziten des Strafgesetzbuches machen, ist dies also die logische Folge unserer Politik – und nicht die Entdeckung eines neuen politischen Themas, wie dies etwa bei der SP der Fall ist. Der Slogan „Sichere Zukunft in Freiheit“ ist nicht einfach ein Wer-bespruch – nein, es ist der rote Faden unserer Politik.

So veröffentlichte die Zürcher SVP 1993 das vieldiskutierte „Messerstecher-Inserat“. Die Zeitungen überboten sich daraufhin mit deftigen Schlagzeilen, und die im Inserat angeprangerten „Linken und Netten“ empörten sich lautstark. Noch Monate und Jahre nach der Veröffentlichung wird das Inserat erwähnt und diskutiert.
Wenn wir den kurzen Text lesen, welchen das „Messerstecher-Inserat“ beinhaltet, ist klar, warum dies eines der besten politischen Inserate der vergangenen Jahrzehnte ist: Kurz und knapp wird das Problem auf den Punkt gebracht. Die SVP wies darauf hin, welches die Schwachpunkte in der Sicherheitspolitik von SP, FDP und CVP sind:

  • Die Zunahme der Kriminalität
  • Die Zunahme der Drogenprobleme
  • zunehmende Angst in der Bevölkerung

Heute – also 16 Jahre später – haben wir eine fast identische Situation vor uns.

Das „Messerstecher-Inserat“ traf ins Schwarze: Endlich wurde der von den Acht-undsechzigern geprägte Strafvollzug diskutiert. Dürfen Verbrechen als Ergebnis gesellschaftlicher Ungerechtigkeit verharmlost werden? Sind wirklich alle Täter therapierbar? Ist es richtig, dass die Gerichte immer milder urteilen? Und müss-ten kriminelle Ausländer nicht automatisch aus der Schweiz ausgewiesen wer-den?

Die „Messerstecher-Inserate“ haben bei der Bevölkerung wesentlich mehr ausge-löst als bei Politikern, Richtern und Strafvollzugsorganen. Unser Rechtswesen krankt nach wie vor an zwei Sachen:

  • Erstens sind im revidierten Strafgesetzbuch Strafen vorgesehen, die keine Strafen sind. Die Systematik des revidierten Strafrechts ist zudem unver-ständlich und unlogisch.
  • Zweitens – und dies ist noch wichtiger – schöpfen viele Gerichte das mög-liche Strafmass nicht aus. Zu milde Urteile sorgen dafür, dass den Justiz-massnahmen die erforderliche abschreckende Wirkung fehlt.

Aus diesem Grund hat die SVP eine Sondersession zum Strafrecht verlangt. Und bei dieser Session stehen drei Hauptforderungen unserer Partei im Zentrum:

  • Das Strafrecht muss wieder verständlich und in sich logisch sein. Darum fordern wir die Rückkehr zur Strafensystematik des alten StGB.
  • Das Strafrecht muss potentielle Täter abschrecken und Gesetzes-verstösse in aller Härte ahnden. Darum sind die Strafmasse zu erhöhen und das StGB zu verschärfen.
  • Die Ausschaffungsinitiative ist zu unterstützen.

1. Rückkehr zur altrechtlichen Strafensystematik
Die Strafrechtsrevisionen der vergangenen Jahre fokussierten sich stets auf die Resozialisierung der Täter. Die Bestrafung derselben trat zunehmend in den Hin-tergrund. Dies ist aus Sicht der SVP klar falsch.

  • Die Abschaffung der kurzen Freiheitsstrafen ist typisch für diese falsche Optik. Zur Wiederherstellung einer angemessenen Bestrafung und namentlich zur Erfüllung des berechtigten Vergeltungsinteresses des Opfers sowie zur Abschreckung sind die bedingten und unbedingten Freiheitsstrafen auch unter 6 Monaten wieder einzuführen (vgl. hierzu 08.511 Pa.Iv. SVP: Wiedereinführung von Freiheitsstrafen auch von unter sechs Monaten; 09.3300 Mo. Stamm: Wiedereinführung von Freiheitsstrafen unter sechs Monaten).
  • Sodann ist das ungerechte und unverständliche Geldstrafensystem dringend zu korrigieren. Dieses führte in zahlreichen Fällen zur parado-xen Situation, dass sich mittellose Personen Delikte wie massive Tempo-überschreitungen im Strassenverkehr leisten können, während andere für weit weniger gravierende Übertretungen horrende Bussen zu bezah-len haben (08.512 Pa.Iv. SVP: Abschaffung der Geldstrafen. Wiederein-führung von Bussen; 09.3299 Mo. Stamm: Rückkehr zur bis Ende 2006 geltenden Strafensystematik; 09.3223 Mo. Geissbühler: Abschaffung der Geldstrafen).
  • Die Höhe der Strafe muss mit dem Verschulden des Täters in Relati-on stehen – und nicht mit dessen wirtschaftlicher Situation. Ebenso muss für einen Strafregister-Eintrag wieder das Verschulden des Täters und nicht sein Einkommen massgebend sein (09.3398 Mo. Heer: Anpassung der Voraussetzungen für den Strafregistereintrag; 09.3312 Mo. Stamm. Strafregister. Rückkehr zur bis Ende 2006 geltenden Systematik des Lö-schungssystems).

2. Erhöhung der Strafmasse / Verschärfung des Strafrechts

  • Gemeinnützige Arbeit muss immer unbedingt ausgesprochen wer-den und auch ohne Einwilligung des Täters verhängt werden können (08.513 Pa.Iv. SVP: Abschaffung der bedingten gemeinnützigen Arbeit; 09.3233 Mo. Baettig: Abschaffung der bedingten gemeinnützigen Arbeit).
  • Für grobe Delikte, welche mit mehr als 2 Jahren Gefängnis bestraft werden, darf es keinen teilbedingten Vollzug mehr geben (09.3428 Mo. Rickli: Abschaffung des teilbedingten Strafvollzugs für Strafen über 2 Jahre). In diesem Zusammenhang fordern wir auch eine Verlängerung der Widerrufsfrist für den teilbedingten Strafvollzug (09.3427 Mo. Rickli: Verlängerung der Widerrufsfrist bei Nichtbewährung): Diese Frist wurde unbedacht verkürzt im neuen Strafgesetzbuch.
  • In verschiedenen Vorstössen habe ich mich sodann für die Verschär-fung der Strafen bei Sexualdelikten, für die Registrierung von Pä-dophilen, Sexual- und schweren Gewaltstraftätern sowie für die obligatorische Nachbetreuung von Triebtätern eingesetzt (09.3417 Mo. Rickli: Erhöhung Strafmass bei Vergewaltigungen; 09.3418 Mo. Rickli: Höheres Strafmass bei Vergewaltigung von Kindern unter 12 Jah-ren; 09.423 Pa.Iv. Rickli: Register für Pädophile, Sexual- und schwere Gewaltstraftäter; 09.3246 Mo. SVP: Nachbetreuung von Triebtätern).
  • Bei besonders schweren Delikten soll das Erwachsenenstrafrecht auch auf Jugendliche angewendet werden (09.3314 Mo. Schlüer: Senkung des Alters im Jugendstrafrecht).

3. Kriminelle Ausländer sind auszuschaffen
Immer wieder sehen wir, dass die Verbrecher nicht aus der Schweiz, sondern aus dem Ausland, vorwiegend aus dem Balkan, stammen. Der „Bericht innere Si-cherheit“ des Bundesamts für Polizei zeigt die Dimensionen der heutigen Ausländerkriminalität deutlich. Auch die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt: Der Ausländeranteil bei Straftaten ist unverändert hoch. Bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten beträgt er 53,3% , bei Körperverletzung 53,1%1, bei Vergewal-tigungen gar 59,7%1. Und dies alles bei einem Ausländeranteil von gut 212%! In den Gefängnissen lag der Ausländeranteil im vergangenen Jahr gar bei 70%3!

Die unkontrollierte Zuwanderung hat ihre Auswirkungen: Wir haben immer mehr Gewalt in der Schweiz. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die vorsätzlichen Körperverletzungen mehr als verdoppelt, die Vergewaltigungen nahmen um über 70% zu. Dies ist eine direkte Folge der verfehlten Asyl- und Ausländerpolitik.

Aus diesem Grund brauchen wir die Volksinitiative zur Ausschaffung von krimi-nellen Ausländern, welche über 230’000 Bürger unterschrieben haben. Der Lan-desverweis muss zwingende Folge der Verurteilung zu einer Straftat sein.

Der Gegenvorschlag der Landesregierung zu dieser Initiative ist untauglich. Die-ser Vorschlag geht noch weniger weit als die strafrechtliche Landesverweisung, die früher gegolten hat. Offenbar will die Regierung auch hier nicht handeln. Für uns aber ist klar: Wer vergewaltigt, tötet oder unsere Sozialwerke miss-braucht, muss unser Land verlassen! Darum wird die SVP dafür kämpfen, dass die Ausschaffungsinitiative angenommen und umgesetzt wird.

Mit der Sondersession zur Verschärfung des Strafrechts wollen wir den Op-ferschutz und den Schutz der Gesellschaft wieder ins Zentrum stellen und nicht mehr den Täter! Ich hoffe sehr, dass nach all den schrecklichen Taten der vergangenen Monate und den ersten Zahlen zum neuen Strafrecht auch bei den anderen Parteien ein Umdenken stattgefunden hat. Ansonsten sehe ich den Weg für eine Verschärfung des Strafrechts nur über eine Volksinitiative. Denn das Volk hat schon zweimal gescheiter entschieden als die Politiker, nämlich bei der Verwahrungs- und der Unverjährbarkeitsinitiative.

Natalie Rickli
Natalie Rickli
Nationalrätin Winterthur (ZH)
 
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