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Vernehmlassung

Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)»

Der direkte Gegenentwurf, den der Bundesrat in einer Vernehmlassung zur Diskus-sion stellt, soll ebenfalls ein Netto-Null Ziel bis 2050 beinhalten, aber abweichend von der Volksinitiative fossile Energien nicht verbieten und offenlassen, ob die CO2-Emissionen durch Senken im In- oder Ausland zu neutralisieren sind.

Die SVP lehnt den direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Gletscher-Initiative ab. Ein Netto-Null Ziel bis 2050 auf Verfassungsstufe zu verankern ist weder notwendig noch verhältnismässig und vor allem schafft dies neue Probleme.

Erstens hat sich im Zusammenhang mit dem Netto-Null Ziel bis 2050 als «Klimaziel» die Schweiz bereits heute im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens verpflichtet, bis 2030 ihren Treibhausgasausstoss gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Zweitens hat der Bundesrat entschieden, dieses Ziel zu verschärfen: Ab dem Jahr 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen. Und drittens bestehen bereits heute scharfe Klimaziele bzw. Reduktionsziele im geltenden CO2-Gesetz.

Somit bestehen bereits heute schrittweise Reduktionsziele auf Gesetzesstufe und eine weitgehende Strategie bis 2050, welche das Kernanliegen der Initiative – sowie des Gegenvorschlags – vollumfänglich aufnehmen. Eine Verankerung auf Verfassungsstufe ist daher unnötig, kommt aufgrund des hängigen CO2-Gesetzgebungsverfahren zur Unzeit und ist nichts anderes als links-grüner Populismus.

Ein Netto-Null Ziel bis 2050 auf Verfassungsstufe schafft aber vor allem neue Probleme. Allein die kommenden weltweiten Entwicklungen und technischen Innovationen sind heute bei einem Zeithorizont bis bzw. ab 2050 kaum seriös abschätzbar. Hinzu kommt, dass die Schweiz bereits ohne neues CO2-Gesetz klimapolitisch vorbildlich unterwegs ist, hat sie doch bereits ihren CO2-Ausstoss pro Kopf in den letzten 10 Jahren nachweislich um rund 24 Prozent reduziert. Eine Fortführung dieser Entwicklung resultiert bis 2030 in weniger als der Hälfte des Ausstosses gegenüber 1990, weil neue Technologien zur Verfügung stehen und weiterentwickelt werden, in die der Mittelstand und die Wirtschaft fleissig investieren. Damit wird die Effizienzverpflichtung unseres Landes gegenüber dem Pariser Abkommen übertroffen. Die Zahlen belegen: Unser Land ist klimapolitisch auf dem richtigen Weg. Ein Netto-Null Ziel bis 2050 auf Verfassungsstufe ist nicht notwendig und darüber hinaus offensichtlich auf der falschen Normstufe.

Weiter blendet das Initiativbegehren sowie der Gegenvorschlag die Masseneinwanderung, als das grösste Hindernis für die Erreichung der bereits heute bestehenden Klimaziele, vollends aus. So hat bspw. der Elektrizitätsverbrauch der Schweiz zwischen 2000 und 2018 gar um 10 Prozent zugenommen, obwohl der Verbrauch pro Kopf trotz massiver Zunahme an Elektrogeräten in den Haushalten um 6.9 Prozent gesunken ist. Hier hat die Zuwanderung einen eindeutigen Effekt hinterlassen und sämtliche Einsparungen zunichte gemacht. Überhaupt bedeutet Masseneinwanderung auch die Zubetonierung von Grünfläche, eine Gefährdung des Schweizer Ökosystems und im vorliegenden Kontext glasklar die Gefährdung der Erreichung der bereits heute bestehenden Klimaziele.

Was die Schweiz jetzt braucht ist eine glaubwürdige Klimapolitik, in der günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die bisherige CO2-freie Stromproduktion weiter ausbauen zu können, um Investitionen in neue Produktionsanlagen zu fördern, um Anreize für Private zu schaffen innerhalb der normalen Investitionszyklen auf neue Technologien umzurüsten usw.

Denn tatsächlich bleibt eine allfällige Strommangellage – gemäss Analyse des Bundesamts für Bevölkerungsschutz die folgenreichste Gefahr für Gesellschaft und Wirtschaft – im Gegenvorschlag unberücksichtigt. Bis in zwanzig Jahren fallen mit dem altersbedingten Auslaufen der Schweizer AKW rund 40 Prozent der Inlandproduktion weg, dieser Prozess hat mit der Abschaltung des AKW-Mühleberg bereits begonnen. Gleichzeitig zeigen sich bereits heute technische, politische sowie gesetzliche, limitierende Faktoren bei den Erneuerbaren. Und bei fast allen inländischen Projekten gilt, dass nur da investiert wird, wo Subventionen die Kosten mildern.

Gleichzeitig wird nun bereits heute mit dem CO2-Gesetz die Nachfrage nach Strom zusätzlich forciert, indem das CO2-Gesetz eine Elektrifizierung des Gebäudeparks und des Verkehrs erfordert. Die Folgen der weitreichenden staatlichen Massnahmen sind, dass bis ins Jahr 2045 65 Prozent an Stromproduktion zugebaut werden muss – ein Ding der Unmöglichkeit. Im Kern wird die absehbare Strommangellage aufgrund des ansteigenden Strombedarfs gerade durch die «Netto-Null-Politik» befeuert.

Kommt hinzu, dass in Deutschland die letzten AKW 2022 vom Netz gehen, der Kohleausstieg beschleunigt wird und gleichzeitig die notwendigen Nord-Süd-Leitungen für die Windkraft fehlen. In Frankreich bspw. ist der Kraftwerkpark alt und der Ersatz unklar. Somit drohen auch unsere Nachbarn zu Importeuren zu werden. Und trotzdem wird punkto Versorgungssicherheit als «Strategie» offensichtlich noch mehr Abhängigkeit angestrebt, obwohl der Zugang zum Strommarkt mittels Abkommen blockiert ist und vom Ausland durch das Rahmenabkommen bedingt wird.

Unter dem Strich verbleiben Gaskraftwerke als einzige Möglichkeit um die Stromproduktion (insbesondere im Winter) zu erhöhen. Diese wiederum stossen aber CO2 aus, sind nicht rentabel und verursachen bereits heute Widerstand. Somit ist offensichtlich, dass der direkte Gegenvorschlag keinesfalls die tatsächlichen Probleme aufgreift und aufgrund mangelnder Lösungen schon heute nicht kompatibel sein kann mit den bisherigen, gesetzlich verankerten Klimazielen – geschweige denn mit der Stromversorgungssicherheit.

Auch der u. a. für die Elektrifizierung des Strassenverkehrs notwendige, zusätzliche Abbau von seltenen Erden, Kupfer, Lithium, Kobalt usw., welcher heute vorwiegend mit schmutzigem Kohlestrom erfolgt, ist mit zusätzlichem Triebhausgasausstoss verbunden und ebenso mit massiven regionalen Umweltschäden. Hierzu erwartet die SVP vom Bundesrat eine entsprechende Auslegeordnung, bevor weitere einschneidende Ziele und Massnahmen getroffen werden; Bis heute wird noch kein Seltenes-Erden-Produkt am Ende der Lebensspanne auf industrieller Skala recycelt, was sowohl für die Umwelt, wie auch für eine relativ wirtschaftliche Unabhängigkeit, eine grosse Gefahr bedeutet.

 
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