Die SVP begrüsst die Vorlage, welche Doppelspurigkeiten verhindern, der Kostentransparenz dienen und den Weg frei für Optimierungen insbesondere in der Finanzierung der Gesundheitsversorgung machen soll. Diese Anpassung soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kostenexplosion zwingend eingedämmt werden muss. Hier steht klar das BAG in der Verantwortung, das nun endlich liefern und Anreize zum Sparen setzen muss.
Mit der Vorlage wird bezweckt das Projekt SpiGes (Spitalstationäre Gesundheitsversorgung) umzusetzen und die entsprechenden Gesetzesanpassungen vorzunehmen. Das Projekt hat zum Ziel, das Prinzip der einmaligen Datenerhebung (Once-Only-Prinzip) im spitalstationären Bereich zu verwirklichen. Infolgedessen sollen die Leistungserbringer die Daten, die zur Erfüllung der Aufgaben nach KVG sowie dem Bundesstatistikgesetz (BstatG) erforderlich sind an eine vom Bundesamt für Statistik (BFS) geführte Plattform übermitteln. Der erwartete Nutzen besteht darin, redundante Erhebungen zu vermeiden sowie die Transparenz zu verbessern. Der Zugang zu den Daten dient der bestehenden Aufgaben (Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen) sowie möglicher künftiger Bedürfnisse. Das aktuelle Projekt betrifft zwar nur den stationären Bereich, die angepassten Rechtsgrundlagen ermöglichen jedoch eine spätere Integration auch ambulanter Daten (Versorgung oder Pflege). Mit dieser Lösung werden Wirtschaftsvergleiche im Bereich der Planungs-, Tarifierungs-, Rechtspflegezwecke sowie Versorgungsplanung und Finanzierung möglich, was letztlich den Versicherten sowie Steuerzahlern zugutekommt. Durch die Anonymität der Daten wird dem Schutz der besonders schützenswerten Personendaten Nachachtung verschafft.
Aktuell müssen Spitalbetriebe zum Teil deckungsgleiche Daten über verschiedene Plattformen oder Erhebungen dem BFS und weiteren Akteuren abliefern. Künftig sollen diese Redundanzen verhindert und die Organisation sowie Transparenz der Datenflüsse verbessert werden. Neu soll zudem das integrierte Tarifmodell auf Basis der Kostenträgerrechnung der Spitäler (ITAR_K) über die Plattform des BFS erstellt und für Tarifverhandlungen verwendet werden. Der Kreis der Datenempfänger und die Zwecke dieser Datenweitergabe wird erweitert.
Die SpiGes-Datenerhebung umfasst folgende Bereiche: Falldaten (AHV-Nr. und Geburtsdatum werden separat erhoben zur Sicherstellung des Datenschutzes und später durch das BFS weiter anonymisiert), Diagnosen, Behandlungen, Medikamente, Rechnung, Kostenträgerrechnung, Operierende, Patientenbewegungen.
Neu sind folgende Empfänger dieser Daten: die Verbände der Versicherer (Versicherer bereits bestehend), Leistungserbringer sowie deren Verbände, Tariforganisationen und die Eidgenössische Qualitätskommission.
Die SVP begrüsst die erweiterte Datenbasis für die Kantone, welche insbesondere im Tarifbereich und bei der Beschränkung der Anzahl Ärzte nach Fachgebiet und Region über entsprechende Informationen verfügen müssen. Die aktuellen Bestimmungen, wonach den Kantonen lediglich Daten für die Planung der Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime weitergegeben werden, sollen zu Recht erweitert werden. Auch der erweiterte Adressatenkreis ist aufgrund der gesetzlichen Aufgaben gerechtfertigt und angezeigt.
Insgesamt sind die Gesetzesanpassungen schlüssig und ziel- sowie ressourcenorientiert, weshalb die SVP der Vorlage zustimmt. Gleichzeitig wird damit die Erwartung verbunden, Kostentreiber ausfindig zu machen, so dass der Bund mittelfristig Lösungen präsentiert, um die kontinuierlich steigenden Gesundheitskosten zu bremsen. Die ermöglichte spätere Ausweitung auf ambulante Bereiche soll insbesondere – aber nicht ausschliesslich – bei der Spitex, deren Kosten exorbitant steigen, zu Einsparungen führen.