Vernehmlassung

Änderung des Freizügigkeitsgesetzes Altersguthaben schützen bei einem Austritt aus einem 1e-Plan

Die SVP begrüsst die geplante Änderung des Freizügigkeitsgesetzes, welche mehr Handlungsoptionen in der beruflichen Vorsorgeplanung ermöglicht.

Die Vorlage sieht für BVG-Versicherte, die Lohnanteile von über dem anderthalbfachen des oberen Grenzbetrags von aktuell CHF 90’720 nach Art. 8 BVG bei einer Vorsorgeeinrichtung mit Wahlfreiheit hinsichtlich Anlagestrategien versichert haben, zusätzliche Handlungsoptionen bei Austritt vor. Den Versicherten soll die Möglichkeit gegeben werden, dieses Vorsorgeguthaben für max. 2 Jahre auf eine Freizügigkeitseinrichtung statt in die neue Vorsorgeeinrichtung zu überweisen.

Damit haben Versicherte, die bereits in der Vergangenheit Wert auf grösstmögliche Selbstbestimmung bei der Anlage der Vorsorgeguthaben, welche über diesem Grenzbetrag liegen, die Gelegenheit für eine bestimmte Zeit unter gewissen Anlagestrategien zu wählen. Begründet wird dies vornehmlich für den Fall eines (vorübergehenden) Verlustgeschäfts, das innert Frist bestenfalls behoben werden kann.

1e-Pläne ermöglichen es den versicherten Personen grundsätzlich, höhere Renditen zu erzielen. Wegen diverser Meldepflichten würde mit dieser neuen Regelung mehr administrativer Aufwand und Bürokratie betrieben, jedoch zugunsten derjenigen Versicherten, welche diese spezifische Anlagestrategie gewählt haben. Da die Verwaltungskosten jedoch auf alle Versicherten abgewälzt werden, wirkt sich dies nicht zugunsten aller Versicherten aus. Diese Ungleichbehandlung innerhalb des Kollektivs gerade auch im Hinblick auf eine Unterdeckung einer Vorsorgeeinrichtung kann als unsolidarisch betrachtet werden. Denn dieser Teil, angelegt durch eine Vorsorgeeinrichtung mit 1e-Plan, wäre – im Unterschied zu allen anderen – nicht von einer Kürzung betroffenen bei einer Teilliquidation. Andererseits führt diese Optimierung der Anlagemöglichkeiten, gerade auch im Hinblick auf eine allfällige Kündigung durch Arbeitgeber, für welche der jeweilige Mitarbeiter kein Verschulden trägt, zu einer potenziellen Abfederung eines allfälligen Verlustes zum Austrittszeitpunkt. Schliesslich überwiegt für die SVP die grössere Flexibilität in der Altersvorsorge durch die geplante Änderung des Freizügigkeitsgesetzes, weshalb wir uns für die Umsetzung aussprechen.

 
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