Themen
Energie Umwelt
Vernehmlassung

Änderungen der Winterreserveverordnung

Die SVP unterstützt grundsätzlich das Anliegen der Verordnungsänderung, die stabile Stromversorgung im Winter bis 2030 zu sichern. Zwingend notwendig ist diesbezüglich eine ausreichende Reservekapazität. Allerdings weisen wir auf die Tatsache hin, dass ausgerechnet jene Energiepolitik, welche seit Jahren von Links-Grün propagiert wird, nun eine wachsende Flotte von Öl- und Gaskraftwerken erzwingt. Wer den Ausbau effizienter, emissionsarmer und zuverlässiger Energiequellen wie der Kernkraft blockiert, ist letztlich verantwortlich, wenn in einer Mangellage dieselbetriebene Aggregate und gasbefeuerte Turbinen zum Einsatz gezwungen sind.

Die bestehenden Reservekraftwerke in Birr, Monthey und Cornaux, die seit 2022/2023 im Einsatz stehen, sind nur bis Ende 2026 zugelassen. Weil neue gesetzliche Grundlagen (insbesondere das revidierte Stromversorgungsgesetz) und allfällige neue Reservekraftwerke bis dahin nicht betriebsbereit sein werden, schlägt der Bundesrat vor, die bestehende Regelung bis Ende 2030 zu verlängern. In diesem Zusammenhang ist unverständlich, weshalb das Potenzial der zahlreichen dezentralen Notstromaggregate in der Schweiz nach wie vor nicht konsequent genutzt wird. Zahlreiche Industriebetriebe, Spitäler, landwirtschaftliche Betriebe und weitere Einrichtungen verfügen bereits heute über einsatzbereite Anlagen, die mit vergleichsweise geringem Aufwand zur Netzstabilisierung beitragen könnten. Dennoch fehlt auch in der vorliegenden Verordnungsänderung eine systematische und umfassende Einbindung dieser Kapazitäten in die Winterreserve.

Die SVP fordert deshalb, dass sämtliche technisch geeigneten und anschlussfähigen Notstromaggregate unabhängig von ihrer Grösse erfasst und in das Reservekonzept aufgenommen werden. Zudem fehlt es weiterhin an verbindlichen und praxistauglichen Ausnahmeregelungen für den Betrieb solcher Anlagen im Ereignisfall. Das weiterhin geltende 50-Stunden-Betriebslimit sowie die Belastung mit Abgaben wie der LSVA, der CO2-Abgabe oder der VOC-Abgabe konterkarieren das Ziel der Versorgungssicherheit und verhindern einen effizienten Einsatz vorhandener Ressourcen. Die SVP fordert, dass diese Einschränkungen im Fall einer Mangellage klar und dauerhaft aufgehoben werden – und zwar nicht erst situativ per Notverordnung, sondern rechtzeitig und rechtsverbindlich, zwar in dieser Verordnungsänderung. Lediglich auf diese Weise lässt sich verhindern, dass vorhandene Produktionskapazitäten ungenutzt bleiben, während Bevölkerung und Wirtschaft gleichzeitig mit Engpässen und Ausfällen konfrontiert sind.

 
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