Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung Teilrevision Verbesserung des Risikoausgleichs

Grundsätzlich begrüsst die SVP die Aktivitäten der SGK-SR im Bereich der Revision des KVG und teilt deren Auffassung, dass im KVG dringender Handlungsbedarf besteht. Aus dem gleichen Grund hat die…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

I. Allgemeine Bemerkungen

Grundsätzlich begrüsst die SVP die Aktivitäten der SGK-SR im Bereich der Revision des KVG und teilt deren Auffassung, dass im KVG dringender Handlungsbedarf besteht. Aus dem gleichen Grund hat die SVP eine Volksinitiative eingereicht, welche gegenüber den horrend steigenden Krankenkassenprämien Abhilfe schaffen wird. Um die Gesundheitskosten zu senken, müssten wettbewerbliche Instrumente im KVG eingeführt werden. Nur über Markt und eine freiheitlichere Ausgestaltung des Krankenversicherungswesens können tiefere Kosten entstehen. Der in dieser Vernehmlassung zur Diskussion stehende Risikoausgleich hat für uns hingegen im Moment keinerlei Priorität. Eine Verbesserung des Risikoausgleichs wird nicht dazu führen, dass die Bürgerinnen und Bürger tiefere Krankenkassenprämien bezahlen müssen. Aus diesem Grund lehnt die SVP eine Behandlung des Risikoausgleichs zum heutigen Zeitpunkt ab, sofern nicht gleichzeitig über eine Aufhebung des Kontrahierungszwanges diskutiert wird.

Die stetig steigenden Krankenkassenprämien stellen im Moment für den Mittelstand und insbesondere für Familien eines der grössten Probleme dar. Für sie wird es immer schwieriger, die Prämien zu bezahlen. Dies hat die Politik mittlerweile erkannt. Die SVP beschränkt sich aber nicht nur auf die Diagnose des Problems, sondern bietet alternative Lösungsvorschläge. Mit den in der Prämiensenkungsinitiative der SVP vorgeschlagenen Massnahmen liegen wirksame Instrumente auf dem Tisch, um endlich den dringend benötigten Markt ins Gesundheitswesen zu bringen und dadurch die Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen. Dabei stehen die Einführung einer monistischen Spitalfinanzierung sowie die Abschaffung des Kontrahierungszwanges im Vordergrund.

Bei der vorliegenden Teilrevision zum Risikoausgleich handelt es sich hingegen um eine Vorlage, welche lediglich darauf abzielt, die Kosten zwischen den Krankenversicherern umzuverteilen. Unabhängig davon, ob und welche Lösung getroffen wird, bleiben die Gesundheitskosten und damit die Prämien für die Gesamtbevölkerung mindestens so hoch wie sie heute sind.

II. Zur Vorlage im Detail

Die SVP steht dem Instrument des Risikoausgleichs nach wie vor skeptisch gegenüber, denn beim Risikoausgleich wird der Wettbewerb durch planwirtschaftliche Elemente eingeschränkt. Dies widerspricht den politischen Zielsetzungen der SVP.

Wenn aber, aufgrund der politisch und nicht risikomathematisch festgesetzten Versicherungsprämien ein Risikoausgleich besteht, müssen zumindest die Ausgleichskriterien so festgelegt werden, dass diese möglichst einfach, objektiv und mit kleinem Erhebungsaufwand bestimmt werden können. Ein Risikoausgleich darf nicht zu überhöhten Verwaltungskosten oder ausufernden Rechtsverfahren führen, da die Kriterien unklar sind. Zudem müssen gesundheitspolitische Fehlanreize aufgrund der Risikoausgleichskriterien verhindert werden.

Heute geltender Risikoausgleich

Der heute bestehende Risikoausgleich aufgrund der beiden Kriterien Alter und Geschlecht ist sehr einfach und mit geringem Verwaltungsaufwand realisierbar. Zudem ist das System relativ unanfällig auf Missbrauch und die Kriterien sind objektiv und allgemein akzeptiert.

Gegen die heutige Lösung wird oftmals erwähnt, dass die Krankenversicherer mit dem heutigen Risikoausgleich alles daran setzten, um sich gegenseitig die guten Risiken abzuwerben, und damit Mittel für Werbung eingesetzt werden, die dem Kerngeschäft dann fehlen. Allerdings handelt es sich bei diesem Einwand nicht um einen Einwand gegen den bisherigen Risikoausgleich, sondern gegen den Wettbewerb als solchen. Aus Sicht der SVP darf das prozentuale Umverteilungsvolumen durch die Revision des Risikoausgleichs nicht noch stärker ausgedehnt werden, da ansonsten der Wettbewerb zwischen den Versicherern immer mehr beschnitten würde. Es müsste sogar eine prozentuale Plafonierung des Risikoumverteilungsvolumens nach oben geprüft werden.

Im Sinne einer Diskussionsgrundlage ist es positiv, dass die SGK-SR neue Vorschläge zur Verbesserung des Risikoausgleichs präsentiert. Die beiden von der SGK-SR vorgebrachten neuen Kriterien zur Bestimmung des Risikoausgleichs müssen aber genauer analysiert werden. Denn die Auswirkungen der Einführung sind im Bericht nur ansatzweise erwähnt, und es wurde nicht geprüft, ob die neuen Kriterien an Stelle der bisherigen beiden Kriterien eingeführt werden könnten. Ebenfalls ist die SVP der Auffassung, dass die SGK-SR die Bedeutung von prospektiven, resp. retrospektiven Ausgleichskriterien überschätzt. Nach einer Einführungsphase dürfte die Erhebungsart eine geringere Rolle spielen als im Bericht angenommen.

Hochrisikopool

Wir begrüssen, dass die Kommission auf die Einführung eines Hochrisikopools verzichteten will. Dieses Instrument wäre mit einem marktwirtschaftlichen System nur schwer kompatibel und würde zu schädlichen Fehlanreizen führen.

Diagnosen

Mit der Einführung der Diagnosen als neues Kriterium versucht die Kommission ein ähnliches Kriterium einzuführen, wie es heute in den Niederlanden praktiziert wird. Aus Sicht der SVP stellt sich bei diesem einerseits aber das Problem der objektiven Bestimmbarkeit und kostengünstigen Erhebung.

Andererseits stehen Probleme mit dem Datenschutz sowie ein genereller Konflikt mit dem Versicherungsprinzip im Vordergrund. Daher lehnen wir einem solches Kriterium ab – insbesondere wenn es als zusätzliches Kriterium gewählt wird. Die Chance, dass die Verwaltungskosten mit einem solchen Kriterium ansteigen ist sehr gross. Dies wäre mit erneuten Prämienanstiegen verbunden.

Spitalaufenthalt

Die Spitalaufenthaltsdauer ist zwar einfacher zu erheben, jedoch müssen hier grosse Fragezeichen bei der Frage der Differenziertheit dieses Kriteriums gemacht werden, da gewisse Spitalaufenthalte Folgekosten verursachen, andere aber nicht. Der blosse Spitalaufenthalt scheint uns daher wenig stichhaltig, um auf die Folgekosten zu schliessen. Zudem muss befürchtet werden, dass dieses Kriterium einen Einfluss auf die Frage der Ambulantbehandlung oder Hospitalisierung haben könnte. Allfällige Fehlanreize zur Behandlung im Spital hätten erhebliche Kosten treibende Wirkung.

III. Schlussbemerkungen

Die Bemühungen der SGK-SR sind grundsätzlich positiv zu werten, doch scheinen konkreten Auswirkungen der vorgeschlagenen Kriterien zu wenig analysiert und in dieser Form nicht zielführend zu sein. Zudem darf der Wettbewerb unter den Krankenversicherungen nicht durch einen noch stärkeren Risikoausgleich unterbunden werden. Die neuen Kriterien drohen Kosten treibend zu wirken.

Die SVP schlägt daher vor, die anderen Teilrevisionen des KVG im Moment prioritär zu behandeln und dafür zu sorgen, dass die Gesundheitskosten insgesamt stabilisiert werden. Die Frage des Risikoausgleichs – also der Verteilung der Kosten unter den Versicherern – welche für die Gesamtheit der Patienten keine Kostenfolgen hat, soll erst mit einer Aufhebung des Kontrahierungszwangs wieder ernsthaft ins Auge gefasst werden, da aufgrund der Einfachheit und günstigen Erhebungsmöglichkeit der bestehenden Risikoausgleichskriterien, bessere Alternativen im heutigen Zeitpunkt nur schwierig zu finden sind.

 
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