Vernehmlassung

Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands

Das Schengen-Abkommen wird wie von der SVP befürchtet mehr und mehr zu einem Selbstläufer. Die Dynamisierung und Zentralisierung schreitet mit solchen Weiterentwicklungen und Verordnungen voran. Daher lehnt die SVP die Übernahme dieser fremden und in die Unterwürfigkeit führende EU-Verordnung mit Vehemenz ab.

Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Das Schengen-Abkommen wird wie von der SVP befürchtet mehr und mehr zu einem Selbstläufer. Die Dynamisierung und Zentralisierung schreitet mit solchen Weiterentwicklungen und Verordnungen voran. Daher lehnt die SVP die Übernahme dieser fremden und in die Unterwürfigkeit führende EU-Verordnung mit Vehemenz ab.

Es geht um die Errichtung von wirksamen und zuverlässigen Überwachungs- und Bewertungssystemen, letztendlich um Kontrolle. Es soll noch stärker kontrolliert und dann auch sanktioniert werden, wie die Staaten das Schengen-Recht übernehmen und anwenden. Der politische Druck, Schengen-Recht ohne Gegenwehr zu übernehmen, steigt durch solche Massnahmen dynamisch an. 
Auch wenn dies vordergründig als positive, vertrauensfördernde Massnahme verkauft wird und uns weisgemacht werden soll, dass dies dazu dient den Schengen-Raum sicherer zu machen, säumige Länder mehr in die Pflicht zu nehmen und dass Mängel effizienter behoben werden sollen, werden dadurch bürgerferne EU-Institutionen gestärkt und kann schleichend die nationale Souveränität aller beteiligter Länder unterlaufen werden. Es ist ein staatspolitischer Trugschluss, dass Überwachung, Kontrollen, Mechanismen und Automatismen zu mehr Vertrauen führen. Vertrauen entsteht nicht durch Regulierung und Administrierung, sondern durch das verantwortungsvolle Handeln der Vertragspartner nach Treu und Glauben, ansonsten ist der Vertrag an sich in Frage zu stellen, wenn die Vertragsparteien sich nicht an die getroffenen Abmachungen halten.
Ziel dieser Verordnung ist letztendlich eine Harmonisierung des Rechts und die erzwungene Konformität der teilnehmenden Staaten. EU-Institutionen erhalten neue Koordinations- und Durchführungsbefugnisse. Inspektionen – auch unangekündigte – durch fremde EU-Beamte sollen stattfinden können. Diese Überwachung durch fremde Beamte tangiert denn auch wesentliche Teile der Schweizer Souveränität: Migrationspolitik, Polizeiwesen, Justizwesen, Strafsachen, Datenschutz und Binnengrenzen. Die Schweizer Migrations- und Sicherheitspolitik würde in ungeahntem Masse durch supranationale Expertokraten kontrolliert und sanktioniert. Für nicht-konforme Länder gibt es Folge- und Abhilfemassnahmen. Dies bedeutet eine Unterwerfung durch Fristen und administrative Gängelung durch das Verlangen von Berichten und Aktionsplänen. 
Der Verwaltungsapparat würde aber auch hierzulande gestärkt. Die Einführung neuer Evaluierungsprogramme, das Aufstellen und Ausstellen von Fragebögen und die Zurverfügungstellung von Sachverständigen für Ortsbesichtigungen (Inspektionen) in anderen Ländern wird auch die Schweizer Bürokratie beflügeln.

Dieses Vorgehen zeigt exemplarisch auf, wie eine dynamische Rechtsübernahme mit der EU funktioniert:

  • Einseitige, faktisch automatische Übernahme von demokratisch nicht legitimiertem, weiterentwickeltem Recht durch die Schweiz
  • Vorgaukeln politischer Mitbestimmung („decision shaping")
  • Politischer Druck durch Fristen und Kündigungsdrohungen
  • Stetiger Ausbau von zentralisierten Kompetenzen zur Überwachung, Kontrolle und Anklage
  • Aufblähung der Bürokratie

Diese Massnahme ist ein weiterer Schritt zur Souveränitätsabgabe der Schweiz an die EU-Technokratie. Die Schweiz sollte sich an Dänemark ein Vorbild neh-men, welches wegen diesen beständigen Souveränitätsübertragungen sich an solchen Verordnungen nicht beteiligt.

 
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