Die SVP lehnt die geplanten Änderungen dezidiert ab. Diese schiessen komplett übers Ziel hinaus, beeinträchtigen die Wirtschaftsfreiheit und verteuern bewährte Lösungen für ältere, gebrechliche Menschen, die ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen möchten. Letztlich würden diese Anpassungen zu mehr Heimeintritten zu Lasten der öffentlichen Hand (Ergänzungsleistungen) sowie zu höheren Ausgaben für die Krankenkassen führen, was angesichts der aktuellen Staatsfinanzen in keiner Weise im Interesse der Bevölkerung ist.
Die Vorlage erfolgt im Nachgang zum Bundesgerichtsurteil 2C_470/2020 vom 22. Dezember 2021 und tangiert auch Teilinhalte des Postulats Marti Samira (22.3273). Ersteres kam zum Schluss, dass wenn Unternehmen im Tätigkeitsbereich der häuslichen Pflege in einem Dreiecksverhältnis agieren (privater Haushalt – Spitexfirma/Personalverleiher – Arbeitnehmer) das Arbeitsgesetz zur Anwendung gelangt. Dies im Unterschied zur Situation, in welcher ein Privater eine Betreuungsperson auf eigene Faust anstellt. Das Postulat bezweckte vornehmlich sog. Pendelmigranten arbeitsrechtlich besser zu stellen.
Der Entwurf findet folglich Anwendung auf Betriebe sowie auf die von ihnen beschäftigten Arbeitnehmenden, die zwecks Erbringen von hauswirtschaftlichen Leistungen und Betreuung an private Haushalte verliehen werden, wo sie auch wohnen. Der Schutz der Beschäftigten soll gemäss Vorlage verbessert werden. So wurden Sonderbestimmungen für ihre Arbeits- und Ruhezeiten geschaffen. Eine Rund-um-die Uhr Betreuung durch eine Person ist nicht zulässig.
Für diese Konstellationen sollen die Sozialpartner weitere Arbeitsbedingungen betreffend Vergütung des Bereitschaftsdienstes und die Sonntags- sowie Nachtarbeit regeln. In der Vorlage finden sich zahlreiche Regeln, die für ältere Leute eine erhebliche Einschränkung und Organisation bedeuten. Dadurch werden sie in die Abhängigkeit von Familienmitgliedern getrieben, verlieren an Selbständigkeit sowie Selbstwirksamkeit und müssen zusätzlich noch mehr Geld in die Hand nehmen für die Abdeckung der neuen Regulierungen durch weitere Personen der Verleihfirma etc.
Das Bundesgerichtsurteil äusserte sich lediglich zum Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes und nicht zu den einzelnen Bestimmungen. Um für die grosse Nachfrage nach einer Betreuung zu Hause – heute und angesichts der Demographie noch vermehrt in der Zukunft – Lösungen zu finden, gilt es eine möglichst grosse Vertragsfreiheit für diese Konstellationen zu gewährleisten. Das käme auch den vielen ausländischen Betreuern zugute, möchten diese in aller Regel doch möglichst viel arbeiten, u.a. um Geld in die Heimat zu schicken und regelmässig dorthin zurückzukehren.
Die Spitexkosten steigen seit Jahren erheblich an; der Bedarf an ihren Dienstleistungen ist gross. Gerade deshalb müssen die Kosten so gering als möglich gehalten werden, zumal nicht selten die öffentliche Hand einspringen muss.
Es darf nicht sein, dass vulnerable, ältere Menschen, ihr vertrautes Heim mit all ihren Erinnerungen verlassen müssen, weil sie sich die erhöhten Spitexkosten nicht mehr leisten können. Viele wären dann auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um die Heimkosten zu decken. Auch die Krankenversicherung würde stärker belastet. Es ist also angezeigt, die Administration und die Vorschriftendichte so gering als möglich zu halten, damit sich ein Aufenthalt in den eigenen vier Wänden noch lohnt und die notwendige Unterstützung so lange wie möglich selbständig in die Wege geleitet und organisiert werden kann. Ansonsten droht schliesslich die Notwendigkeit einer Begleitung durch die KESB, was die Kosten zusätzlich enorm erhöhen würde. Schliesslich sei noch erwähnt, dass eine andauernde Betreuung zu Hause eine Vertrauenssache ist und man nicht jede Person dort wohnen lassen und sich von ihr betreuen lassen möchte. Dies gilt es bei der Ausgestaltung – im Hinblick auf zu viele Wechsel bei den Bezugspersonen – ebenfalls zu berücksichtigen.
Die SVP setzt sich stark für eine Senkung der Krankheits- und Betreuungskosten ein. Diese Vorlage hingegen bewirkt das Gegenteil, weshalb wir die Vorlage als Ganzes ablehnen.