Die SVP begrüsst das Ziel des Entlastungspakets 2027, die Bundesfinanzen nachhaltig zu stabilisieren und die Schuldenbremse zwingend einzuhalten. In Zeiten struktureller Haushaltsdefizite ist es unerlässlich, das Ausgabenwachstum des Bundes konsequent zu reduzieren. Angesichts der Finanzierungslücken wie zum Beispiel bei der AHV und der Armee ist ein solches Entlastungspaket nicht nur notwendig, sondern längst überfällig – zumal seit den letzten Entlastungsprogrammen (EP03/EP04) bereits zwei Jahrzehnte vergangen sind. Das Entlastungspaket 2027 enthält mehrere sinnvolle Ansätze, aber auch einige (umso gravierendere) Massnahmen, die aus Sicht der SVP komplett inakzeptabel sind.
Unser Hauptkritikpunkt ist, dass sich das Entlastungspaket nicht ausschliesslich auf ausgabenseitige Massnahmen setzt. Der Bund hat ein Ausgabenproblem, kein Einnahmenproblem. Unsere Staatsausgaben wachsen inzwischen sogar schneller als unsere Wirtschaft. Die SVP fordert vehement, dass alle Massnahmen ausschliesslich auf Einsparungen und nicht auf Abgaben basieren. Steuererhöhungen oder zusätzliche Einnahmenmechanismen widersprechen dem Fazit des Berichts Gaillard, dem Sinn eines Entlastungspakets und untergraben die Glaubwürdigkeit einer verantwortungsvollen Finanzpolitik. Wir fordern deshalb pointierte Korrekturen. Gleichzeitig unterbreiten wir 18 konkrete Vorschläge, wie die angestrebte Gesamtentlastung erreicht und erweitert werden kann.
Massnahme 2.35: Höhere Besteuerung von Kapitalbezügen der 2. und 3. Säule
Die SVP lehnt eine erhöhte Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule dezidiert ab. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Steuererhöhung, sondern um eine Massnahme, die sowohl dem Grundsatz der Rechtssicherheit als auch den Zielen des vorliegenden Entlastungspakets widerspricht. Gleichzeitig stehen in den kommenden Jahren bedeutende Mehrausgaben an. Weder die Finanzierung der 13. AHV-Rente noch die dringend notwendige Aufrüstung für unsere Landesverteidigung ist bisher gesichert. Die Bundesfinanzen geraten zunehmend unter Druck und laufen Gefahr, die Vorgaben der Schuldenbremse zu verletzen, wenn die strukturelle Finanzierungslücke nicht konsequent geschlossen wird.
Um dem entgegenzuwirken, hat der Bundesrat das Entlastungspaket 2027 geschnürt. Es soll in den Jahren 2027 und 2028 zu einer Entlastung des Bundeshaushalts von über 6 Milliarden Franken führen. Eine Steuererhöhung auf Kapitalbezüge steht jedoch im klaren Widerspruch zu diesem Ziel. Der vorgeschlagene Systemwechsel in der 2. und 3. Säule verletzt den Grundsatz der Rechtssicherheit, indem rückwirkend in die finanziellen Erwartungen sowie die wirtschaftliche Vorsorge der Versicherten eingegriffen wird. Ein solcher Eingriff ist gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zutiefst ungerecht und wirkt sich negativ auf das Konsumverhalten und damit der Wirtschaft im Allgemeinen aus. Hinzu kommt, dass das Argument einer angeblichen Steueroptimierung beim Kapitalbezug auf falschen Annahmen beruht. Die oft behaupteten steuerlichen Vorteile bestehen in der Praxis nur selten, da sie stark vom Umwandlungssatz der Pensionskassen abhängen. Bei einem heute üblichen Umwandlungssatz von 4,5 % entsteht ein finanzieller Vorteil gegenüber der Rentenlösung frühestens ab dem 85. Lebensjahr – und selbst dann nur unter günstigen Bedingungen.
Noch gravierender ist jedoch, dass der Bund mit dieser Massnahme das Vertrauen in das Vorsorgesystem insgesamt gefährdet. Die berufliche Vorsorge ist eine Form des staatlich regulierten Zwangssparens. Der Bund fördert in Kooperation mit den Kantonen die Selbstvorsorge mitunter durch Massnahmen der Steuer- und Eigentumspolitik (Art. 111 Abs. 4 der Bundesverfassung). Wird dieses System durch steuerpolitische Eingriffe ausgehöhlt, leidet die Planungssicherheit und damit letztlich auch die Akzeptanz in der Bevölkerung. Dies führt lediglich zum Effekt, dass weniger Personen freiwillig sparen, da sie nicht mehr auf die Vorsorgeplanung vertrauen können. Das hat mittel- bis langfristig destabilisierende Folgen für das gesamte Vorsorgewesen und kann zu einer späteren Abhängigkeit von der öffentlichen Hand führen. Insbesondere für die Kantone und Gemeinden hätte dies negative Auswirkungen. Auch der Bund trägt einen Teil der Kosten für die Ergänzungsleistungen, die vollständig durch Steuergelder finanziert werden – weshalb sich diese Massnahme letztendlich zum Boomerang auswirken könnte.
Die SVP setzt sich für eine Vorsorgepolitik ein, die Eigenverantwortung, Planbarkeit und Stabilität fördert – nicht bestraft. Eine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen widerspricht diesem Grundverständnis und ist sowohl sozial- als auch wirtschaftspolitisch der falsche Weg. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass diese vorgeschlagene Massnahme aus dem Entlastungspaket ausgeschlossen wird und alle Massnahmen ausschliesslich auf Ausgabensenkungen und nicht auf höheren Steuern basieren.
Massnahme 2.29: Erhöhung Versteigerung Zollkontingente
Es ist uns wichtig zu betonen: Die SVP anerkennt, dass in allen Aufgabenbereichen des Bundes, einschliesslich der Landwirtschaft, Potenzial zur Effizienzsteigerung besteht. Wir lehnen deswegen nicht pauschal alle Sparmassnahmen im Agrarbereich ab. Was wir jedoch entschieden zurückweisen, sind Kürzungen, die im Verhältnis zu den bereits übermässigen Sparmassnahmen im Agrarbereich der letzten Jahrzehnte völlig unverhältnismässig sind. Insbesondere im Vergleich zu anderen Ausgaben, die von der Sparlogik bisher weitgehend verschont geblieben sind.
Die SVP lehnt somit die geplante vollständige Versteigerung der Zollkontingente entschieden ab. Es handelt sich dabei nicht um eine wirkliche Sparmassnahme, sondern um eine einseitige Erhöhung der Bundeseinnahmen auf Kosten der Schweizer Landwirtschaft. Anstatt Effizienz im Bundeshaushalt zu schaffen oder überdimensionierte Aufgabenbereiche zu überprüfen, werden bewährte Wirtschaftsstrukturen in der Land- und Ernährungswirtschaft belastet, um die Einnahmenseite in die Höhe zu treiben. Dies widerspricht nicht nur dem Sinn der Schuldenbremse, sondern dem Prinzip der Versorgungssicherheit.
Die Massnahme ersetzt die heute bewährte Kombination von Versteigerung und Inlandzuteilung durch ein rein Globalismus orientiertes Versteigerungssystem. Zentrale Anreize für die Inlandproduktion und den Bezug von Tieren auf öffentlichen Märkten werden dadurch aufgehoben - mit gravierenden Folgen für die Preisstabilität, die Marktstruktur und die Existenzgrundlagen insbesondere der Berglandwirtschaft. Langfristig schwächt diese Massnahme die einheimische Produktion und erhöht die Abhängigkeit von Importen – mit unkalkulierbaren Risiken für die Versorgungssicherheit in Krisenzeiten.
Eine vollständige Versteigerung würde zu einer Schwächung der inländischen Produktion und zu einem Druck auf die Herstellerpreise führen. Importierende Händler, die hohe Preise für die Kontingente bezahlen, sind gezwungen, die eingeführte Ware unabhängig vom inländischen Angebot abzusetzen. Dies führt zu Überangebot, Preisverfall und destabilisierten Märkten. Besonders besorgniserregend ist zudem die Verteuerung von Grundnahrungsmitteln wie Eiern, Kartoffeln oder Brotgetreide, die vor allem mittelständische Haushalte trifft. Die vermeintlichen Mehreinnahmen des Bundes stehen in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Wertschöpfungsverlusten in der Schweizer Landwirtschaft. Die SVP fordert deshalb die nationale Leistungsvergabe beizubehalten, um die Versorgungssicherheit, die Stabilität unserer Landwirtschaft und faire Produzenten- und Konsumentenpreise zu erhalten.
Diese Massnahme der vollständigen Versteigerung der Zollkontingente ist mit zwei weiteren Massnahmen im Entlastungspaket verknüpft die wir ebenfalls zurückweisen.
Massnahme 1.5.17: Kürzung der Qualitäts- und Absatzförderung
Die SVP lehnt die vorgesehene Kürzung der Mittel für die Qualitäts- und Absatzförderung um 15 Prozent klar ab. In einem stark importgeprägten Marktumfeld, in dem rund die Hälfte der Lebensmittel aus dem Ausland stammt, sind gezielte Massnahmen zur Stärkung der einheimischen Produkte unverzichtbar. Die Absatzförderung ermöglicht es, die besonderen Leistungen der Schweizer Landwirtschaft – insbesondere im Bereich Nachhaltigkeit, Regionalität und Qualität – gegenüber Billigimporten sichtbar zu machen.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Einengung der verbleibenden Mittel auf Produkte ohne Zollschutz greift zu kurz. Auch zollgeschützte Produkte stehen im Wettbewerb mit Importen, wie das Beispiel des Fleischmarktes zeigt. Absatzförderung und Zollschutz sind komplementäre Instrumente – das eine kann das andere nicht ersetzen. Eine Schwächung der Absatzförderung schwächt die Marktstellung der Schweizer Produzenten und führt langfristig zu Wertschöpfungsverlusten im Inland. Die Qualitäts- und Absatzförderung schützt den Konsum lokaler Produkte und trägt so auch zur ökologischen Nachhaltigkeit bei. Die Kürzung der Absatzförderung ist daher weder sachlich noch wirtschaftlich gerechtfertigt.
Massnahme 2.14: Verzicht auf Entsorgungsbeiträge
Die SVP lehnt den ersatzlosen Verzicht auf die Entsorgungsbeiträge für tierische Nebenprodukte entschieden ab. Diese Beiträge sichern nicht nur die korrekte Entsorgung von Tierkörpern, Knochen und Innereien, sondern sind ein zentrales Instrument zur Aufrechterhaltung der Datenqualität in der Tierverkehrsdatenbank. Diese Datenbank ist für die Tierseuchenprävention in der Schweiz unverzichtbar. Nur wenn Tierbewegungen korrekt und vollständig gemeldet werden, kann im Seuchenfall schnell reagiert werden. Zudem ist die fachgerechte Entsorgung tierischer Nebenprodukte entscheidend, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern – insbesondere bei Seuchen, deren Erreger im Kadaver lange überleben können (wie die Afrikanische Schweinepest, die sich der Schweiz nähert).
Wenn der Bund auf Entsorgungsbeiträge verzichtet, hätte dies potenziell verheerende Folgen für die Schweizer Nutztierhaltung. Die Finanzierung der Entsorgungsbeiträge ist über die Einnahmen aus der Versteigerung der Importzollkontingente gesichert, welche jährlich über 230 Millionen Franken betragen. Eine Streichung der maximal 50 Millionen Franken umfassenden Entsorgungsbeiträge ist daher weder sachlich noch finanziell gerechtfertigt. Die SVP fordert, die bestehende Regelung beizubehalten – im Interesse der Tiergesundheit, der Lebensmittelsicherheit und einer verantwortungsvollen Agrarpolitik.
Massnahme 2.28: Verzicht auf Beihilfen Viehwirtschaft
Ausserdem fordern wir auch den Erhalt der Beihilfen im Bereich der Viehwirtschaft sowie die Weiterführung bewährter Marktentlastungsmassnahmen, insbesondere bei Kalbfleisch und Eiern. Diese Massnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Einkommenssicherheit in der Grün- und Berglandwirtschaft, deren Betriebe mit durchschnittlich 39’100 Franken Jahresverdienst pro Familienarbeitskraft und einem Stundenlohn von lediglich 13 Franken kaum alternative Produktionsmöglichkeiten zur Viehwirtschaft haben. Zudem zeigt der Kalbfleischmarkt, wie wichtig saisonal abgestimmte Einlagerungsaktionen sind – ihr Wegfall würde zu jährlichen Produzentenverlusten von bis zu 23 Millionen Franken führen. Auch bei Eiern sichern Aufschlags- und Verbilligungsaktionen stabile Produzentenpreise trotz zunehmend volatiler Nachfrage. Da die Produktion langfristig geplant werden muss, wirken diese Instrumente stabilisierend – für Bauern wie Konsumenten gleichermassen. Ein Abbau wäre ökonomisch kurzsichtig und sozial unverantwortlich.
Nr. | Massnahme | Entlastung (Jährlich in Mio. CHF) |
---|---|---|
1 | Asyl, Migration und Schutzstatus S Plafonierung auf 2 Milliarden Franken pro Jahr mit Asylsystemreform | 2'000 |
2 | Personalausgaben des Bundes EPA Plafonierung auf 5 Milliarden Franken pro Jahr | 1'500 |
3 | Öffentliche Entwicklungshilfe APD Plafonierung auf 2 Milliarden Franken pro Jahr | 1'000 |
4 | Bildung, Forschung und Innovation bis 2028 Plafonierung auf 28,1 Milliarden Franken | 275 |
5 | Soziodemografischer Lastenausgleich Plafonierung auf 300 Millionen Franken pro Jahr | 220 |
6 | Beratung und externe Dienstleistungen des Bundes Plafonierung auf 500 Millionen Franken pro Jahr | 219 |
7 | Bundesamt für Kultur BAK Halbierung des Personalaufwands, Pro Helvetia und Filmförderung | 64 |
8 | Immobilienstiftung FIPOI Streichung | 61 |
9 | Multilaterale Umweltfonds Streichung | 50 |
10 | Programm EnergieSchweiz Streichung | 38 |
11 | Revitalisierung (ohne Hochwasserschutz) Streichung | 36 |
12 | Bundesamt für Statistik BFS Plafonierung auf 150 Millionen Franken pro Jahr | 30 |
13 | Schweiz Tourismus Halbierung des Betrags | 30 |
14 | Neue Regionalpolitik NRP Streichung | 25 |
15 | Bundesamt für Gesundheit BAG Rückführung des Personalaufwands auf den Kosten-Stand von 2019 | 21 |
16 | Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Streichung | 15 |
17 | Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung SIR Streichung | 7 |
18 | Eidg. Büro für Konsumentenfragen BFK Streichung | 1 |
Die SVP unterstützt selbstverständlich das Ziel des Entlastungspakets 2027, die strukturelle Finanzierungslücke des Bundeshaushalts zu schliessen und die Schuldenbremse einzuhalten. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, dass die von uns abgelehnten Massnahmen im Bereich der Landwirtschaft sowie der 2. und 3. Säule durch Einsparungen an anderer Stelle (im Ausgabenbereich) kompensiert werden – ohne die Gesamthöhe der angestrebten Entlastung zu reduzieren. Zur Sicherung der langfristigen Stabilität der Bundesfinanzen fordert die SVP eine breit abgestützte und konsequente Ausgabenpolitik. Hier zufolge unterbreiten wir 18 konkrete Entlastungsvorschläge, welche insgesamt eine jährliche Entlastung des Bundeshaushalts von 5,5 Milliarden Franken entsprechen. Diese sind als ergänzende Massnahmen in das Entlastungspaket aufzunehmen. Zudem sollte die freigesetzte Summe in erster Linie zur Aufrüstung unserer Armee eingesetzt werden.
Die SVP sieht wesentliches Entlastungspotenzial im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe APD, insbesondere bei den zahlreichen globalen Hilfsprojekten der DEZA. In den letzten Jahren wurden dort Milliardensummen in oft fragwürdige oder ineffiziente Projekte im Ausland ausbezahlt – und dies zu einem Zeitpunkt, in dem der Bund im Inland mit massiven Haushaltsproblemen konfrontiert ist. Es ist nicht länger vertretbar, dass bei den Schweizerinnen und Schweizer gespart wird, während gleichzeitig Auslandshilfen in diesem Umfang weitergeführt werden. Ganz zu schweigen von der Abzweigung von Geldern durch politische Korruption oder in die Kassen internationaler Hilfsorganisationen, die von den Steuerzahlern der Schweiz finanziell gestützt werden. Das Einfrieren der IZA-Ausgaben bis 2030 gemäss Vorschlag des Bundesrates (Massnahme 1.5.1) ist ungenügend und absolut inakzeptabel.
Zudem zeigen wissenschaftliche Analysen, dass Entwicklungshilfen oft nicht nur wirkungslos bleiben, sondern in manchen Fällen sogar negative Effekte haben – etwa durch die Verzerrung lokaler Märkte, die Förderung von Abhängigkeiten oder die Schwächung staatlicher Eigenverantwortung in den Empfängerländern. In der internationalen Zusammenarbeit braucht es dringend eine klare Mess- und Nachweisbarkeit der Wirksamkeit von eingesetzten Mittel sowie einen zentralen Ansatz, die Eigenverantwortung in den Empfängerländern zu stärken – wo dies nicht gewährleistet ist, müssen konsequente Streichungen folgen.
Nebst den Kürzungen bei der öffentlichen Entwicklungshilfe APD sieht die SVP weiteres Entlastungspotenzial für den Bund im Eigenbereich. Unter anderem betrifft dies die Massnahmen 1.5.23 (Massnahmen im Eigenbereich) sowie 1.5.2 (Kürzung im Eigen- und Transferbereich des EDA). Das Wachstum des Bundes ist nach wie vor besorgniserregend und wird mit diesem Entlastungspaket nicht ausreichend angepackt. Heute nimmt der Bund jährlich mehr als 6 Milliarden Franken für sich in Anspruch. Die zunehmende Bürokratie und das Wachstum des Verwaltungsapparates gefährden die Handlungsfähigkeit des Staates und belasten die Steuerzahler unverhältnismässig. Wenn wir heute nicht Handeln wird die Kostenlawine der Personalausgaben uns in Zukunft überwältigen.
Hinzu fordern wir auch die Plafonierung der Asyl- und Migrationskosten auf 2 Milliarden Franken pro Jahr. Fehlanreize, die neue Migrationsströme zusätzlich vorantreiben, müssen gestoppt werden. Die humanitäre Hilfe der Schweiz muss sich an ihren tatsächlichen Möglichkeiten orientieren – nicht an grenzlosen Versprechen, die letztlich die eigene Sozialstaatlichkeit aushöhlen. Es kann nicht sein, dass immer grössere Mittel ins Ausland oder in ineffiziente Asylsysteme fliessen, während die eigene Bevölkerung zunehmenden Einschränkungen unterworfen wird. Die Schweiz kann und soll helfen, aber in einem verhältnismässigen Rahmen, der auch nachhaltig bleibt.
Weiterhin fordern wir die vollständige Streichung von Aufgabenbereichen, deren volkswirtschaftlicher Nutzen nicht gegeben oder deren staatliche Finanzierung nicht gerechtfertigt ist. Insbesondere in Zeiten wachsender Budgetdefizite ist es nötig, die Funktion des Staates klar auf seine Kernaufgaben zu beschränken. Es gibt zahlreiche Ausgabenbereiche des Bundes, die nicht zu den Aufgaben des Bundes gehören. Diese könnten von der Privatwirtschaft, von Stiftungen oder allenfalls von einzelnen Kantonen übernommen werden - eine Finanzierung durch den Bund entspricht jedoch einer klaren Kompetenzüberschreitung.
Wir hoffen, dass Sie unsere Anliegen und ergänzenden Vorschläge aufnehmen und umsetzen werden, um unseren Staatshaushalt und die Schuldenbremse nachhaltig zu sichern. Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung