Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Zum Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190
Nach einem Hin und Her in den eidgenössischen Räten muss nun die vorliegende Vernehmlassung durchgeführt werden. Die 2019 von der Schweiz präsidierte Internationale Arbeitskonferenz hat das Übereinkommen Nr. 190 verabschiedet, das auf die Bekämpfung von Gewalt und Belästigung abzielt. «Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schweiz auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung das Übereinkommen Nr. 190 ratifizieren kann» und «dass bei einer Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 weder die Verabschiedung neuer Vorschriften noch eine Änderung bestehender Bestimmungen nötig ist» (Erläuternder Bericht zu Abkommen Nr. 190, S. 2).
Zum Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 191
Ziel des Übereinkommens Nr. 191 ist es, die Klarheit und Kohärenz der völkerrechtlichen Arbeitsnormen sicherzustellen. Es ist rein technischer und formeller Natur und hat keine tatsächliche materielle Reichweite. «Für eine Ratifikation und Umsetzung des Übereinkommens sind keine Anpassungen auf gesetzgeberischer Ebene notwendig» (Erläuternder Bericht zu Abkommen Nr. 191, S. 3).
Die SVP lehnt die Übereinkommen als offensichtlich unnötig ab. Wie aus den Zusatzberichten hervorgeht, enthalten die Übereinkommen keine Bestimmungen, die im Falle einer Ratifikation als direkt anwendbar gelten würden. Der Arbeitnehmerschutz in der Schweiz ist bereits sehr ausgeprägt, und die nationalen Gesetze konkretisieren dieses Recht in einer Weise, die über die programmatischen Forderungen der Übereinkommen hinausgeht. Eine Ratifikation würde daher keine Verbesserung für Arbeitnehmende in der Schweiz bewirken.