Änderung des Niederlassungsabkommens zwischen der Schweiz und Iran

Die SVP begrüsst diesen dringend angezeigten Schritt für die Herstellung von Rechtsgleichheit in der Schweiz und der Verhinderung von in der Schweiz anzuwendenden religiös geprägten Regeln durch einen fremdländischen Wächterrat, welcher sich an der islamischen Scharia orientiert.

Aktuell gilt für iranische Staatsangehörige in der Schweiz aufgrund eines Niederlassungsabkommens von 1934 im Personen-, Familien- und Erbrecht das iranische Recht. Es liegt auf der Hand, dass dies in der Praxis dazu führt, dass Gerichte Recht umsetzen müssen, dass unseren hiesigen Wertvorstellungen diametral entgegensteht. Schweizer Richter werden dadurch zu Erfüllungsgehilfen iranischer Machthaber, was eines Rechtsstaates unwürdig ist und dem Rechtsgleichheitsgebot widerspricht. Gewisse Bestimmungen sind gar ordre public widrig, weshalb die ersatzlose Streichung dieser Regelung beabsichtigt ist. Dies würde dazu führen, dass iranische Staatsangehörige in der Schweiz künftig den allgemeinen Regeln des internationalen Privatrechts unterstellt würden. Dadurch käme vermehrt das Wohnsitz -oder Aufenthaltsrecht zum Tragen.

In der Vergangenheit hat sich – nebst teils sehr stossenden Ergebnissen – gezeigt, dass das iranische Recht für die Schweizer Gerichte nur schwer zugänglich ist und teure Parteigutachten und lange Gerichtsverfahren die Folge waren.

Die Seitens Bundesrat nun vorgeschlagene Anpassung des Abkommens ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht hinreichend. So ist im besagten Abkommen eine sog. Meistbegünstigungsregel enthalten, die nicht mehr zeitgemäss ist, zumal die Vorteile klar bei den Iranern liegen, wohingegen die Schweiz nicht profitiert. Sie ist deshalb konsequent zu streichen. Sondervereinbarungen mit (kulturfremden) Ländern zwecks Besserstellung ihrer Staatsangehörigen in der Schweiz darf es ist Zukunft nicht mehr geben. Diese stellen insbesondere bei religiös geprägten Nationen ein Problem für die Schweiz dar, da vermehrt mit Integrationsschwierigkeiten und einer Sozialisation innerhalb von Parallelstrukturen zu rechnen ist.

Wenn die vorgeschlagenen Änderungen noch zu wenig weitführend sind, so steht die SVP doch klar hinter dieser Neuregelung, wonach – einzig richtig – für Iraner kein Sonderrecht mehr in der Schweiz gilt, welches unseren Wertevorstellungen widerspricht und die Gerichtsinstanzen jeweils vor erhebliche Probleme stellt.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden