Die SVP lehnt die vorliegende Gesetzesrevision ab. Sie verfehlt zentrale Grundsätze: Rechtsklarheit (unklare Begriffe), Verhältnismässigkeit (überbordende administrative Pflichten), Subsidiarität (Ausweitung von Bundeskompetenzen) und Kostenwahrheit (ungedeckte Kosten für Kantone). Die vorgesehene Listenmechanik führt zu einer bundesweiten Steuerung kantonaler Rechtsetzung und schwächt den Föderalismus. Anstelle neuer Bürokratie fordert die SVP eine konsequente Grenz- und Importprävention: Die Schweiz braucht wirksame Kontrollen an den Landesgrenzen, denn die wirksamste Bekämpfung erfolgt durch das Verhindern des Einschleppens.
Die Vorlage soll invasive gebietsfremde Organismen früher verhindern und wirksamer bekämpfen, wobei gemäss dem Bundesrat die Kantone ermächtigt werden sollen, eigene Vorschriften über Massnahmen zur Bekämpfung und gegen die unbeabsichtigte Weiterverbreitung invasiver gebietsfremder Organismen zu erlassen. Gleichzeitig schafft die Vorlage jedoch eine Listenmechanik, mit welcher der Bund die kantonale Rechtsetzung steuert, indem er vorgibt, für welche Organismen Kantone überhaupt Vorschriften erlassen dürfen. Das ist rechtsstaatlich heikel und föderal unausgewogen. Das vorgesehene Sonderregime auf Bundesflächen wie Nationalstrassen, Eisenbahn- und militärischen Anlagen sowie Flughäfen überzeugt nicht, weil unterschiedliche Rechtshoheiten den Koordinationsaufwand erhöhen sowie Vollzugslücken an den Schnittstellen riskieren. Eine einheitliche, lokal abgestimmte Bekämpfung wäre sachgerechter, anstatt neue Bürokratie und weitergehende Zentralisierung zu schaffen.
Zudem sind die Kosten- und Vollzugsfolgen der Vorlage höchst problematisch. Neue Koordinations-, Rechtsetzungs-, Umsetzungs- und Berichtspflichten erzeugen zusätzlichen Aufwand in den Kantonen, ohne dass eine gegenfinanzierung gesichert wäre. Berichtsvorschriften und dauernde Koordinationsapparate binden Ressourcen, schaffen formale Abläufe und tragen wenig zur tatsächlichen Bekämpfung vor Ort bei. Wie der erläuternde Bericht selbst aufzeigt, existieren bereits heute einschlägige Spezialnormen, namentlich im Pflanzengesundheitsrecht sowie in sektoralen Verordnungen und Vollzugshilfen. Zielführend wäre die konsequente Anwendung und punktuelle Nachschärfung dort, wo echte Lücken bestehen, statt eine zusätzliche USG-Schicht mit gemischter Zuständigkeitslogik aufzubauen, die Kantone, Gemeinden und Private ohne klare Gegenfinanzierung belastet.
Der Bund soll seine Zuständigkeit minimal, aber konsequent dort wahrnehmen, wo sie sachlich geboten ist – bei der Prävention des Einbringens an der Grenze und beim Vollzug auf Bundesflächen. Eine bundesrechtliche Listensteuerung der kantonalen Materien braucht es nicht. Die Kantone sollen ihre Bekämpfungsprogramme praxisnah und unbürokratisch führen. Die effektivste «Bekämpfung» invasiver Arten wie der Asiatischen Hornisse oder der Quagga-Muschel erfolgt durch die Ermächtigung der Kantone eigene Massnahmen zu ergreifen und wirksamer Kontrollen an den Landesgrenzen.