Es gibt nur eine Antwort zu diesem Vertragsmonster: Ein entschiedenes Nein!

Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei hat während der letzten vier Monate den vollständigen EU-Unterwerfungsvertrag durchgearbeitet: 2’228 Seiten Vertragspaket. Dazu kommen 20’897 Seiten sekundäre Erlasse (17’968 Seiten EU- und 2’929 Seiten CH-Erlasse), Dutzende EU-Tertiärerlasse, EU-Kommissionentscheide und Urteile des EU-Gerichtshofs.

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Nationalrat Baar (ZG)

Das Ergebnis dieser Analyse hat uns schockiert: Die Verpflichtung zur automatischen Übernahme von EU-Recht und die Unterstellung unter die EU-Gerichtsbarkeit sind existenzielle Verstösse gegen unsere Staatsverfassung und verletzen in krasser Weise die jahrhundertealten tragenden Grundwerte der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Das angestrebte Abkommen missachtet die Unabhängigkeit des Landes, die demokratischen Rechte des Schweizer Volkes, die Neutralität und den Föderalismus. Diese Zerstörung des Schweizer Erfolgsmodells gefährdet die Interessen der Schweizer Bevölkerung und der schweizerischen Wirtschaft und damit die Wohlfahrt unseres Landes. Der Unterwerfungsvertrag mit der EU käme einer Preisgabe der Schweiz gleich.

Es gibt somit nur eine einzige Antwort auf dieses Vertragsmonster: Ein entschiedenes Nein – im Parlament, an der Urne und durch die Stände!

Über den Sommer haben wir das Vertragspaket in zehn Arbeitsgruppen, je unter der Leitung eines Nationalrats analysiert. Sie sind zu folgenden zentralen Ergebnissen gelangt:

a. Schleichender EU-Beitritt: Der Unterwerfungsvertrag führt die Schweiz schleichend in die EU.

b. Beendigung des bilateralen Wegs: In Zukunft setzt die EU für die Schweiz Recht und die Schweiz verpflichtet sich, dieses EU-Recht zu übernehmen. Damit wird der schweizerische Gesetzgeber – Volk, Kantone und Parlament – ausgeschaltet: Die EU ordnet an, die Schweiz vollzieht. Das ist das Gegenteil eines bilateralen Vertrags auf Augenhöhe.

c. Zwingende Übernahme von EU-Recht: Zentrale Bereiche der schweizerischen Politik werden in Zukunft von der EU für unser Land bestimmt: Regelung der Zuwanderung, Zugang zu den Schweizer Sozialversicherungen, die Wirtschaftspolitik, die Arbeitsmarktregulierung, die Land- und Luftverkehrspolitik, die Landwirtschaftspolitik (EU-«Lebensmittelsicherheitsraum»), der Strommarkt und Teile der Schweizer Gesundheitspolitik. Die EU-Rechtsübernahme durch die Schweiz wird überwacht von EU-Kommission und EU-Gerichtshof.

d. Entmachtung des Volkes und der Kantone: Sollte es das Schweizer Volk oder das Parlament wagen, die Übernahme einer EU-Bestimmung zu verweigern, sieht der Unterwerfungsvertrag «Ausgleichsmassnahmen» vor. Die Schweiz würde somit die EU ermächtigen, Strafmassnahmen resp. Sanktionen gegen die Schweiz zu erlassen, wenn das Schweizer Volk oder das Parlament anders als von der EU gefordert entscheiden sollte. Solche Strafmassnahmen bei Volksentscheiden, die der EU nicht genehm sind, sind mit unserem direktdemokratischen System nicht vereinbar.

e. EU-Gerichtshof als Richter über die Schweiz: Seit über 700 Jahren ist in den Gründungsurkunden der Eidgenossenschaft verankert, dass die Schweiz keine fremden Richter akzeptiert. Die Gestaltung und Auslegung der schweizerischen Gesetze ist Sache der Schweiz und nicht des Auslandes. Im Unterwerfungsvertrag ist aber – trotz Schiedsgericht – letztlich der EU-Gerichtshof und damit das Gericht der Gegenpartei, die Instanz, die bei Streitigkeiten entscheidet (Grundsatz der «einheitlichen Auslegung und Anwendung»). Gutachten des EuGH sind für das Schiedsgericht «bindend».

f. Ausweitung der Zuwanderung verletzt Artikel 121a der Verfassung der Eidgenossenschaft: Das Schweizer Volk fordert die eigenständige Steuerung der Zuwanderung und hat deshalb am 9. Februar 2014 den Verfassungsartikel 121a «Steuerung der Zuwanderung» beschlossen. Die SVP fordert eindringlich die Durchsetzung dieses Artikels.

Das vorgesehene Abkommen bewirkt das Gegenteil: Die Personenfreizügigkeit würde entgegen der Bundesverfassung noch ausgebaut. Mit der Übernahme der EU-Unionsbürgerrichtlinie (mit nur geringfügigen Ausnahmen) werden alle 450 Millionen EU-Bürger gegenüber den 6,5 Millionen Schweizer Bürgern rechtlich gleichgestellt. So erhalten EU-Bürger neu schon nach fünf Jahren das neue EU-Daueraufenthaltsrecht. Sie dürfen damit in der Schweiz blieben, auch wenn sie arbeitslos oder sozialhilfeabhängig sind. Der Familiennachzug wird nochmals ausgeweitet und vereinfacht.

Zudem stehen weitere EU-Beitrittskandidaten vor der Tür: Die Ukraine, Moldau, Georgien und der Westbalkan. Dabei sind keine Kontingente mehr vorgesehen. Mit dem EU-Beitritt dieser Länder würde der Zuwanderungsdruck nochmals massiv zunehmen.

  1. Rechtssicherheit und EU-Bürokratie: Namentlich die Wirtschaftsverbände wollen eine institutionelle Anbindung an die EU wegen der «Rechtssicherheit». Als ob die Schweiz ein Land der Rechtsunsicherheit wäre. Was die Wirtschaftsfunktionäre ausblenden: Die Schweiz müsste ihre Vorteile aufgeben und sich der EU angleichen. Die Schweiz würde sich weitgehend der Rechtssetzung der EU ausliefern, wobei völlig unsicher ist, was in Zukunft noch alles zu übernehmen sein wird. Die Schweiz müsste auch die Regulierungsflut der EU übernehmen und anwenden. Dabei klagen gerade Unternehmen in der EU über die masslose und kostspielige EU-Bürokratie, welche die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Europas massiv beeinträchtigt.
  2. Hier sind einige Beispiele der krassesten Konsequenzen dieses Vertrags kurz zusammengefasst:
    1. Neues Beihilfeüberwachungsregime: Die EU-Beihilferichtlinien sollen im Bereich Strom, Landverkehr und Luftverkehrt für Bund, Kantone und Gemeinden zwingend werden. Damit würde unser Föderalismus sowie die Kantons- und Gemeindeautonomie vollständig untergraben.
    2. Souveränitätsverlust auf Strasse und auf Schiene: Schrittweise Marktöffnung gefährdet SBB, Pünktlichkeit und Taktfahrtplan. Auf der Strasse drohen Gigaliner und EU-Mautprinzipien.
    3. Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit in EU-Hand: Beim Abkommen zur Lebensmittelsicherheit handelt es sich um ein weitreichendes Regulierungsinstrument der EU. Dahinter steht die EU-Strategie «Vom Hof auf den Tisch» (Farm to Fork), welche Massnahmen entlang der gesamten Lebensmittelkette erfasst: Von der Produktion, Verarbeitung, Vertrieb bis zum Verbrauch. Damit ist auch die Schweizer Landwirtschaft direkt und massiv betroffen.
    4. Zehntausende EU-Studenten zum Billigtarif an Schweizer Unis.
    5. Höhere Steuern und Abgaben: Neu verlangt die EU vom Nicht-EU-Mitgliedsland Schweiz einen «regelmässigen finanziellen Beitrag». Mit allen anderen Verpflichtungen kommt der Bundesrat in seiner Vernehmlassungsvorlage auf jährlich 1,4 Milliarden Franken. In unserer Analyse kommen wir auf jährlich knapp 2 Milliarden Franken. Ohne die indirekten Kosten durch die Übernahme der EU-Bürokratieflut.
    6. Stromabkommen führt zu Unsicherheit und höheren Preisen: Mit dem Stromabkommen gibt die Schweiz ihre energiepolitische Eigenständigkeit auf und gefährdet ihre Versorgungssicherheit. Nach einer Frist von sechs Jahren kann die EU auf unsere Reserven zugreifen.  Die Schweiz muss Strom nach Vorgaben/Interessen der EU produzieren.

Das Fazit der SVP ist deutlich: Wir lehnen dieses Paket integral ab. Es handelt sich um einen schlecht verhandelten Vertrag. Es handelt sich um einen EU-Unterwerfungsvertrag.

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Nationalrat Baar (ZG)
 
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