Es gibt nur eine Antwort zum EU-Unterwerfungsvertrag: Ein entschiedenes Nein!

Würden Sie einen Vertrag unterschreiben, den die Gegenseite jederzeit einseitig zu ihren Gunsten abändern kann, in dem Sie zusichern, diese Anpassu ngen unter Sanktionsandrohung zwingend zu übernehmen – egal wie diese lauten, über dessen Auslegung die Rechtsabteilung der Gegenseite abschliessend entscheidet und für den Sie jährlich auch noch eine Milliardenzahlung leisten müssten? Keiner von Ihnen hier im Saal käme auf die Idee, seine Unterschrift unter einen solch schädlichen und nachteiligen Vertrag zu setzen.

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Nationalrat Baar (ZG)

Die Verpflichtung zur automatischen Übernahme von EU-Recht und die Unterstellung unter die EU-Gerichtsbarkeit sind existenzielle Verstösse gegen unsere Staatsverfassung und verletzen in krasser Weise die jahrhundertealten tragenden Grundwerte der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Der EU-Unterwerfungsvertrag missachtet die Unabhängigkeit des Landes, die demokratischen Rechte des Schweizer Volkes, die Neutralität und den Föderalismus. Diese Zerstörung des Schweizer Erfolgsmodells gefährdet die Interessen der Schweizer Bevölkerung und der schweizerischen Wirtschaft und damit die Wohlfahrt unseres Landes. Der Unterwerfungsvertrag mit der EU käme einer Preisgabe der Schweiz gleich.

Die EU würde neu für die Schweiz Recht setzen und die Schweiz wäre verpflichtet, dieses EU-Recht zu übernehmen. Damit wird der schweizerische Gesetzgeber –Parlament, Kantone und Volk – ausgeschaltet: Die EU ordnet an, die Schweiz vollzieht. Das ist das Gegenteil eines bilateralen Vertrags auf Augenhöhe. Es wäre die Beendigung des bilateralen Wegs. Stattdessen vertraut die SVP auf den bewährten schweizerischen Rechtssetzungsprozess. Unser Land ist dank schweizerischem Recht bezüglich Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Exportstärke im Waren- und Dienstleistungssektor im Gegensatz zur EU eine der weltweit führenden Nationen. Die Gründe für unseren Erfolg sind gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, Rechtssicherheit, eine selbstverantwortliche Staatsordnung und die funktionierende Sozialpartnerschaft. Ihre Vorteile hat sich die Schweiz dank ihrer Unabhängigkeit erarbeitet. Es wäre ruinös, diesen Handlungsspielraum aufzugeben.

Sollte es das Schweizer Volk oder das Parlament wagen, die Übernahme einer EU-Bestimmung zu verweigern, sieht der EU-Unterwerfungsvertrag «Ausgleichsmassnahmen» vor. Die Schweiz würde somit die EU ermächtigen, Strafmassnahmen respektive Sanktionen gegen die Schweiz zu erlassen, wenn das Schweizer Volk oder das Parlament anders als von der EU gefordert entscheiden sollte. Solche Strafmassnahmen bei Volksentscheiden, die der EU nicht genehm sind, sind mit unserem direktdemokratischen System nicht vereinbar.

Seit über 700 Jahren ist in den Gründungsurkunden der Eidgenossenschaft verankert, dass die Schweiz keine fremden Richter akzeptiert. Die Gestaltung und Auslegung der schweizerischen Gesetze ist Sache der Schweiz und nicht des Auslandes. Im Unterwerfungsvertrag ist aber – trotz Schiedsgericht – letztlich der EU-Gerichtshof und damit das Gericht der Gegenpartei, die Instanz, die bei Streitigkeiten entscheidet. Beim EU-Gericht gilt der Effektivitätsgrundsatz («effet utile»), demzufolge dieser unter mehreren vertretbaren Auslegungen immer jene wählt, die das Unionsrecht grösstmöglich verwirklicht. Gutachten des EU-Gerichtshofs sind für das Schiedsgericht «bindend».

Mit dem EU-Unterwerfungsvertrag versucht die Classe Politique erneut, die Schweiz schleichend in die EU zu führen.

Es gibt nur eine einzige Antwort auf dieses Vertragsmonster: Ein entschiedenes Nein – im Parlament, an der Urne und durch die Stände!

Über den Sommer haben wir das Vertragspaket in zehn Arbeitsgruppen, je unter der Leitung eines Nationalrats analysiert. Gerne wird nun je ein Vertreter dieser Arbeitsgruppen die zentralen Ergebnisse präsentieren.

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Nationalrat Baar (ZG)
 
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