Änderung des Zivilgesetzbuches (Eintragung der elterlichen Sorge in die Einwohnerregister)

Die SVP stimmt der Umsetzung der Motion zu. Die Vorlage schliesst eine seit der Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge bestehende Lücke, die zu Rechtsunsicherheit und unnötigem bürokratischem Leerlauf führt.

In Umsetzung der Motion 21.3981 WBK-NR soll die elterliche Sorge in die Einwohnerregister aufgenommen werden. Die zuständigen Behörden sollen dazu verpflichtet werden, den Einwohnerdiensten die Regelung der elterlichen Sorge mitzuteilen, welche diese im Einwohnerregister eintragen. Weiter soll festgeschrieben werden, dass eingetragenen Angaben künftig innerhalb des Kantons von berechtigten Stellen abgerufen werden können und für die Eltern in Zukunft die Möglichkeit besteht, einen Auszug über die eingetragenen Angaben zu erhalten.

Die klare Eintragung der elterlichen Sorge im Einwohnerregister schafft Transparenz. Besonders positiv werten wir die Einführung des Registerauszugs für die Eltern. Dieser ermöglicht es Müttern und Vätern, ihre Sorgeberechtigung im In- und Ausland einfach nachzuweisen, ohne – wie bisher oft nötig – sensible Scheidungsurteile oder behördliche Verfügungen offenlegen zu müssen. Weiter begrüssen wir ausdrücklich, dass der Bundesrat auf die Schaffung eines neuen, teuren zentralen Bundesregisters verzichtet und stattdessen auf die bewährten dezentralen Strukturen der kantonalen und kommunalen Einwohnerregister setzt.

 
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