Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk

Künftig wird der Strahlenschutz bei Mobilfunkanlagen vom normalen Baubewilligungsverfahren getrennt. Betreiber müssen neue Antennen oder strahlungsrelevante Änderungen nur noch behördlich melden, statt ein aufwendiges Baugesuch einzureichen. Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte wird stattdessen durch ein obligatorisches Qualitätssicherungssystem laufend im Betrieb überwacht. Ein klassisches Baubewilligungsverfahren braucht es künftig nur noch, wenn sich die Anlage baulich und optisch verändert. Dank veröffentlichter Standortdatenblätter und einem erleichterten Zugang zur Antennendatenbank steigt zudem die Transparenz für die Öffentlichkeit. So sinkt der Verwaltungsaufwand für Kantone und Gemeinden und der Netzausbau wird langfristig gesichert, während der Schutz von Mensch und Umwelt unverändert hoch bleibt.

Die SVP stimmt der Vorlage grundsätzlich zu. Die Gemeindeautonomie muss in jedem Fall gewahrt bleiben.

Die SVP begrüsst den Abbau von unnötiger Bürokratie, da die Entkoppelung des Immissionsschutzes vom ordentlichen Baubewilligungsverfahren den Ausbau und die Modernisierung der Mobilfunknetze für Wirtschaft und Gesellschaft massgeblich beschleunigt. Ein effizienter Netzausbau stärkt zudem die nationale und kantonale Sicherheitskommunikation. Gleichzeitig führt das neue, vereinfachte Meldeverfahren zu einer spürbaren administrativen und finanziellen Entlastung der kommunalen und kantonalen Behörden. Die grundsätzliche Zustimmung erfolgt jedoch unter der Voraussetzung, dass die Gemeindeautonomie, wie im Bericht zugesichert, erhalten bleibt. Dies wird dadurch gewährleistet, dass bauliche Veränderungen mit Auswirkungen auf das äussere Erscheinungsbild weiterhin baubewilligungspflichtig bleiben, wodurch die Gemeinden ihre Planungshoheit auch künftig wahren kann.

 
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