Die SVP hat erhebliche Vorbehalte bei der konkreten Ausgestaltung dieser Vorlage zwecks Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Die regulatorischen Ansätze müssen mit marktwirtschaftlichen Instrumenten ergänzt werden, um den stetig steigenden administrativen Aufwand im Gesundheitswesen einzudämmen. Die Ausgaben zu Lasten der OKP für Grenzgänger sowie deren Familienangehörige, Rentner und Arbeitslosenbezüger und weitere Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz müssen heruntergebrochen werden. Diese Bestimmungen sowie das Wahlrecht für diese Personengruppe hinsichtlich der Versicherungsunterstellung sind aufzuheben und im Gemischten Ausschuss mit der EU einzubringen. Schliesslich erwarten wir nicht erst auf politischen Druck hin vom EDI rasche Massnahmen gegen die ungebührlichen Geschäftsmodelle privater Anbieter im Bereich der Angehörigenpflege zum Schutz der Prämienzahler.

Die Umsetzung der KVG-Bestimmungen zur einheitlichen Finanzierung aller Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), welche in der Volksabstimmung vom 24. November 2024 angenommen worden sind, erfordert Anpassungen in der KVV sowie weiteren Verordnungen des Bundesrates und eine Totalrevision der VKL sowie Anpassungen der Krankenpflegeleistungsverordnung des EDI (KLV).
Die geplanten Neuerungen betreffen vor allem die Daten- und Finanzflüsse, die Rechnungsprüfung, die Kostenermittlung im Bereich der Pflege zu Hause sowie die Vereinheitlichung der Pflegebedarfsermittlung.
Wir begrüssen,
Wir bemängeln,
Wir fordern,
2024 betrugen die Kosten alleine für stationäre Behandlungen, die die Kantone übernommen haben, für in der EU/EFTA wohnhafte Rentner 21,9 Millionen Franken. Das durchschnittliche Wachstum der in der Schweiz für Rentner mit Wohnort in EU/EFTA-Staaten erbrachten Leistungen lag zwischen 2020 und 2024 bei 11 Prozent. Gemäss Schätzungen des BAG/EDI werden diese Kosten bis 2029 auf 37,4 Millionen Franken angestiegen sein. Es mutet unredlich an, dass diese doch höchst relevanten Entwicklungen und Kostenfolgen für die Bevölkerung bei den Auswirkungen des EU-Pakets nicht thematisiert worden sind. Da sich diese Zahlen angesichts der Berentung der Zugewanderten noch massiv akzentuieren werden und die Anziehungskraft unseres hervorragenden Gesundheitswesens ungebrochen ist, erwarten wir hier Beschränkungen. Es darf nicht sein, dass EU-Bürger, die beispielsweise drei Jahre in der Schweiz gearbeitet haben (nach 1 Jahr besteht ein Anspruch auf eine Schweizer AHV-Rente) und als Rentner in die Heimat zurückkehren mit unserer AHV-Rente, sich zusätzlich lebenslang unseres teuren Gesundheitswesens bedienen dürfen, ohne wesentlich mit Steuerzahlungen und Prämien in gesunden Jahren dazu beigetragen haben. Neu wird der Bund diese Kosten übernehmen. Angesichts der angespannten Finanzlage gerade im Sozialversicherungsbereich müssen hier zwingend Vorlagen unterbreitet werden, die solche Konstellationen unterbinden. Die Profiteure aus allen EU-Ländern sind ungleich zahlreicher als Schweizer in EU-Ländern, deren Gesundheitswesen ohnehin selten/kaum mit demjenigen der Schweiz vergleichbar ist. Die Lasten sind als Auswirkungen des Freizügigkeitsabkommens (Anhang II) sowie der EU-Verordnungen (EG Nr. 883/2004) folglich äusserst ungleich verteilt und müssten dringend neu verhandelt werden. Diesen Medizinal-Tourismus in Richtung goldene Gesundheitsversorgung gilt es zu unterbinden. Hierfür hat die Bundesverwaltung die Vorbereitungen für entsprechende Anträge im Gemischten Ausschuss zum Freizügigkeitsabkommen aufzunehmen und die parlamentarischen Sachbereichskommissionen auf dem Laufenden zu halten;
Wir erwarten,