Die SVP unterstützt die Mehrheit der vorgeschlagenen Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie, soweit sie der Versorgungssicherheit dienen und Verfahren vereinfachen. Die SVP lehnt jedoch neue oder ausgeweitete Subventionen sowie Kostenüberwälzungen auf Stromkonsumenten ab.

Energieförderungsverordnung (EnFV)
Bei der Energieförderungsverordnung unterstützt die SVP die vorgeschlagenen Anpassungen nur teilweise. Die Präzisierung bei der Geothermie, wonach bereits anderweitig finanzierte Kosten nicht nochmals durch den Bund gefördert werden dürfen, ist sachgerecht und verhindert Doppelsubventionierungen. Auch die Zulassung von LiDAR-Messungen bei Windenergieprojekten ist nachvollziehbar, sofern damit lediglich der Vollzug vereinfacht und keine materiellen Bewilligungsanforderungen gesenkt werden. Im Bereich Biomasse begrüsst die SVP insbesondere die Stärkung landwirtschaftlicher Biogasanlagen, weil dadurch Gülle, Mist und Erntereste sinnvoll verwertet und zusätzliche Wertschöpfung auf den Betrieben geschaffen werden können. Die Erhöhung der Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen lehnt die SVP hingegen ab. Dass der PV-Zubau zurückgegangen ist, rechtfertigt keine künstliche Ausweitung der Förderung. Zusätzliche Subventionen schwächen marktwirtschaftliche Anreize und belasten letztlich die Stromkonsumenten.
Energieverordnung (EnV)
Die Änderung der Energieverordnung lehnt die SVP ab. Die jährliche Meldepflicht für Gasnetzbetreiber betreffend erneuerbare Gase ist zwar eine technische Kontrollregel mit begrenzter Tragweite. Problematisch sind jedoch die vorgesehenen Sicherheitsleistungen bei Wasserkraftprojekten. Wasserkraft ist für die Schweizer Stromversorgung zentral. Statt neue finanzielle Vorleistungen und zusätzliche Verfahrensfragen zu schaffen, müssen Wasserkraftprojekte rascher und einfacher realisiert werden können. Sicherheitsleistungen von 150 Prozent der voraussichtlichen Kosten oder ersatzweise 75 Prozent der Kosten der Ersatzmassnahmen können Projekte verteuern und gerade nicht zur dringend nötigen Beschleunigung beitragen. Die SVP lehnt diese Änderung deshalb ab.
Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA)
Die SVP unterstützt die Änderung der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen. Die Anpassung setzt den Beschleunigungserlass auf Verordnungsstufe um und ist deshalb konsequent. Der Verzicht auf die vorgängige Festsetzung von Planungsgebieten und die direkte Arbeit mit Planungskorridoren vereinfacht das Sachplanverfahren für Übertragungsleitungen. Damit kann der Ausbau des Stromnetzes beschleunigt werden. Das ist im Interesse der Versorgungssicherheit und der rascheren Realisierung notwendiger Netzinfrastruktur. Wichtig bleibt, dass die Kantone weiterhin einbezogen werden.
CO₂-Verordnung (CO₂-VO)
Die Anpassungen der CO₂-Verordnung unterstützt die SVP. Es handelt sich hauptsächlich um technische und vollzugsbezogene Korrekturen bei den CO₂-Emissionsvorschriften für Fahrzeuge. Sinnvoll sind insbesondere die Ausnahme sehr alter Lagerfahrzeuge, die Angleichung an europäische Standards bei gewissen schweren Spezialfahrzeugen, die Verbesserung der Datenqualität bei importierten Gebrauchtfahrzeugen sowie die Rückkehr zu einer praxistauglicheren Rundung bei Sanktionen. Positiv ist zudem, dass auch hier bei der Geothermie Doppelförderungen ausgeschlossen werden.
Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV)
Die Änderung der Kernenergiehaftpflichtverordnung unterstützt die SVP. Die bisherige Berechnung der Bundesprämien hat teilweise unplausible Resultate geliefert und das tatsächliche Risiko einzelner Anlagen und Transporte ungenügend abgebildet. Es ist deshalb richtig, diese Berechnung durch ein nachvollziehbares, stabiles und risikobasiertes Modell zu ersetzen. Damit werden vergangene Schwächen korrigiert, die Rechtssicherheit erhöht und zu viel bezahlte Bundesprämien sachgerecht zurückerstattet. Ebenso ist es sachgerecht, die Beweissicherung nach einem grösseren nuklearen Ereignis klarer zu regeln. Die SVP beantragt dementsprechend, die KHV um eine Bestimmung zu ergänzen, wonach der Inhaber einer Kernanlage beim BFE beantragen kann, dass die Anlage aus dem Geltungsbereich der Kernenergiehaftpflicht entlassen wird, wenn sie nur noch ein geringes Gefährdungspotenzial aufweist und die massgebenden Kriterien des Pariser Übereinkommens erfüllt sind.
Stromversorgungsverordnung (StromVV)
Die Änderung der Stromversorgungsverordnung unterstützt die SVP grundsätzlich, jedoch mit Ausnahme der Regelung zu den Kosten bei Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch und lokalen Elektrizitätsgemeinschaften. Die schrittweise Einführung der Vorgaben für inländisch erneuerbare Herkunftsnachweise im Standardstromprodukt ist praxistauglich und kann Preissprünge insbesondere in den Winterquartalen vermeiden. Ebenfalls sinnvoll ist, dass bereits über das Einspeisevergütungssystem geförderte Anlagen nicht zusätzlich von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften profitieren können. Nicht einverstanden ist die SVP hingegen damit, dass Kosten der Verteilnetzbetreiber für Errichtung, Fortführung und Beendigung von ZEV und lokalen Elektrizitätsgemeinschaften als allgemeine Netzkosten auf alle Stromkonsumenten überwälzt werden. Wer solche Modelle nutzt und davon profitiert, soll die entsprechenden Kosten grundsätzlich selbst tragen. Die SVP beantragt deshalb, diese Kostenregelung zu streichen oder nach dem Verursacherprinzip auszugestalten.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.