Unkritisches Parlament

Es gibt zu denken, wie unkritisch das Parlament am 9. Dezember im Nationalratssaal den 40. Jahrestag der Ratifikation der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Schweiz gefeiert hat.

Im Zentrum stand eine Rede des Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Der Inhalt der EMRK bildete bei deren Unterzeichnung weitgehend die bisherige Rechtstradition der Schweiz im Bereich der Menschenrechte ab und ist als solche auch nicht bestritten. Hingegen wurde die Konvention in den letzten Jahren durch die Praxis und Rechtsprechung der Richter in Strassburg laufend „dynamisch“ weiterentwickelt und leider verpolitisiert. Unter dem Titel „Menschenrechte“ wird die freie Einwanderung und automatische Einbürgerung angestrebt.

Das Problem liegt nicht bei der Menschenrechtskonvention (EMRK), sondern bei der Gefahr, dass die Richter in Strassburg faktisch zu Politikern werden. Die expansive Auslegung der Konvention schränkt die Selbstbestimmung der Schweiz bei der Durchsetzung ihrer demokratisch zustande gekommen Verfassungsbestimmungen und Gesetze immer mehr ein. Ich war selbst vier Jahre lang als Parlamentarier im Europarat in Strassburg und kenne die Richter. Einer davon hat mir damals unter vier Augen offen gesagt: «Freie Niederlassung, freie Einwanderung, automatische Einbürgerung, jeder darf im gewählten Land bleiben; das ist unser Endziel.»

Missbrauch der Menschenrechte
Die Gefahr ist ganz allgemein sehr gross, dass die wichtigsten Gerichte in Europa verpolitisiert werden. Beim Europäischen Gerichtshof ist dies offensichtlich, denn er betrachtete seinen Auftrag darin, das Recht europaweit zu „harmonisieren“. Dieselbe Gefahr besteht leider auch zunehmend beim Strassburger Gerichtshof für Menschenrechte: Unter dem Deckmantel der Menschenrechte werden demokratisch zustande gekommene Gesetze der Mitgliedsstaaten ganz einfach ausgehebelt. Bundesrichter Seiler spricht in diesem Zusammenhang vom «Trojanischen Pferd der Menschenrechte für den Rechtsstaat», das für die Schweiz tödlich ist.

Bundesrichter Schubarth hat im Zusammenhang mit Richterrecht den Ausdruck «Staatsstreich» geprägt, nachdem Richter nach eigenem Gutdünken Gesetze ausgelegt und damit eigenes Recht gesetzt haben. Wenn der Ausdruck «Menschenrecht» dazu missbraucht wird, der Schweiz freie Einwanderung aufzuzwingen, werden alle Grenzen gesprengt. Wenn nicht einmal mehr Schwerkriminelle gezwungen werden können, unser Land zu verlassen, ist das völlig inakzeptabel.

Wir wollen keine fremden Richter
Die SVP fordert mit ihrer neuen Initiative, dass durch die Schweizer Bevölkerung gesetztes Recht dem internationalen Recht vorgehen muss (Ausnahme zwingendes Völkerrecht). Dazu gehört selbstverständlich, dass internationale Verträge wieder gekündigt werden können, wenn das Schweizervolk an der Urne neue Entscheidungen trifft (wenn wir z.B. Tierschutzbestimmungen verschärfen oder die Ausweisung von Kriminellen anordnen). Wir wollen keine fremden Richter – das galt vor 700 Jahren genauso wie heute.

Im Rahmen der 40-Jahr-Feier der Ratifikation der EMRK durch die Schweiz wäre eine kritische Auseinandersetzung mit der Entwicklung und der richterlichen Auslegung und Verpolitisierung der EMRK erwünscht gewesen. Denn die kritischen Stimmen werden – nicht nur in der SVP – immer lauter. Eine Parlaments-Feier ohne kritische Worte kann dazu führen, dass die gut gemeinte EMRK immer weiter ausgedehnt wird – auf Kosten der weltweit einzigartigen „direkten
Demokratie Schweiz“.

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