Parteizeitung SVP-Klartext Mai 2014

Kinder schützen

Am 18. Mai kommt eine Initiative der «Marche Blanche» zur Abstimmung, die verhindern will, dass verurteilte Pädophile je wieder die Gelegenheit bekommen, mit Kindern zu arbeiten.

Am 18. Mai kommt eine Initiative der «Marche Blanche» zur Abstimmung, die verhindern will, dass verurteilte Pädophile je wieder die Gelegenheit bekommen, mit Kindern zu arbeiten. Das Parlament hat dieser Vorlage weder einen direkten noch einen indirekten Gegenvorschlag entgegen gesetzt und auch keine Parole dazu beschlossen.

Obwohl die bisherige Praxis es den Richtern sehr wohl erlaubte, Kinder von Pädophilen durch ein Berufsverbot fern zu halten, wurde diese Massnahme aber noch nie verhängt. Die Gruppe „Marche Blanche“ hat daher beschlossen, diese Lücke zu schliessen und eine Initiative zu lancieren, welche ein definitives Berufsverbot verlangt.

Ohne Wenn und Aber. Pädophile sind in der Regel Wiederholungstäter und fühlen sich von kindlichen Körpern sexuell erregt. Da gebietet der gesunde Menschenverstand, dass sie von Kindern fern gehalten werden.

Machenschaften der Gegner
Gewisse Kreise haben nun in aller Schnelle einen Gesetzestext durch das Parlament geboxt, um der Initiative den Wind aus den Segeln zu nehmen. Das Problem ist nur, dass diese Gesetzesvorlage keineswegs im Widerspruch zur Initiative steht, sondern diese ergänzt.

Die Initiative hat aber im Gegensatz zu diesem Gesetz einen entscheidenden Vorteil: Sie sieht keinen Ermessensspielraum für den Richter und keine zeitliche Beschränkung des Berufsverbots vor.

Unhaltbare Gegenargumente
Der von den Gegnern oft bemühte Fall von Jugendliebe, wo ein Achtzehnjähriger mit einer Fünfzehnjährigen eine sexuelle Beziehung eingeht, ist von der Initiative eindeutig NICHT betroffen, da nur Pädophile betroffen sind, das heisst Menschen, die von sexuell noch nicht ausgereiften Kinderkörpern sexuell erregt werden. Hinzu kommt, dass Fälle von Jugendliebe schon heute nicht verurteilt werden, weil der Richter die Möglichkeit hat, von einer Verurteilung abzusehen.
Jenen, die behaupten, der Initiativtext sei zu vage, sei gesagt, dass erst das Ausführungsgesetz die Details festlegen wird.

Die Initiative stellt nur die Grundsatzfrage: „Soll ein verurteilter Kindesschänder je wieder die Gelegenheit bekommen, mit Kindern zu arbeiten?“ Die Antwort ist ganz klar: NEIN! Welchen Blick wirft ein solcher Mensch auf unsere Kinder, falls er wieder vor einer Schulklasse stehen sollte?

Die Frage der Verhältnismässigkeit
Was die Verhältnismässigkeit angeht, so ist diese in zweifacher Hinsicht garantiert: erstens dadurch, dass die erste Lebenschance des unschuldigen Kindes in der Interessenabwägung mehr wiegt als die zweite Chance eines Pädophilen. Und zweitens, weil es tausende von Berufen gibt, auch im Sozialbereich, die dem Pädophilen offen stehen. Es muss doch nicht unbedingt wieder eine Arbeit mit Kindern sein, wenn man weiss, was für lebenslängliche psychische Schäden der sexuelle Missbrauch eines Kindes bei den Opfern hinterlässt.

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