Dekadenz als Menschenrecht?

Das folgende Beispiel zeigt auf, wie weit wir es mit dem internationalen Anpassertum geschafft haben. Unter dem Stichwort „Menschenrechte“ werden teilweise absurde Forderungen durchgesetzt, welche uns auch teuer zu stehen kommen können. Umso wichtiger ist die Selbstbestimmungs-initiative der SVP, damit wir selber und mit gesundem Menschenverstand über unsere Rechte entscheiden können.

Im hohen Alter von 65 Jahren kam dem Aargauer Max in den Sinn, er sei mit dem falschen Geschlecht geboren. Er begann mit einer Hormon- und Psychotherapie, lebte fortan als Frau und nannte sich Nadine. Kurze Zeit später unterzog sie sich einer operativen Geschlechtsumwandlung und sandte die Rechnung in Höhe von 43‘000 CHF an seine Krankenkasse. Diese verweigerte allerdings die Übernahme der Kosten mit der Begründung, für derart schwere, irreversible Eingriffe sei in der Schweiz eine Wartefrist von zwei Jahren vorgesehen.

Die Allgemeinheit bezahlt‘s
Die Kostenvergütung durch die prämienzahlende Allgemeinheit erstritt sich Nadine durch alle Instanzen. Sie war bereits 72 Jahre alt, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerde guthiess: Zwei Jahre Wartefrist verstosse gegen Art. 8 der Menschenrechtskonvention! Besagte internationale Norm stellt das „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ sicher, was wortwörtlich auch unsere Bundesverfassung festhält. Die Schweiz wurde damit wegen Verstoss gegen die Menschenrechte und zu 15‘000 Euro Genugtuung und 8‘000 Euro Kostenersatz verurteilt – und die Krankenkasse zur sofortigen Zahlung der Operation verdonnert.

Kein an den Haaren herbeigezogenes Beispiel
Ganz im Gegenteil: Die Internetseite einer Organisation, die sich dem Schutz der Menschenrechte verschrieben hat, nimmt diesen Entscheid als Präzedenzfall für die Beibehaltung der „Menschenrechte“ und gegen die SVP und ihre Initiative. Als gewöhnlicher Bürger denkt man bei Menschenrechten doch eher an das Folterverbot, Schutz vor Kriegsgräueln oder das Recht auf Leben und weniger an persönliche Bedürfnisbefriedigung, bei der der Steuer- bzw. Prämienzahler die (späte) Selbstverwirklichung teuer bezahlen soll.

Diese Überinterpretation der ursprünglichen Menschenrechte durch fremde Richter beflügelt die Anspruchsmentalität. Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP will lediglich, dass hier in der Schweiz gemäss gesundem Menschenverstand über Rechte und Pflichten entschieden wird.

 

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