Parteizeitung SVP-Klartext Juni 2025

Die Schutzklausel-Lüge von Beat Jans

Laut Bundesrat soll es möglich sein, die Massenzuwanderung trotz EU-Anbindungsvertrag zu drosseln. Das ist eine freche Unwahrheit. Eine solche Massnahme würde garantiert am Bundesgericht scheitern.

Die Angst geht um in der Bundesverwaltung. Allerdings nicht vor verstopfen Strassen, überfüllten Zügen oder der gegenwärtigen Wohnungsnot. Sondern die Angst vor der SVP-Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!»

Um diese Initiative zu bekämpfen, ist der Bundesratsmehrheit jedes Mittel recht. Darum hat der zuständige SP-Bundesrat Beat Jans unlängst verkündet, wie die Landesregierung dem Dichtestress in der Schweiz entgegenwirken will. In «Notsituationen» soll der Bundesrat eine «Schutzklausel» gegen die Migration aus dem EU-Raum «prüfen» können.

Es handelt sich also noch nicht einmal um einen Auftrag, sondern um die lächerliche allfällige Prüfung durch einen ohnehin EU-devoten Bundesrat.

EU-Personenfreizügigkeit steht generell über Schweizer Gesetzen

In Wahrheit gäbe es bei der Personenfreizügigkeit seit 23 Jahren eine Schutzklausel, doch hat der Bundesrat diese trotz enormen Zuwanderungszahlen nie angerufen. Warum sollte das in Zukunft anders sein?

Bundesrat Beat Jans nennt diese Schutzklausel einen «Feuerlöscher». Was er aber verschweigt, ist die Tatsache, dass er nie zu diesem Feuerlöscher greifen wird. Denn bekanntlich hat das Bundes­gericht in einem Leiturteil 2015 fest­gehalten, dass die Personenfreizügigkeit als völkerrechtlicher Vertrag generell über den Bundesgesetzen steht.

Bundesrat Beat Jans kann also Gesetze gegen die EU-Zuwanderung versprechen, so viel er will. Es muss nur jemand vor Bundesgericht klagen und die gesamte Schutzklausel-Konstruktion fällt wie ein Kartenhaus zusammen.

Bundesrat täuscht Schweizer Bevölkerung vorsätzlich

Es ist ein staatspolitischer Skandal, wenn der Bundesrat jetzt dem Volk eine Schutzklausel gegen die Masseneinwanderung ver­spricht. Die Bundesratsmehrheit weiss ganz genau, dass es sich dabei nur um eine wirkungslose Beruhigungspille handelt. Man muss es mit dieser Deutlichkeit sagen: Der Bundesrat lügt die Bevölkerung mit dieser Pseudo-Schutzklausel vorsätzlich an.

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