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Präventionsgesetz = Umerziehungsgesetz

Der Bundesrat schlägt ein neues Präventionsgesetz vor, mit dem eine flächendeckende Gesund-heitsprävention betrieben werden soll. Der Gesetzesentwurf ist von einem äusserst…

Der Bundesrat schlägt ein neues Präventionsgesetz vor, mit dem eine flächendeckende Gesundheitsprävention betrieben werden soll. Der Gesetzesentwurf ist von einem äusserst staatsinterventionistischen Geist geprägt und strebt eine regelrechte Umerziehung der Bevölkerung an. Staatliche Prävention ist nicht per se schlecht, was jedoch der Bundesrat mit seinem Entwurf will, muss aus Sicht der SVP verhindert werden. Eine flächendeckende staatliche Intervention ist abzulehnen.

Fühlen Sie sich heute etwas unwohl? Oder hatten Sie heute Morgen nicht Lust aufzustehen? Achtung: Sie sind krank! Gemäss Gesetzesentwurf zum neu zu schaffenden Präventionsgesetz (PrävG) Artikel 3 ist eine Krankheit jegliche „Beeinträchtigung der körperlichen oder psychischen Gesundheit“. Sie sehen also: Sie sind krank!

Eine andere Frage: Rauchen Sie? Oder konsumieren Sie Alkohol? Ist ihr Body-Mass-Index zu hoch? Essen Sie zu wenig Früchte und Gemüse? Oder hatten Sie gar schon ungeschützten Geschlechtsverkehr? Kein Wunder, dass Sie krank sind! Gemäss Botschaft des Bundesrats (Bundesblatt [BBl] 2009, Seite 7080) sind dies alles Faktoren, die dazu geeignet sind, Krankheiten zu verursachen. Und wenn nur Sie sich nicht vernünftig verhalten würden, dann ging das ja noch. Das Problem ist aber, es gibt in der Schweiz viele, die so unvernünftig sind und deshalb krank werden. Wenn Sie nicht gesund leben und deshalb krank sind, schädigen sie damit die Volkswirtschaft (vgl. BBl 2009, Seite 7176)! Und selbst, falls sie einen völlig untadeligen Lebenswandel führen, kann es sein, dass Sie einem erhöhten Krankheitsrisiko ausgesetzt sind: Falls Sie nicht über einen hohen sozialen Status verfügen, ist die Chance sehr gross, dass Sie nicht bei guter Gesundheit bleiben. Gemäss Bundesrat stehen die „Chancen für ein langes und gesundes Leben (…) nicht für alle gleich gut. Wissenschaftliche Studien belegen, dass auch in der Schweiz Personen mit einem niedrigen sozialen Status (d.h. niedrige Bildung, niedriger beruflicher Status und/oder tiefes Einkommen) kränker sind und früher sterben als Personen mit einem höheren sozialen Status (BBl 2009, Seite 7128)“. Sie sehen also: Falls Sie nicht Akademiker sind und über 150‘000 Franken verdienen, ist eine Krankheit schon fast vorprogrammiert!

Und deshalb schlägt der Bundesrat auch das neue Präventionsgesetz vor. Es sind lauter gute Sachen, die der Bundesrat vorschlägt: Er legt periodisch nationale Ziele und eine Strategie für Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung fest (Art. 4 f. PrävG). Das Bundesamt für Gesundheit erarbeitet Programme, die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz informiert, macht Empfehlungen zu präventiven und gesundheitsfördernden Massnahmen und unterstützt die Kantone, um die angestrebten Ziele zu erreichen (vgl. Artikel 6 ff. PrävG). Die Kantone führen die notwendigen Massnahmen an der Bevölkerung durch und sorgen damit für eine „Reduktion gesundheitlicher Ungleichheiten“ sowie eine Verbesserung von Gesundheitskompetenz und Gesundheitsverhalten (Artikel 2 und 11 PrävG). Das bedeutet, Sie trinken dann keinen Alkohol mehr, sind nicht mehr dick, essen genügend Vitamine und haben nie mehr ungeschützten Sex. Und vor allem sind Sie dann nicht mehr krank. Ist doch super oder?

Wenn man den eben praktizierten Zynismus weg lässt und den Gesetzesentwurf nüchtern betrachtet, kommt man zum folgenden Schluss: Niemand hat etwas gegen eine vernünftige staatliche Prävention (z.B. für den Jugendschutz). Was aber der Bundesrat mit seinem Entwurf bezwecken will, muss unbedingt verhindert werden. Er strebt eine flächendeckende staatliche Intervention auf dem Gebiet der Gesundheitsprävention an, die der Umerziehung der Bevölkerung dient. Es handelt sich zudem um den Versuch, die Kompetenzen des Bundesamts für Gesundheit weiter auszubauen. Das muss dringend unterbunden werden.

 

 
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