Kernpunkt des EU-Gesundheitsabkommens ist die verpflichtende, dynamische Übernahme von EU-Recht (Verordnungen, Richtlinien, EuGH-Rechtsprechung) im Gesundheitsbereich ohne Anpassungs- oder Mitentscheidungsmöglichkeit. Unionsrecht hätte Vorrang vor nationalem Recht. Bei Nichtumsetzung drohen Strafen, oder wie die EU beschönigend sagt «Ausgleichsmassnahmen».

Auch mit dem EU-Gesundheitsabkommen geben wir unsere Selbstbestimmung preis. Das Abkommen überträgt weitreichende Kompetenzen an EU-Agenturen ohne demokratische Legitimation in der Schweiz, namentlich an das ECDC (Europäisches Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten) und das EWRS (Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren), faktisch aber an alle «einschlägigen Agenturen». Damit heisst es: Gute Nacht bei der nächsten «Pandemie»! Es droht die komplette Überwachung bis hin zu Zwangsmassnahmen wie der Impf-, der Zertifikats- oder der Maskenpflicht und der Reisekontrolle.
Da auch die Landwirtschaft in dieses Abkommen eingeschlossen wurde, drohen unseren Bauern massivste Kontrollen. Selbst dann, wenn sie keine Produkte ins Ausland exportieren – die EU-Wächter können und werden überall reinschauen und dreinreden. Sämtliche Produktionsprozesse müssen dokumentiert werden. Dies betrifft sogar den selbstgemachten Kuchen an Dorffesten – dessen Herstellung und Verkauf bedürfen künftig einer Zertifizierung. Zudem wird uns die EU auch beim Konsum von Zucker, Fleisch und Käse bevormunden.
Die Kontrolleure hingegen, die die EU in die Schweiz entsenden wird, leben wie die Maden im Speck. Denn EU-Agenturen und ihr Personal haben freien Zugang zur Schweiz und sind befreit von Steuern. Sie geniessen umfassende Immunität sowie den Ausschluss jeglicher zivil- und strafrechtlicher Haftung gegenüber der Schweizer Bevölkerung. Dies stellt einen nie dagewesenen Eingriff in das schweizerische Haftungsrecht dar. Mit anderen Worten: Die EU-Kontrolleure können schalten und walten, wie es ihnen beliebt, sie müssen nicht für ihre Entscheide geradestehen. Das Abkommen erlaubt auch die Einstufung von Dokumenten als geheim, wodurch Transparenz, Öffentlichkeitsprinzip und die Kompetenzen unseres Datenschutzbeauftragten ausgehebelt würden.
Finanziell verpflichtet sich die Schweiz zu hohen und kaum kalkulierbaren Beiträgen. Der Bundesrat rechnet mit über 25 Millionen Franken jährlich für das Abkommen selbst und mit zusätzlich mindestens 20 Millionen Franken für das Programm «EU4Health» sowie mit zuzüglich nicht bezifferten Mehrkosten für die Kantone und Gemeinden. Die Beiträge richten sich nach dem Bruttoinlandprodukt (BIP-Schlüssel), wodurch die wirtschaftlich starke Schweiz überproportional belastet würde. Einsparungen sind natürlich keine vorgesehen.
Strukturell wird das Abkommen eng mit institutionellen Elementen der Binnenmarktabkommen verknüpft, obwohl es kein Binnenmarktabkommen ist. Streitigkeiten unterliegen letztlich dem Gerichtshof der EU, dem EuGH, dessen Auslegung bindend ist. Schiedsgericht, gemischte Ausschüsse und umfangreiche Governance-Strukturen führen zu Bürokratie ohne realen Einfluss der Schweiz. Sanktionen können auch andere Abkommen (z.B. EU-Programme) betreffen.
Inhaltlich ist der Anwendungsbereich weit gefasst -insbesondere bei der Gesundheitssicherheit und soll künftig gar noch weiter ausgedehnt werden. Die Schweiz hätte lediglich Anhörungs-, aber keine Mitentscheidungsrechte. Unsere Kantone verlieren faktisch alle Kompetenzen.
Fazit:
Das Gesundheitsabkommen führt zu einem massiven Souveränitäts-, Demokratie- und Kontrollverlust, zu Rechtsunsicherheit, Fremdbestimmung durch EU-Organe und erheblichem finanziellem und bürokratischem Mehraufwand. Niemals darf die Schweiz ein solches Abkommen unterzeichnen. Deshalb sind dieses Abkommen und der EU-Unterwerfungsvertrag in seiner Gesamtheit abzulehnen!