Editorial

Durch das Volk und für das Volk

Die direkte Demokratie, welche den Bürger an die Spitze der Entscheidungspyramide stellt, ist in einem schlechten Zustand.

Céline Amaudruz
Céline Amaudruz
Nationalrätin Genève (GE)

Seit zu langer Zeit nimmt sich das Parlament das Recht, die durch Volksinitiativen in die Verfassung eingefügten Regeln nach seinem Gutdünken zu ändern. Es ist auch kaum erstaunlich, dass insbesondere Vorschläge der SVP zu Zielen dieser antidemokratischen Angriffen werden; einer SVP , die zum grossen Ärger der anderen Parteien immer öfter die Zustimmung des Volkes erhält. So ist diesen Parteien jedes Mittel recht, um die Vorlagen der SVP zu verwässern, obwohl das Parlament eigentlich die rechtliche und politische Pflicht hat, die vom Volk angenommen Verfassungstexte korrekt über die Ausführungsgesetze umzusetzen.

Ein neueres Beispiel ist die Umsetzung der Initiative gegen die Masseneinwanderung. Einmal mehr wird ein Entscheid der Mehrheit des Schweizer Volkes ignoriert, nur um sich Brüssel zu unterwerfen. In ihrem Bestreben, jeden Vorschlag der SVP zu bekämpfen, vergessen die Befürworter dieser mehr als freien Interpretation der Initiative, dass es sich heute nicht mehr um einen Text einer SVP-Initiative, sondern um eine vom Volk gewollte, verfassungsmässige Bestimmung handelt. Und Tatsache ist es, dass mit dem vom Nationalrat angenommen Ausführungsgesetz der Wille des Volkes in keiner Weise beachtet wird.

Ein anderes Beispiel: die Ausschaffung der kriminellen Ausländer. Auch in diesem Fall hat sich die gesamte politische Klasse gegen die SVP verbündet, obwohl deren einziges Ziel war, ausländische Verbrecher in ihre Heimat zurückzuschicken. Eine von der Zunahme der ausländischen Kriminalität beunruhigte Bevölkerung hat die Initiative angenommen, was die "Classe Politique" wiederum nie hat akzeptieren können. Diese hat sich in der Folge insofern gerächt, als dass sie den Verfassungsartikel derart weitläufig interpretierte, dass die nun eingefügten Ausnahmen – welche bald die Regel werden – dazu führen, dass die Gerichte praktisch weiterhin auf Ausschaffungen verzichten können. Befremdet von der Art und Weise, wie das Parlament und die Regierung den Volkswillen mit den Füssen treten, hat die SVP eine zweite Initiative lanciert, welche wiederum die strikte Anwendung der ersten verlangte. Schliesslich hat das Volk dann doch noch dem Ausführungsgesetz mit seinen unbestimmten Regeln den Vorzug gegeben. Die Schweizer Freunde der ausländischen Verbrecher werden so weiterhin ihr Unwesen treiben können.

Es ist auch nicht erstaunlich, dass Genf gleich als erster Kanton aufschrie und behauptete, die Anwendung des neuen Gesetzes werde grosse Probleme bereiten. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass die Genfer Justiz zweifellos dafür besorgt sein wird, das Gesetz so lasch wie möglich anzuwenden. Man spricht weiter von einer Überlastung der Gerichte, welche über die Ausschaffungen entscheiden müssen und rechtfertigt so noch zusätzlich ihre selbstgeschaffene Lähmung. Dann soll es zusätzlich anscheinend auch noch ein Kapazitätsproblem in den Gefängnissen geben, in denen die verurteilten Straftäter auf ihre Ausweisung warten müssen.

Man sieht sehr wohl, dass die Justiz jetzt schon bemüht ist, zu erklären, wieso sie das neue Gesetz gar nicht oder dann nur sehr lasch anwenden wird. Dass die Ausschaffung krimineller Ausländer die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger klar erhöht – wenn denn die Justiz und die Behörden ihre Arbeit tun würden – interessiert die Justiz hingegen nicht.

Diese Unverfrorenheit unserer Behörden muss uns an die Worte von Abraham Lincoln in seiner Rede von Gettysburg erinnern, als er «von der Regierung des Volkes» sprach, «der Regierung durch das Volk und für das Volk». Gehalten am 19. November 1863 ist der Inhalt dieser Rede aus heutiger Sicht erstaunlich modern geblieben und soll uns nachdrücklich vor den Totengräbern der direkten Demokratie warnen.

Céline Amaudruz
Céline Amaudruz
Nationalrätin Genève (GE)
 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden