Medienmitteilung

Amtshilfe in Steuersachen: Schweiz darf nicht weiter nachgeben

Die Schweiz wird erneut unter Druck gesetzt. Die Anforderungen für die Amtshilfe in Steuersachen sollen weiter gelockert werden, so die Forderung einer OECD-Behörde. Die Schweiz darf diesem Druck…

Die Schweiz wird erneut unter Druck gesetzt. Die Anforderungen für die Amtshilfe in Steuersachen sollen weiter gelockert werden, so die Forderung einer OECD-Behörde. Die Schweiz darf diesem Druck keinesfalls nachgeben. Die SVP kämpft weiter konsequent für den Schutz der Privatsphäre und wird sich dezidiert gegen deren erneute Aufweichung wehren. Der Bundesrat ist offenbar bereits wieder eingeknickt. Das Parlament muss dies nun korrigieren und Standhaft bleiben.

Die Versprechungen, welche im Zusammenhang mit den neuen Doppelbesteuerungsabkommen gemäss Art. 26 des OECD-Musterabkommens gemacht wurden, sind bereits wieder Makulatur. Die SVP hat sich gegen diese Abkommen gestellt, weil sie die doppelte Strafbarkeit aufheben und damit die Rechtsstaatlichkeit unterlaufen. Damals wurde dem Parlament auch versprochen, dass die Identifikation von Steuerpflichtigen zwingend mit Name und Adresse erfolgen muss. Nun sollen auch andere Identifikationsmittel wie eine Kontonummer ausreichen. Die Bedenken der SVP gegenüber den neuen Doppelbesteuerungsabkommen bewahrheiten sich also. Die Schweiz soll auf Druck der OECD erneut nachgeben und die Anforderungen für Amtshilfe aufweichen. Der Bundesrat ist offenbar bereits eingeknickt und beantragt dem Parlament in unseriösem Eilzugstempo entsprechende Anpassungen. Für die SVP ist klar, dass das Parlament hier nun entschlossen Gegensteuer geben muss. Die Schweiz darf dem Druck der OECD nicht zum wiederholten Mal nachgeben. Die Salamitaktik zur Schwächung des Finanzplatzes Schweiz ist zu demaskieren. Die Privatsphäre der Bankkunden darf nicht weiter preisgegeben werden. Die SVP lehnt eine erneute Anpassung und Uminterpretation der Doppelbesteuerungsabkommen dezidiert ab. Schliesslich haben die jeweiligen Länder den Abkommen erst vor kurzem zugestimmt. Allfällige Drohgebärden aus dem Ausland, wie sie in den letzten Jahren mehrfach vorkamen, sind entschieden zurückzuweisen. Wer jetzt nachgibt, schadet den Interessen der Schweiz.

Bern, 15. Februar 2011

 
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