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Requisitionsverordnung

Die SVP unterstützt die vorgeschlagene Requisitionsverordnung vollumfänglich. Angesichts der sich verschärfenden internationalen Sicherheitslage ist es notwendig, dass die Schweiz über eine klare, praxistaugliche und rechtssichere Grundlage für die Requisition von Material, Infrastruktur und Dienstleistungen verfügt. Nur so können Armee, Bevölkerungsschutz und Behörden ihre Aufgaben in Krisen- und Konfliktsituationen wirksam erfüllen

Bis 2009 verfügte die Schweiz über eine eigenständige Requisitionsverordnung. Diese wurde aufgehoben und das materielle Requisitionsrecht in das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG, Art. 58) sowie in das Militärgesetz (MG, Art. 80) überführt. Die gesetzlichen Bestimmungen regeln die Voraussetzungen für Requisitionen jedoch nur auf grundlegender Ebene. Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verfahrensabläufe blieben jedoch unzureichend konkretisiert. Die vorliegende Verordnung schliesst diese Lücke und schafft die notwendige operative Klarheit.

Wir begrüssen insbesondere die Präzisierung der Zuständigkeiten und Kompetenzen der beteiligten Organe, die Festlegung klarer Verfahrensabläufe, die Regelung der Entschädigungen sowie die Konkretisierung der Rechte und Pflichten der betroffenen Personen und Unternehmen. Die Verordnung stärkt die Rechtssicherheit, gewährleistet verhältnismässige Verfahren und trägt den Interessen der Betroffenen angemessen Rechnung.

Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen ist eine zeitgemässe und robuste Ausgestaltung des Requisitionsrechts von zentraler Bedeutung. Die Verordnung leistet einen wichtigen Beitrag zur Handlungsfähigkeit von Armee und Bevölkerungsschutz und stärkt damit die Sicherheitsvorsorge und Verteidigungsfähigkeit der Schweiz.

 
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