Medienmitteilung

Ausschliessungsverfahren wird rasch vorangetrieben

Das Ausschliessungsverfahren der SVP Schweiz gegen die SVP Graubünden, die das Vorgehen von Bundesrätin Widmer-Schlumpf zur Erlangung ihres Bundesratssitzes deckt, wird rasch vorangetrieben…

(SVP) Das Ausschliessungsverfahren der SVP Schweiz gegen die SVP Graubünden, die das Vorgehen von Bundesrätin Widmer-Schlumpf zur Erlangung ihres Bundesratssitzes deckt, wird rasch vorangetrieben. Bereits am 17. Mai wird der Zentralvorstand über die Eröffnung eines Ausschliessungsverfahrens beschliessen.

Frau Widmer-Schlumpf hat ihre Wahl in den Bundesrat nachweisbar mit den politischen Gegnern der SVP, insbesondere mit dem Hauptgegner SP, vorbereitet, um den parteieigenen, amtierenden Bundesrat Christoph Blocher aus der Landesregierung zu verdrängen. Damit hat sie ihr persönliches Interesse und das Interesse der politischen Gegner der SVP über das Interesse der eigenen Partei gestellt. Weiter hat sie die SVP in schwerwiegender Weise hinters Licht geführt, ihndem sie der SVP-Parteispitze mehrmals zugesichert hat, sie werde eine allfällige Wahl in den Bundesrat nicht annehmen. Schliesslich hat Frau Widmer-Schlumpf die schweizerische Öffentlichkeit wahrheitswidrig über das Zustandekommen ihrer Kandidatur orientiert.

Da die Statuten der SVP Schweiz die Ausschliessung eines Einzelmitgliedes nicht vorsehen, obliegt es der SVP Graubünden, zwecks Wahrung der Interessen der schweizerischen Partei zu handeln. Entsprechend hat der Zentralvorstand der SVP Schweiz die SVP Graubünden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Frau Widmer-Schlumpf bis am 30. April aus der SVP ausgeschlossen wird. Diese Frist ist mittlerweile abgelaufen, ohne dass die SVP Graubünden in irgendeiner Form tätig geworden wäre. Mit Bedauern stellt die SVP fest, dass die Bündner Kantonalpartei den Treuebruch von Frau Widmer-Schlumpf deckt. Damit handelt sie den Interessen der SVP Schweiz zuwider.

Die SVP Schweiz kommt somit nicht darum herum, zum letzten Mittel zu greifen und über die Eröffnung eines Ausschliessungsverfahrens zu befinden. Selbstverständlich erfolgt dies nach Massgabe der gesetzlichen Anforderungen und der Statuten der SVP Schweiz, was auch die Gewährung des rechtlichen Gehörs beinhaltet. Das rechtlich korrekte Vorgehen verlangt folgende Schritte: Zwecks Beschlussfassung über die Eröffnung eines Ausschliessungsverfahrens gegen die SVP Graubünden werden sich der Leitende Ausschuss sowie der Zentralvorstand der SVP Schweiz am 17. Mai in Zürich zu einer ausserordentlichen Sitzung einfinden. Für den Fall, dass diese Eröffnung beschlossen wird, wird für eine zweite Sitzung dieser Parteigremien das Ausschliessungsgeschäft traktandiert. Wann diese Sitzung stattfindet, ist zurzeit noch offen. Ebenso ist offen, wann die Delegiertenversammlung über eine allfällige Beschwerde gegen einen allfälligen Ausschluss befinden wird.

Bern, 4. Mai 2008

 
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