Bundesrat bricht seine Versprechen: Schutzstatus S wird zur permanenten Einwanderung in die Sozialsysteme

Der Bundesrat hat den Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge erneut um ein weiteres Jahr verlängert. Damit bricht die Regierung einmal mehr ihr Versprechen, dass es sich um einen vorübergehenden, auf eine rasche Rückkehr ausgerichteten Schutz handle. Die SVP verurteilt diese unehrliche Salamitaktik, die zu einer dauerhaften Einwanderung in die Schweizer Sozialsysteme führt und die Steuerzahler Milliarden kostet.

Was als temporäre Schutzmassnahme begann, entpuppt sich immer mehr als Mogelpackung. Im Mai 2022 versprach die damalige Justizministerin Karin Keller-Sutter, der Schutzstatus S sei «rückkehrorientiert» und solle «nicht ein permanentes Bleiberecht in der Schweiz anstreben». Seither hat der Bundesrat diesen Status Jahr für Jahr verlängert und damit seine eigenen Worte Lügen gestraft. Die unendliche Geschichte der falschen Versprechungen setzt sich fort:

  • 20. Mai 2022: Bundesrätin Keller-Sutter betont den temporären Charakter.
  • 9. November 2022: Erste Verlängerung bis März 2024.
  • 1. November 2023: Zweite Verlängerung bis März 2025.
  • 4. September 2024: Dritte Verlängerung bis März 2026.
  • Bald: Vierte Verlängerung bis März 2027.

Diese Politik ist unehrlich gegenüber der Schweizer Bevölkerung. Der Schutzstatus S ist zu einem Einfallstor für die dauerhafte Einwanderung in unsere Sozialsysteme geworden. Nach fünf Jahren Aufenthalt – also bereits ab Frühling 2027! – können die ersten Ukrainer eine B-Bewilligung beantragen. Damit wird der vorübergehende Schutz endgültig zur permanenten Belastung für die Schweiz. Kein Wunder geniesst der Bundesrat immer weniger Rückhalt bei der eigenen Bevölkerung.

Milliardenkosten und Fehlanreize

Die finanziellen Folgen dieser Politik sind verheerend. Die Kosten für den Bund allein belaufen sich auf Milliarden von Franken. Hinzu kommen die enormen Belastungen für Kantone und Gemeinden, die Wohnraum bereitstellen und die Sozialhilfekosten tragen müssen. Besonders stossend ist, dass mit der Ukraine kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Das bedeutet, dass bei Invalidität direkt das Schweizer Recht zur Anwendung kommt – eine tickende Zeitbombe für unsere Sozialwerke.

Das Hauptproblem bleibt die Verknüpfung des Schutzstatus mit dem quasi bedingungslosen Anspruch auf Sozialhilfe. Dieser Fehlanreiz führt dazu, dass nur eine kleine Minderheit der erwerbsfähigen Ukrainer einer Arbeit nachgeht. Statt Leistung und Integration zu fordern, alimentiert der Bundesrat mit seiner laschen Haltung eine Anspruchsmentalität auf Kosten der Schweizer Steuerzahler.

SVP fordert sofortiges Handeln

Die SVP hat von Anfang an vor dieser Entwicklung gewarnt. Wir fordern den Bundesrat auf, seine unehrliche Politik sofort zu beenden und die Interessen der Schweizer Bevölkerung zu wahren. Konkret verlangt die SVP:

  1. Keine weitere Verlängerung des Schutzstatus S.
  2. Sofortige Prüfung der Aufhebung des Schutzstatus S für alle.
  3. Beschränkung des Schutzes auf Personen, die tatsächlich aus umkämpften Kriegsgebieten stammen.
  4. Strikte Bekämpfung von Missbräuchen wie Ferienreisen in die Ukraine.
  5. Einführung einer klaren Arbeitspflicht für alle erwerbsfähigen Personen mit Schutzstatus.
  6. Wer nach insgesamt 12 Monaten keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, wird auf Nothilfe zurückgestuft.

Es ist Zeit, die Notbremse zu ziehen. Die SVP wird sich mit allen Mitteln gegen diese verantwortungslose Politik des Bundesrates wehren und für eine konsequente und glaubwürdige Asyl- und Migrationspolitik kämpfen, die der Schweiz nicht schadet.

 
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