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Aussenpolitik
Medienmitteilung

Bundesrat macht aus Inländervorrang einen Ausländervorrang

Das Parlament hat im Dezember 2016 die Verfassung gebrochen und Art. 121a der Bundesverfassung nicht einmal ansatzweise umgesetzt. Es gibt weder Kontingente, noch Höchstzahlen oder eine eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung – so wie es Volk und Stände mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative klar beschlossen hatten. Bei der Umsetzung geht der Bundesrat jetzt noch einen Schritt weiter. Er macht aus dem «Inländervorrang» praktisch einen «Ausländervorrang».

Der Bundesrat hat heute seine Eckwerte für die Verordnungen zur Umsetzung des Gesetzes zu Art. 121a BV vorgelegt. Diese werden keinerlei Auswirkungen auf die unablässige Massenzuwanderung in unser Land haben. Von der im Dezember beschlossenen Meldepflicht freier Stellen würden heute rund 187’000 Stellenlose in der Schweiz profitieren, darunter sind an sich schon sehr viele Ausländer. Der Bundesrat will zudem auch noch alle arbeitsmarktfähigen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen bei der Arbeitsmarktvermittlung melden lassen. Damit ist dann wohl die Mehrheit der zu vermittelnden Personen ausländischer Herkunft. Das zeigt, wie das Volk von Bundesrats- und Parlamentsmehrheit auch weiterhin an der Nase herumgeführt wird, indem im Endeffekt nun Ausländern Jobs in der Schweiz vermittelt und gleichzeitig für Unternehmen und Kantone enorme bürokratische Belastungen aufgebaut werden. Auch ignoriert der Bundesrat damit weiterhin die Tatsache, dass Art. 121a BV einen permanenten Inländervorrang ohne irgendwelche Schwellenwerte und andere Bedingungen festlegt.

Einmal mehr wird damit mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU ein internationaler Vertrag höher gewichtet als unsere Verfassung, sowie der Wille von Volk und Ständen zur Kontrolle der Zuwanderung. Nicht zuletzt deswegen muss das Prinzip der Personenfreizügigkeit in internationalen Verträgen und damit die Gewährung eines Rechtsanspruchs von Ausländern auf Einwanderung in unser Land nun endlich abgeschafft werden. Die Delegierten der SVP Schweiz werden am 24. Juni das weitere Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles festlegen.

 
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