Medienmitteilung

Bundesrat räumt der EU Veto-Recht bei der Umsetzung der Bundesverfassung ein

Der Bundesrat handelt mit den heute gefassten Beschlüssen zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels in der Bundesverfassung unglaubwürdig. Einerseits legt er eine lückenhafte Umsetzungsgesetzgebung vor.

Der Bundesrat handelt mit den heute gefassten Beschlüssen zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels in der Bundesverfassung unglaubwürdig. Einerseits legt er eine lückenhafte Umsetzungsgesetzgebung vor. Andererseits stellt er die Umsetzung grundsätzlich in Frage, indem er diese von einer Anpassung des Freizügigkeitsabkommens abhängig macht. Damit wäre eine innerstaatliche Umsetzung des Verfassungsartikels nur mit dem Einverständnis der EU möglich. Diese erhält so vom Bundesrat gewissermassen ein Veto-Recht betreffend die Schweizer Gesetzgebung. Damit sind die Verhandlungen mit der EU schon jetzt zum Scheitern verurteilt. Ein Erfolg ist nur möglich, wenn der Bundesrat die Umsetzung der Verfassungsbestimmung entschieden angeht und eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens in Kauf nimmt. Die SVP fordert vom Bundesrat endlich ein konsequentes Vorgehen, das den Volkswillen respektiert.

Das heute vom Bundesrat verabschiedete Verhandlungsmandat mit der EU ist unbrauchbar. Indem der Bundesrat die Sicherung des bilateralen Weges auf die gleiche Stufe stellt wie den Verfassungsauftrag zur Steuerung der Zuwanderung, ist kein befriedigendes Verhandlungsergebnis möglich. Der Bundesrat hält zudem fest, dass eine Umsetzung des Verfassungsauftrages nur dann erfolgen wird, wenn das Freizügigkeitsabkommen (FZA) angepasst werden kann: „Die Voraussetzung dafür, dass das Umsetzungskonzept auch für Angehörige der EU/EFTA-Staaten zur Anwendung kommen kann, ist deshalb eine entsprechende Anpassung des FZA (Erläuternder Bericht des Bundesrates, S. 7)“. Damit manövriert sich der Bundesrat in eine unmögliche Ausgangslage für die Verhandlungen: Die EU weiss jetzt, dass die Schweiz nichts unternehmen wird, das nicht ihren ausdrücklichen Segen findet. Somit ist aus Sicht der EU von Anfang an jedes Entgegenkommen unnötig. Das macht schon jetzt deutlich, dass der Bundesrat in letzter Konsequenz wohl nicht daran denkt, den Volkswillen umzusetzen. Für die SVP ist klar, dass sie eine Volksinitiative zur Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens lancieren wird, falls der Bundesrat die Umsetzung hintertreibt oder die EU Verhandlungen verweigert. Eine Anpassung des Freizügigkeitsabkommens ist gemäss Entscheid von Volk und Ständen vom 9. Februar 2014 zwingend.

Ungenügende innerstaatliche Umsetzung
Beim Vorschlag für die Umsetzung der Verfassungsbestimmung auf Gesetzesstufe anerkennt die SVP zwar, dass sich der Bundesrat in verschiedenen Punkten am Umsetzungskonzept der SVP orientiert. Dieses lehnt sich an die bewährten Eckpunkten der Kontingentsregelung und des Inländervorrangs, welche zwischen 1970 und 2002 Gültigkeit hatten, an. In wichtigen Punkten sind die Vorschläge des Bundesrates jedoch noch ungenügend und müssen nachgebessert werden:

  • Der bundesrätliche Vorschlag sieht keine Beschränkung des Familiennachzugs und keine Massnahmen gegen die Einwanderung in die Sozialwerke vor, obwohl dies die wichtigsten Hebel zur Beseitigung von Fehlanreizen und Missbräuchen sind.
  • Der Bundesrat richtet die Aufenthaltsdauer nicht konsequent auf den Arbeitsvertrag und die Dauer des Arbeitsverhältnisses aus, was für die Wirkung im Ziel absolut entscheidend wäre.
  • Der Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit bis zu einem Jahr ist nicht kontingentiert, was zu Umgehungen führen kann.

Die SVP wird im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens auf der Basis ihres Umsetzungskonzepts verschiedene Verbesserungen einbringen. Ziel muss letztlich eine markante Senkung der Zuwanderung sein.

Steuerung der Zuwanderung ist dringend
Die Probleme mit der Zuwanderung sind nach wie vor ungelöst: Die Netto-Zuwanderung belief sich auch im vergangenen Jahr auf über 80‘000 Personen. Die Arbeitslosigkeit unter Ausländern in der Schweiz liegt bei mittlerweile 7%. Das heisst: Arbeitslose Ausländer verlassen unser Land nicht mehr, sondern beziehen hier auf Dauer Leistungen aus den Sozialversicherungen! Gerade vor dem Hintergrund der Aufhebung des Euro-Mindestkurses ist die rasche Umsetzung einer eigenständigen Steuerung der Zuwanderung dringender denn je. Sollte es kurz- und mittelfristig zu grösseren wirtschaftlichen Problemen oder gar einer Rezession kommen, ist es umso wichtiger, dass die Schweiz die Zuwanderung über Kontingente und einen Inländervorrang eigenständig steuern kann. Die Schweiz ist mit dem stärkeren Franken als Arbeitsplatz noch attraktiver geworden. Die Lohunterschiede zum Ausland haben sich vergrössert – und damit auch der Anreiz, inländische Arbeitnehmer durch billigere ausländische Arbeitskräfte zu ersetzen. Der Migrationsdruck wird sich also kurzfristig noch verstärken. Bei einer allenfalls höheren Arbeitslosigkeit ist ein Inländervorrang, wie ihn die Verfassung vorsieht, von zentraler Bedeutung. Im Weiteren ist sicherzustellen, dass Ausländer ohne Arbeit die Schweiz rasch verlassen und nicht über Jahre in den schweizerischen Sozialwerken bleiben, wie dies heute im Rahmen der Personenfreizügigkeit möglich ist.

 
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