Medienmitteilung

Die Irreführung der Bürgerinnen und Bürger geht weiter

Die Gegner der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung" haben heute ihre üblichen Schönfärbereien und irrenführenden Aussagen wiederholt. Selbst der Bundesrat musste vor kurzem zugeben, dass immer mehr Personen ohne Arbeitsvertrag in die Schweiz kommen, und dass die schweizerische Arbeitslosenversicherung bei einem Verlust der Stelle ab dem ersten Tag zahlen muss, wenn der Eingewanderte zuvor in irgendeinem EU-Land 12 Monate gearbeitet hat.

Die Gegner der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung" haben heute ihre üblichen Schönfärbereien und irrenführenden Aussagen wiederholt. Selbst der Bundesrat musste vor kurzem zugeben, dass immer mehr Personen ohne Arbeitsvertrag in die Schweiz kommen, und dass die schweizerische Arbeitslosenversicherung bei einem Verlust der Stelle ab dem ersten Tag zahlen muss, wenn der Eingewanderte zuvor in irgendeinem EU-Land 12 Monate gearbeitet hat.

Die Antworten des Bundesrates auf Vorstösse und Anfragen der Nationalrätinnen Sylvia Flückiger
Sozialhilfe für schon bei ihrer Einreise arbeitslose EU-Bürger

und Yvette Estermann 
Errechnung des versicherten Verdienstes und der Anzahl Taggelder

Beiträge ausländischer Arbeitslosenkassen

sind klar:

  • Zitat aus der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Flückiger: „Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Anhang I FZA können EU-/Efta-Staatsangehörige als Stellensuchende in die Schweiz einreisen, ohne bereits über einen gültigen Arbeitsvertrag zu verfügen."
  • Immer mehr EU-Bürger kommen zur Stellensuche in die Schweiz. 2012 wurden bereits über 4‘000 Kurzaufenthaltsbewilligungen zur Stellensuche erteilt, Tendenz steigend. Ein Teil dieser Personen erhält in den Kantonen und Gemeinden gar Sozial- und Nothilfe! Der Bundesrat musste jedoch zugeben, dass er das Ausmass dieses Problems nicht kennt.
  • EU-Arbeitnehmer können in der Schweiz Arbeitslosengeld beziehen, obwohl diese mit den Einzahlungen in die schweizerische Kasse eben erst begonnen haben. Massgeblich ist der in der Schweiz versicherte Lohn. Wie viel jemand vorher in einem anderen Land verdient hat, ist nicht relevant. Damit sind EU-Staatsangehörige bezüglich Arbeitslosenversicherung unter Umständen besser gestellt als Schweizerinnen und Schweizer!
  • EU-Arbeitnehmer, die (auch nach wenigen Tagen) arbeitslos werden, können mitsamt ihren Familien in der Schweiz bleiben, wenn sie über eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung verfügen.
  • Die Schweiz erhält von den Arbeitslosenkassen der Herkunftsländer keinen Rappen/Cent.

Ebenso irreführend sind die Verweise der Gegner der Masseneinwanderungsinitiative auf verschiedene volkswirtschaftliche Kennzahlen anhand willkürlicher Zeitvergleiche. Tatsache ist, dass beispielsweise das Bruttoinlandprodukt pro Kopf seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit im Jahr 2007 nicht mehr gestiegen ist (trotz EU-Erweiterung mit neuen Märkten). Schlicht falsch ist die Aussage, dass EU-Bürger nicht häufiger arbeitslos werden als Schweizer. Die Arbeitslosenquote lag Ende November 2013 bei EU-Bürgern bei 5,5%, bei Schweizern bei 2,3%. Zudem zeigt die heute veröffentlichte, neue Sozialhilfestatistik den starken Verdrängungseffekt im Bereich der Drittstaaten.

Die Initiativ-Gegner weichen einer Thematisierung der bestehenden Probleme als Folge der Masseneinwanderung konsequent aus. Stattdessen sprechen sie lieber von den Bilateralen Verträgen und drohen der Bevölkerung.

Tatsache ist jedoch: Die Initiative „gegen Masseneinwanderung" will weder einen generellen Stopp der Zuwanderung, noch verlangt sie die Kündigung der bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union (EU). Sie gibt dem Bundesrat aber den Auftrag, mit der EU Nachverhandlungen über die Personenfreizügigkeit und damit über die eigenständige Steuerung und Kontrolle der Zuwanderung zu führen. Eine massvolle und vernünftige Initiative, die am 9. Februar 2014 an der Urne Ihre Zustimmung verdient.

 
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