Medienmitteilung

Endlich die Ungerechtigkeit bei der Arbeitslosenversicherung beseitigen

Weil die Arbeitslosenquote je nach Nationalität der Arbeitnehmenden stark variiert, ist es in höchstem Masse ungerecht, dass alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich hohe Beiträge bezahlen müssen. Die SVP-Fraktion hat sich in ihrer heutigen Sitzung für risikoabhängige Prämien für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgesprochen und im Nationalrat eine entsprechende Motion eingereicht.

Versicherungsprämien sind risikoabhängig gestaltet. Wer für eine Versicherung ein grosses Risiko darstellt, muss entsprechend höhere Beiträge bezahlen als Versicherte mit kleinen Risiken. Bei der Motorfahrzeugversicherung etwa ist es selbstverständlich, dass Personen aus Ex-Jugoslawien höhere Prämien bezahlen, weil sie mehr Unfälle verursachen als Schweizer.

Dieser Grundsatz muss auch für die Arbeitslosenversicherung gelten. Alles andere ist ungerecht und führt zu einer Umverteilung unter den Versicherten, was nicht dem Versicherungsgedanken entspricht. Es kann doch nicht sein, dass etwa Arbeitnehmende aus Dänemark, die in der Schweiz eine Arbeitslosenquote von 2,1% haben, gleich hohe Prämien bezahlen müssen, wie Ost-Europäer, die viel häufiger arbeitslos sind.

Entlastung für Schweizer Arbeitnehmende

Risikogerechte Beiträge an die Arbeitslosenversicherung würden auch die Schweizerinnen und Schweizer merklich entlasten: Ihre Arbeitslosenquote lag Ende 2019 bei 1,8%. Bei Ausländern war sie hingegen bei 4,6%. Bei Bulgaren lag die Arbeitslosenquote sogar bei 9,9%, bei Rumänen bei 7,1%.  Eine Anpassung des Systems hätte zudem den Vorteil, dass der Anreiz für Arbeitgeber sinkt, noch mehr Billig-Arbeiter mit hohem Arbeitslosigkeitsrisiko aus der EU zu holen.

Die Bundeshausfraktion der SVP reicht heute im Nationalrat eine Motion mit der Forderung ein, das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) dahingehend zu ändern, dass die Höhe der Arbeitnehmer- respektive Arbeitgeberbeiträge je nach Arbeitslosigkeitsrisiko der Nationalität (oder Nationalitätengruppe) eines Versicherten angepasst wird. Bei der Umsetzung ist sicherzustellen, dass Arbeitgebern aufgrund der unterschiedlichen Risiken keine grossen administrativen Aufwände entstehen.

 
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