Medienmitteilung

In unserem Land muss wieder Schweizer Recht gelten – das Volk darf nicht entmachtet werden!

Am 12. August hat die SVP mit 116’709 Unterschriften die Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ eingereicht. Oberster Gesetzgeber unseres Landes müssen wieder das Schweizer Volk und die Stände sein. Weil Parlament, Bundesrat, Verwaltung und Justiz immer mehr ausländisches Recht und ausländische Richter über schweizerische Gesetze stellen, stellt die Selbstbestimmungsinitiative sicher, dass die Bundesverfassung wieder die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist und dass – mit Ausnahme des zwingenden Völkerrechts – die in der Verfassung festgeschriebene schweizerische Rechtsordnung gilt.

 

Eine Mehrheit des Bundesrates hat heute entschieden, die Selbstbestimmungsinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass der Bundesrat in seiner Mehrheit internationales Recht und internationale Abkommen längstens und eigenmächtig über die Schweizer Gesetze stellt, damit die rechtliche Selbstbestimmung der Schweiz mutwillig unterläuft und sich dafür nicht zu schade ist, dies mit offensichtlich unhaltbaren Begründungen zu rechtfertigen. 

Die Selbstbestimmungsinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ will eine fatale Fehlentwicklung der letzten Jahre endlich wieder rückgängig machen und dem Schweizer Souverän so die Selbstbestimmung über sein eigenes Land zurückgeben. Sie hat – entgegen den absurden Behauptungen des Bundesrates – zum Ziel: 

  • Die Rechtssicherheit und Stabilität in unserem Land wieder herzustellen, indem das Verhältnis zwischen Landesrecht und internationalem Recht geklärt wird. So wie dies in jedem anderen Land der Welt selbstverständlich gilt;
  • die Selbstbestimmung der Schweizerinnen und Schweizer und damit die weltweit einzigartige direkte Demokratie vor der Abschaffung zu bewahren;
  • das von Volk und Ständen selbstbestimmte Schweizer Verfassungsrecht als oberste Rechtsquelle wieder einzusetzen;
  • zu verhindern, dass eine abgehobene Elite das Volk mehr und mehr entmachtet;
  • eine automatische („dynamische“) Übernahme von EU-Recht und internationalem Recht (Völkerrecht) verhindert wird;
  • die Unabhängigkeit zu bewahren und damit Freiheit und Wohlstand zu sichern;
  • dafür zu sorgen, dass sich Bundesrat und Parlament wieder an den Volkswillen halten und Volksentscheide umsetzen, wie etwa bei der Steuerung der Zuwanderung und der Ausschaffung von kriminellen Ausländern.

Die Grundrechte sind im Übrigen in der Schweizer Bundesverfassung schon lange garantiert und werden es auch immer sein. 

 

 
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